﻿WEBVTT

00:00:06.300 --> 00:00:07.400
(Hr. Rietz) Ich begrüße Sie

00:00:07.400 --> 00:00:09.600
zu dieser digitalen Fachveranstaltung

00:00:09.600 --> 00:00:15.200
zum Thema Landesrahmenverträge, § 131 SGB IX.

00:00:15.200 --> 00:00:16.700
Mein Name ist Marcus Rietz.

00:00:16.700 --> 00:00:19.100
Ich bin mit dabei bei der Umsetzungsbegleitung

00:00:19.100 --> 00:00:21.500
Bundesteilhabegesetz beim Deutschen Verein

00:00:21.500 --> 00:00:24.400
für öffentliche und private Fürsorge

00:00:24.400 --> 00:00:26.000
und ich freue mich sehr,

00:00:26.000 --> 00:00:28.100
dass wir heute als Referenten

00:00:28.100 --> 00:00:31.400
Kontakt Michael Beyerlein von der Uni Kassel haben,

00:00:31.400 --> 00:00:33.000
der sich gleich selbst vorstellen wird

00:00:33.000 --> 00:00:37.700
und uns einen Vortrag mitgebracht hat zum Thema

00:00:37.700 --> 00:00:41.000
und das wird ca. eine Stunde laufen

00:00:41.000 --> 00:00:44.300
und im Nachhinein auch zwei Gruppen bestellen werden

00:00:44.300 --> 00:00:46.300
abrufbar über die Projekt-Website,

00:00:46.300 --> 00:00:49.400
da werde ich noch einiges im Anschluss dazu sagen.

00:00:49.400 --> 00:00:54.400
Ansonsten werde ich einige Worte zur Projekt-Website

00:00:54.400 --> 00:00:56.000
und zum Umsetzungsstand in den Ländern sagen,

00:00:56.000 --> 00:00:58.200
aber das auch im Anschluss.

00:00:58.200 --> 00:01:00.500
Jetzt begrüße ich erst mal Herrn Beyerlein

00:01:00.500 --> 00:01:04.100
und würde ihnen auch das Wort übergeben.

00:01:04.100 --> 00:01:05.300
(Hr. Beyerlein) Ja, vielen Dank.

00:01:05.300 --> 00:01:07.300
Auch von mir einen schönen guten Morgen Ihnen allen.

00:01:07.300 --> 00:01:09.200
Ich hoffe, Sie verstehen mich alle gut?

00:01:09.600 --> 00:01:10.600
(Hr. Rietz) Sehr gut.

00:01:10.600 --> 00:01:12.900
(Hr. Beyerlein) Ich sehe ein bisschen Nicken. Genau.

00:01:13.400 --> 00:01:15.600
Ja, sehr geehrte Damen und Herren

00:01:15.600 --> 00:01:18.800
wunderschönen guten Morgen!

00:01:18.800 --> 00:01:20.500
Mein Name ist Michael Beyerlein,

00:01:20.500 --> 00:01:23.500
ich bin wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Kassel

00:01:23.500 --> 00:01:26.800
und ich werde Ihnen heute ein paar Regelungen

00:01:26.800 --> 00:01:31.000
aus Landesrahmenverträgen nach § 131 SGB IX

00:01:31.000 --> 00:01:34.400
im Vergleich vorstellen.

00:01:34.400 --> 00:01:40.700
Bevor ich das mache noch kurz zu meiner Person.

00:01:40.700 --> 00:01:42.300
Mein fachlichen Hintergrund ist,

00:01:42.300 --> 00:01:44.900
ich habe Gesundheits- und Pflegemanagement studiert

00:01:44.900 --> 00:01:48.200
und Sozialrecht und Sozialwirtschaft.

00:01:48.200 --> 00:01:50.700
Derzeit bin ich wissenschaftlicher Mitarbeiter

00:01:50.700 --> 00:01:53.300
an der Universität Kassel im Fachgebiet

00:01:53.300 --> 00:01:54.600
Sozial- und Gesundheitsrecht,

00:01:54.600 --> 00:01:56.300
Rechte, Rehabilitation und Behinderung

00:01:56.300 --> 00:01:59.200
bei Professor Felix Welty

00:01:59.200 --> 00:02:01.700
und da derzeit tätig im Projekt

00:02:01.700 --> 00:02:05.800
Zugänglichkeit und Partizipation.

00:02:05.800 --> 00:02:09.400
Dabei geht es um Teilhabe an Arbeit durch Recht.

00:02:09.400 --> 00:02:11.200
Also unser Fokus ist auf der

00:02:11.200 --> 00:02:13.900
Teilhabe am Arbeitsleben in erster Linie

00:02:13.900 --> 00:02:16.200
und unsere Projektergebnisse, das habe ich hier unten

00:02:16.200 --> 00:02:19.200
als kleine Werbebotschaft Ihnen eingeblendet,

00:02:19.200 --> 00:02:24.500
finden Sie auf reha-recht.de

00:02:24.500 --> 00:02:26.900
Und weiter betreibe ich derzeit noch

00:02:26.900 --> 00:02:29.000
ein Promotionsprojekt zu Schiedsstellen

00:02:29.000 --> 00:02:33.100
in der Eingliederungshilfe.

00:02:33.100 --> 00:02:37.000
Ich habe Ihnen jetzt zum Einstieg in den Vortrag,

00:02:37.000 --> 00:02:40.100
der in etwa 60 Minuten dauern wird,

00:02:40.100 --> 00:02:43.300
zwei Zitate mitgebracht,

00:02:43.300 --> 00:02:44.600
die so ein bisschen die Anforderungen

00:02:44.600 --> 00:02:47.000
an das Bundesteilhabegesetz

00:02:47.000 --> 00:02:50.600
im Wandel der Zeit darstellen sollen.

00:02:50.600 --> 00:02:53.700
Hier einmal die Anforderungen an das Gesetz,

00:02:53.700 --> 00:02:59.700
wie sie im Koalitionsvertrag 2013 formuliert waren.

00:02:59.700 --> 00:03:00.900
Da stand damals zu lesen,

00:03:00.900 --> 00:03:03.000
dass Menschen mit Behinderungen

00:03:03.000 --> 00:03:04.300
durch das Bundesteilhabegesetz

00:03:04.300 --> 00:03:07.200
aus dem Fürsorgesystem herausgeführt werden sollten,

00:03:07.200 --> 00:03:09.000
dass die Eingliederungshilfe

00:03:09.000 --> 00:03:11.200
ein modernes Teilhaberecht werden sollte

00:03:11.200 --> 00:03:13.200
und dass das eben bedeutet,

00:03:13.200 --> 00:03:16.300
dass Leistungen sich am persönlichen Bedarf orientieren,

00:03:16.300 --> 00:03:19.100
bundeseinheitlich ermittelt werden soll,

00:03:19.100 --> 00:03:21.400
die Leistungen sollten vor allem

00:03:21.400 --> 00:03:23.000
nicht mehr institutionenzentriert,

00:03:23.000 --> 00:03:25.500
sondern personenzentriert bereitgestellt werden.

00:03:25.500 --> 00:03:27.400
Und das Wunsch- und Wahlrecht

00:03:27.400 --> 00:03:28.900
der Menschen mit Behinderungen

00:03:28.900 --> 00:03:32.900
sollte im Sinne der UN-BRK berücksichtigt werden.

00:03:35.600 --> 00:03:37.400
Jetzt, acht Jahre später,

00:03:37.400 --> 00:03:40.600
haben wir einen neuen Koalitionsvertrag

00:03:40.600 --> 00:03:42.400
und auch da findet sich wieder

00:03:42.400 --> 00:03:45.600
das Bundesteilhabegesetz drin,

00:03:45.600 --> 00:03:47.500
obwohl das Gesetz

00:03:47.500 --> 00:03:49.500
schon in mehreren Stufen in Kraft getreten ist,

00:03:49.500 --> 00:03:54.400
obwohl es Umsetzungsgesetze auf Ebene der Länder gibt.

00:03:54.400 --> 00:03:56.500
Und dennoch schreiben die Koalitionspartner hier rein,

00:03:56.500 --> 00:04:00.000
dass sie die Evaluation des Gesetzes sehr ernst nehmen

00:04:00.000 --> 00:04:02.800
und dass sie sich wünschen,

00:04:02.800 --> 00:04:04.400
dass es auf allen staatlichen Ebenen

00:04:04.400 --> 00:04:06.100
und von allen Leistungserbringern

00:04:06.100 --> 00:04:08.700
konsequent und zügig umgesetzt wird.

00:04:08.700 --> 00:04:10.700
Übergangslösungen sollen beendet werden

00:04:10.700 --> 00:04:14.600
und bürokratische Hemmnisse abgebaut.

00:04:16.200 --> 00:04:18.500
Ja, warum schreiben die Koalitionsparteien

00:04:18.500 --> 00:04:21.400
das so in den Vertrag hinein?

00:04:21.400 --> 00:04:25.100
Ich glaube, die Antwort kann man zumindest teilweise

00:04:25.100 --> 00:04:30.500
in Landesrahmenverträgen nach § 131 SGB IX sehen

00:04:30.500 --> 00:04:35.300
Und deren Inhalte will ich Ihnen jetzt

00:04:35.300 --> 00:04:38.300
im Nachhinein noch vorstellen.

00:04:38.300 --> 00:04:39.300
Wie kam es überhaupt dazu,

00:04:39.300 --> 00:04:42.600
dass ich mich mit dem Thema beschäftigt habe?

00:04:42.600 --> 00:04:45.200
Was ich Ihnen im Folgenden vorstelle,

00:04:45.200 --> 00:04:49.200
ist im Wesentlichen ein Auszug aus einer Ausarbeitung,

00:04:49.200 --> 00:04:52.000
die ich für den Landesbehindertenbeauftragten

00:04:52.000 --> 00:04:55.300
des Landes Bremen gemacht habe.

00:04:55.800 --> 00:04:58.300
Der ist derzeit in der Situation

00:04:58.300 --> 00:04:59.700
und war es auch schon zuvor,

00:04:59.700 --> 00:05:02.600
dass er als maßgebliche Interessenvertretung

00:05:02.600 --> 00:05:04.200
der Menschen mit Behinderungen

00:05:04.200 --> 00:05:06.300
zusammen mit dem Landesteilhabebeirat

00:05:06.300 --> 00:05:10.000
im Land Bremen an der Ausarbeitung

00:05:10.000 --> 00:05:13.300
des neuen Landesrahmenvertrages beteiligt ist

00:05:13.300 --> 00:05:17.700
und hat mich angefragt,

00:05:17.700 --> 00:05:21.200
ob ich vielleicht in anderen Landesrahmenverträgen

00:05:21.200 --> 00:05:24.100
nach Regelungen suchen kann,

00:05:24.100 --> 00:05:25.800
die man bei der Erarbeitung des Vertrages

00:05:25.800 --> 00:05:28.900
in Bremen heranziehen kann.

00:05:28.900 --> 00:05:30.600
Die Frage war explizit,

00:05:30.600 --> 00:05:34.100
welche Regelungen kann man sich da zum Vorbild nehmen?

00:05:34.100 --> 00:05:38.300
Und das hat für mich dann auch bedeutet,

00:05:38.300 --> 00:05:40.800
auf diesen Zeitpunkt der Verhandlungen,

00:05:40.800 --> 00:05:41.900
wie sie in Bremen bestehen,

00:05:41.900 --> 00:05:45.400
auch in meiner Ausarbeitung Rücksicht zu nehmen.

