Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem neuen, am bio-psycho-sozialen Modell der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) orientierten Behinderungsbegriff zu. Der neue Behinderungsbegriff begreift eine funktionale Beeinträchtigung nicht mehr als Eigenschaft und Defizit einer Person, sondern betrachtet sie im Zusammenspiel mit Kontextfaktoren sowie mit den Interessen und Wünschen des betroffenen Menschen. Diese Neudefinition des Behinderungsbegriffs ist ein wesentlicher Bestandteil der Weiterentwicklung des deutschen Rechts in Übereinstimmung mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, wobei sich der neue Behinderungsbegriff am gesellschaftlichen Verständnis einer inklusiven Gesellschaft nach den Grundsätzen der UN-BRK orientieren soll (Präambel und Art. 1 UN-BRK).
Bedarfsermittlung vereinheitlichen
Durch das BTHG wurde für alle Rehabilitationsträger präzisiert, dass der Rehabilitationsbedarf unter Verwendung systematischer Arbeitsprozesse und standardisierter Arbeitsmittel, individuell und funktionsbezogen sowie in seiner Gesamtheit und nicht nur begrenzt auf die jeweiligen Leistungsgesetze zu ermitteln ist (§ 13 SGB IX-neu). Das bio-psycho-soziale Modell der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstützt diese funktionsbezogene Bedarfsermittlung. Im Eingliederungshilferecht sieht das BTHG zudem vor, dass die Ermittlung des individuellen Bedarfs durch ein Instrument erfolgt, das sich an der ICF orientiert und die Beschreibung einer nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in den neun Lebensbereichen der ICF vorzunehmen hat (§ 118 SGB IX-neu).
Vereinheitlichung der Instrumente
Die zur Bedarfsermittlung eingesetzten Instrumente und deren Bezug zur ICF weisen bislang zwischen verschiedenen Eingliederungshilfeträgern und Bundesländern deutliche Unterschiede auf. Die Änderungen durch das BTHG und insbesondere die einheitliche Orientierung an der ICF in der Eingliederungshilfe sollen dabei behilflich sein, die Bedarfsermittlung auf eine bundesweit einheitliche Grundlage zu stellen und damit zu gleichwertigen Lebensverhältnissen für Menschen mit Behinderungen zu gelangen.
In diesem Zusammenhang müssen die bisher eingesetzten Instrumente der Bedarfsermittlung (z.B. Fragebögen, Checklisten, Leitfäden) auf ihre ICF-Orientierung hin überprüft werden, um eine individuelle und funktionsbezogene Feststellung des Bedarfs an Leistungen zur Teilhabe zu gewährleisten. Durch § 118 Abs. 2 SGB IX-neu wird den Landesregierungen die Möglichkeit eingeräumt, durch Rechtsverordnung Näheres über das Bedarfsermittlungsinstrument zu bestimmen.
Unsere Experten
Bei der Beantwortung Ihrer Beiträge und Fragen unterstützten uns Prof. Dr. Petra Gromann, Professorin für Rehabilitation an der Hochschule Fulda und Leiterin des Instituts Personenzentrierte Hilfen, und Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann, Ltd. Arzt Rehabilitationsfachdienste der Stiftung Kreuznacher Diakonie und Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation.
Schwerpunkte der Diskussion
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Verständnisfragen zur ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) und zum bio-psycho-sozialen Modell der ICF
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Was bedeutet die ICF-Orientierung der Bedarfsermittlungsinstrumente?
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Welche Fragen haben Sie zu den neuen Bedarfsermittlungsinstrumenten in den Bundesländern?
Links und Materialien zur Diskussion
- Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)
- Download der Klassifikation als ZIP-Datei: www.dimdi.de
- HTML-Version der ICF, Version 2005: www.dimdi.de
- Bio-psycho-soziales Modell der ICF
- Download des Modells (ab S. 23) als ZIP-Datei: www.dimdi.de
- Download des Modells (ab S. 23) als ZIP-Datei: www.dimdi.de
- DVfR-Stellungnahme zur ICF-Nutzung bei der Bedarfsermittlung, Bedarfsfeststellung, Teilhabe- und Gesamtplanung im Kontext des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (August 2017)
- Download der Stellungnahme im PDF-Format: www.dvfr.de (PDF-Dokument)
- Download der Stellungnahme im PDF-Format: www.dvfr.de (PDF-Dokument)
- Fachbeitrag von Dr. Harry Fuchs im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht: Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs - Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (November 2017)
- Download des Fachbeitrags im PDF-Format (PDF-Dokument, 256 KB)
- Download des Fachbeitrags im PDF-Format (PDF-Dokument, 256 KB)
- BAGüS-Umfrage zum Stand der Bedarfsermittlungsinstrumente in den Ländern (Mai 2017)
- Download der Umfrage im PDF-Format (PDF-Dokument, 327.3 KB)
- Download der Umfrage im PDF-Format (PDF-Dokument, 327.3 KB)
- Bedarfsermittlungsinstrument des Landes Nordrhein-Westfalen BEI_NRW (Dezember 2017)
- Download des Dokuments im PDF-Format (PDF-Dokument, 722.9 KB)
BTHG-Kompass
Antworten auf Ihre Beiträge
Ihre Beiträge zu den Fachdiskussionen haben wir unter anderem mit der Hilfe von Expertinnen und Experten beantwortet. Sie finden die von uns beantworteten Beiträge in unserem BTHG-Kompass unter folgendem Link.
Unsere Experten
Prof. Dr. Petra Gromann
Bei der Beantwortung Ihrer Beiträge und Fragen unterstützt uns Prof. Dr. Petra Gromann, Professorin für Rehabilitation an der Hochschule Fulda und Leiterin des Instituts Personenzentrierte Hilfen.
Unsere Experten
Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann
Bei der Beantwortung Ihrer Beiträge und Fragen unterstützt uns Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann, Ltd. Arzt Rehabilitationsfachdienste der Stiftung Kreuznacher Diakonie und Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation.