Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Inkraftreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes wird ab dem 1. Januar 2020 das Budget für Ausbildung eingeführt. Damit soll werkstattberechtigten Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit eröffnet werden, bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber außerhalb der WfbM ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis anzutreten.
Am 21. und 22. November fand die letzte Vertiefungsveranstaltung in diesem Jahr zum Thema Teilhabeplanverfahren statt. Die Veranstaltung haben wir ausführlich für Sie auf unserer Webseite dokumentiert.
Das Projekt wird auch 2020 seine Arbeit fortsetzen. Die zunächst bis Ende 2019 angedachte Förderung wurde um drei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Das Projekt wird dabei auch einzelne Formate für Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine, Berufs- sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer anbieten. In einer Fachdiskussion haben Akteure des Betreuungswesens ab 13. Januar 2020 die Möglichkeit, Herausforderungen zu diskutieren und Fragen zu stellen, die insbesondere mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG einhergehen.
Weitere Neuigkeiten zur BTHG-Umsetzung in den Bundesländern und neue Antworten im BTHG-Kompass finden Sie in unserem letzten Newsletter des Jahres 2019.
Viel Spaß beim Lesen, eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins Neue Jahr wünscht Ihnen
Ihr Team vom Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
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