00:05:45.400 --> 00:05:49.900
Das bedeutet, da ging es eher darum zu überlegen,

00:05:49.900 --> 00:05:52.400
welcher Regelungsbedarf besteht überhaupt aktuell

00:05:52.400 --> 00:05:54.900
und welche Regelungsziele müssen wir jetzt in der

00:05:54.900 --> 00:05:57.000
Konkretisierung des Bundesteilhabegesetzes

00:05:57.000 --> 00:06:00.600
auf Landesebene beachten?

00:06:00.600 --> 00:06:03.000
Und ein weiterer Ausgangspunkt

00:06:03.000 --> 00:06:06.600
meiner Ausarbeitungen war es dann auch,

00:06:06.600 --> 00:06:08.700
die Aufforderung des Deutschen Bundestages

00:06:08.700 --> 00:06:10.100
hier mit zu beachten,

00:06:10.100 --> 00:06:12.700
das neue Recht der Eingliederungshilfe

00:06:12.700 --> 00:06:14.700
in der konkreten Rechtsanwendung

00:06:14.700 --> 00:06:17.700
im Lichte der UN-BRK umzusetzen.

00:06:18.900 --> 00:06:22.900
Ich habe das dann methodisch so gemacht,

00:06:22.900 --> 00:06:27.200
dass ich ein Suchraster gebildet habe

00:06:27.200 --> 00:06:30.500
und mich dabei auf Konzepte

00:06:30.500 --> 00:06:34.300
und rechtliche Vorgaben beschränkt habe,

00:06:34.300 --> 00:06:35.800
von denen ich glaube,

00:06:35.800 --> 00:06:39.200
dass sie einer konventionsgerechten Umsetzung

00:06:39.200 --> 00:06:43.300
des Bundesteilhabegesetz zuträglich sind.

00:06:43.300 --> 00:06:46.500
Also ich habe nicht die vorgegebenen Regelungen

00:06:46.500 --> 00:06:49.600
aus § 131 SGB IX aufgelistet

00:06:49.600 --> 00:06:51.100
und dann sind synoptisch gegenübergestellt,

00:06:51.100 --> 00:06:54.300
sondern eben hier ein Suchraster gebildet

00:06:54.300 --> 00:06:56.400
anhand von verschiedenen Konzepten,

00:06:56.400 --> 00:06:59.000
unter anderem Wunsch und Wahlrecht,

00:06:59.000 --> 00:07:01.000
die Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen,

00:07:01.000 --> 00:07:05.200
Bezüge zur UN-BRK, Personenzentrierung,

00:07:05.200 --> 00:07:07.400
Regelung zur Selbstbestimmung.

00:07:07.400 --> 00:07:09.500
Ich habe geschaut, inwiefern auf

00:07:09.500 --> 00:07:12.000
den Gesamtplan nach § 121 SGB IX

00:07:12.000 --> 00:07:14.700
Bezug genommen wird in den Landesrahmenverträgen.

00:07:15.900 --> 00:07:18.200
Hab geschaut, welche Vorgaben es für Fachkonzepte

00:07:18.200 --> 00:07:20.300
der Leistungserbringer gibt,

00:07:20.300 --> 00:07:23.800
wie das Konzept der Sozialraumorientierung

00:07:23.800 --> 00:07:26.200
aufgefasst wurde oder umgesetzt wurde

00:07:26.200 --> 00:07:27.800
in Landesrahmenverträgen,

00:07:27.800 --> 00:07:30.700
ob da von Paradigmenwechsel die Rede ist.

00:07:30.700 --> 00:07:31.800
Aber auch, welche Regelungen

00:07:31.800 --> 00:07:34.600
es für Leistungspauschalen gibt

00:07:34.600 --> 00:07:40.100
und für Wirtschaftlichkeit, Qualität und Wirksamkeit.

00:07:41.300 --> 00:07:44.200
Ich wollte gerade auf die Ziele meines Vortrages eingehen,

00:07:44.200 --> 00:07:47.300
also, wie gesagt, ich will Ihnen hier

00:07:47.300 --> 00:07:50.900
Regelungsmuster zu den dargestellten Kategorien vorstellen

00:07:50.900 --> 00:07:53.200
und vielleicht auch eine Einordnung versuchen

00:07:53.200 --> 00:07:57.500
inwiefern die gefundenen Regelungsmuster

00:07:57.500 --> 00:08:00.400
eher den Anforderungen der UN-BRK entsprechen

00:08:00.400 --> 00:08:03.500
und den Vorgaben des Deutschen Bundestages

00:08:03.500 --> 00:08:05.100
das Recht der Eingliederungshilfe

00:08:05.100 --> 00:08:08.100
im Lichte der UN-BRK umzusetzen.

00:08:08.100 --> 00:08:10.400
An ausgewählten Stellen werde ich auch Bezüge

00:08:10.400 --> 00:08:13.900
zum Rehabilitations- und Teilhaberecht herstellen

00:08:13.900 --> 00:08:15.600
und vielleicht kann ich Ihnen damit auch

00:08:15.600 --> 00:08:18.200
für die praktische Arbeit vor Ort

00:08:18.200 --> 00:08:20.500
ein paar Anregungen geben.

00:08:21.500 --> 00:08:23.700
Ich werde dazu jetzt zunächst noch

00:08:23.700 --> 00:08:27.000
ein paar wenige Rechtsgrundlagen vorstellen

00:08:27.000 --> 00:08:29.800
und ihnen dann folgende Inhalte

00:08:29.800 --> 00:08:32.100
der Landesrahmenverträge im Vergleich darstellen.

00:08:32.100 --> 00:08:35.400
Das ist einmal der Bezug zu UN-BRK,

00:08:35.400 --> 00:08:37.700
Regelungen zur Personenzentrierung,

00:08:37.700 --> 00:08:41.000
Regelungen zum Wunsch- und Wahlrecht,

00:08:41.000 --> 00:08:43.300
Bezüge zum Gesamtplan,

00:08:43.300 --> 00:08:46.200
Regelungen zur Sozialraumorientierung

00:08:46.600 --> 00:08:50.000
und Regelungen für Leistungspauschalen.

00:08:51.100 --> 00:08:52.500
Das Ganze endet dann mit einer

00:08:52.500 --> 00:08:54.100
Zusammenfassung und einem Fazit

00:08:54.100 --> 00:08:56.000
und im Anschluss haben wir auch noch

00:08:56.000 --> 00:08:59.800
die Gelegenheit zu diskutieren.

00:09:00.900 --> 00:09:04.600
Ja, zu Beginn der Rechtsgrundlagen habe ich Ihnen

00:09:04.600 --> 00:09:06.600
das sozialrechtliche Dreieck hier mitgebracht,

00:09:06.600 --> 00:09:09.300
das immer dann entsteht,

00:09:09.300 --> 00:09:12.800
wenn Leistungsberechtigte gegenüber einem Leistungsträger,

00:09:12.800 --> 00:09:15.000
in unserem Fall der Träger der Eingliederungshilfe,

00:09:15.000 --> 00:09:17.700
einen Anspruch auf die Gewährung

00:09:17.700 --> 00:09:20.400
und Schaffung von Sozialleistungen haben.

00:09:20.400 --> 00:09:24.800
Dieser Leistungsträger die aber nicht selbst erbringt,

00:09:24.800 --> 00:09:27.900
sondern sich dazu eines Dritten bedient,

00:09:27.900 --> 00:09:29.900
also frei gemeinnützigen oder

00:09:29.900 --> 00:09:32.900
privat gewerblichen Leistungserbringern.

00:09:33.300 --> 00:09:34.800
Zwischen diesen Leistungserbringern

00:09:34.800 --> 00:09:36.600
und den Leistungsberechtigten entstehen dann

00:09:37.200 --> 00:09:40.100
auch wieder Vertragsverhältnisse.

00:09:41.600 --> 00:09:43.600
Worauf ich hinaus will und was ich mit dieser Folie

00:09:43.600 --> 00:09:45.400
im Wesentlichen eigentlich sagen will,

00:09:45.400 --> 00:09:48.100
ist, dass das Leistungsrecht,

00:09:48.100 --> 00:09:50.600
das wir hier auf dem linken Schenkel,

00:09:50.600 --> 00:09:54.000
auf diesem Grundverhältnis finden,

00:09:54.000 --> 00:09:55.800
eine sich notwendig ergänzende Einheit

00:09:55.800 --> 00:09:57.700
mit dem Leistungserbringungsrecht bildet,

00:09:57.700 --> 00:10:00.500
das wir auf diesem oberen Schenkel haben.

00:10:01.200 --> 00:10:03.400
Das bedeutet, die Rechtsansprüche

00:10:03.400 --> 00:10:04.900
der Leistungsberechtigten,

00:10:04.900 --> 00:10:07.500
die hier durch das Bundesteilhabegesetz,

00:10:07.500 --> 00:10:09.800
durch die umfassende Reform auch nochmal

00:10:09.800 --> 00:10:13.100
ausgeweitet, konkretisiert wurden,

00:10:15.100 --> 00:10:17.100
die müssen es hinterher auch durch

00:10:17.100 --> 00:10:18.600
vertragliche Vereinbarungen,

00:10:18.600 --> 00:10:20.100
die zwischen Leistungsträger

00:10:20.100 --> 00:10:23.000
und Leistungserbringer geschaffen werden,

00:10:23.000 --> 00:10:24.900
schaffen wie hier, auf dieses

00:10:24.900 --> 00:10:29.300
Leistungserbringungsverhältnis hinüber zu wechseln,

00:10:29.300 --> 00:10:32.300
gewissermaßen hier auch präsent zu sein

00:10:32.300 --> 00:10:35.000
und hier auch sollen gewissermaßen

00:10:35.000 --> 00:10:37.800
die Voraussetzungen geschaffen werden,

00:10:38.500 --> 00:10:41.500
diese Rechtsansprüche zu verwirklichen.

00:10:42.300 --> 00:10:45.700
Das wird in der Praxis dann

00:10:45.700 --> 00:10:48.300
mit Vereinbarungen auf Einzelebene

00:10:48.300 --> 00:10:51.900
nach § 125 SGB IX gemacht.

00:10:53.800 --> 00:10:55.200
Hier werden einmal Leistungsvereinbarungen

00:10:55.200 --> 00:10:58.400
und Vergütungsvereinbarungen geschlossen.

00:10:58.400 --> 00:11:00.300
In den Leistungsvereinbarungen finden wir dann

00:11:00.300 --> 00:11:03.400
Regelungen zum betreuten Personenkreis,

00:11:03.400 --> 00:11:06.200
zur Ausstattung, also zu Art, Umfang, Ziel

00:11:06.200 --> 00:11:09.500
und Qualität der Leistungen der Eingliederungshilfe,

00:11:09.500 --> 00:11:11.100
aber auch zur personellen Ausstattung,

00:11:11.100 --> 00:11:13.000
zur Qualifikation des Personals

00:11:13.000 --> 00:11:16.200
und zu betriebsnotwendigen Anlagen.

00:11:16.700 --> 00:11:19.700
Und in den Vergütungsvereinbarungen

00:11:19.700 --> 00:11:22.000
findet man dann Regelungen,

00:11:22.000 --> 00:11:26.300
wie diese Leistungen anhand von Pauschalen vergütet wird.

00:11:27.200 --> 00:11:30.400
Das Ganze wird dann gerahmt durch

00:11:30.400 --> 00:11:33.500
die Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX,

00:11:33.500 --> 00:11:35.800
um die es ja heute gehen soll.

00:11:36.300 --> 00:11:40.900
Da werde ich jetzt nachfolgend noch die Inhalte vorstellen.

00:11:42.000 --> 00:11:43.000
Da geht es zunächst darum,

00:11:43.000 --> 00:11:44.700
dass in den Landesrahmenverträgen

00:11:44.700 --> 00:11:46.300
eine Abgrenzung vorgenommen wird

00:11:46.300 --> 00:11:48.300
von Kosten, Arten und Bestandteilen

00:11:48.300 --> 00:11:50.300
der Vergütungspauschalen

00:11:50.300 --> 00:11:52.600
und Regelungen getroffen werden

00:11:52.600 --> 00:11:54.600
zur Zusammensetzung der Investitionsbeträge.

00:11:54.600 --> 00:11:57.300
Das bedeutet in der Praxis auch,

00:11:57.300 --> 00:11:59.400
dass hier eine Abgrenzung von

00:11:59.400 --> 00:12:02.900
fach- und existenzsichernden Leistungen vorgenommen wird,

00:12:02.900 --> 00:12:04.400
weil sich die Eingliederungshilfe

00:12:04.400 --> 00:12:05.600
jetzt nach der Reform

00:12:05.600 --> 00:12:09.000
nur noch auf die Fachleistung konzentriert.

00:12:11.000 --> 00:12:12.700
Dass man in den Landesrahmenverträgen

00:12:12.700 --> 00:12:14.900
Inhalt und Kriterien, Vermittlung und Zusammensetzung

00:12:14.900 --> 00:12:20.500
der Leistungspauschalen nochmal konkretisiert.

00:12:22.800 --> 00:12:26.100
Da das in Gruppen mit vergleichbarem Bedarf verfolgt,

00:12:26.100 --> 00:12:27.400
werden auch diese hier definiert

00:12:27.400 --> 00:12:31.300
und deren Anzahl wird vorgegeben.

00:12:32.100 --> 00:12:34.500
Es besteht auch die Möglichkeit,

00:12:34.500 --> 00:12:36.200
die Höhe von Leistungspauschalen

00:12:36.200 --> 00:12:37.800
bereits rahmenvertraglich zu regeln.

00:12:37.800 --> 00:12:41.500
Das wurde in der Praxis aber sehr wenig genutzt.

00:12:42.600 --> 00:12:43.600
Vermutlich auch dann,

00:12:43.600 --> 00:12:46.400
weil es das Vereinbarungsprinzip durchbrechen würde,

00:12:46.400 --> 00:12:50.400
wenn Landesregierungen die Landesrahmenverträge

00:12:50.400 --> 00:12:51.700
durch Rechtsverordnung vorgeben,

00:12:51.700 --> 00:12:55.300
was in dem Fall auch möglich ist.

00:12:56.700 --> 00:12:59.600
Weiter ist in Landesrahmenverträgen zu regeln,

00:12:59.600 --> 00:13:00.900
wie das mit Kosten von Werkstätten

00:13:00.900 --> 00:13:04.000
für Menschen mit Behinderungen ist.

00:13:04.000 --> 00:13:06.500
Diese haben, weil sie ja ein Rehabilitationsauftrag haben,

00:13:06.500 --> 00:13:12.200
einen Unterschied zu vergleichbaren Unternehmen.

00:13:13.200 --> 00:13:15.700
Es sind Personalrichtwerte und andere Methoden

00:13:15.700 --> 00:13:20.300
zur Festlegung der personellen Ausstattung zu beschreiben.

00:13:20.800 --> 00:13:22.600
Es sind zu regeln Grundsätze und Maßstäbe

00:13:22.600 --> 00:13:24.500
für die Wirtschaftlichkeit und Qualität,

00:13:24.500 --> 00:13:27.700
einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen.

00:13:28.700 --> 00:13:31.000
Dann soll auch geregelt werden,

00:13:31.000 --> 00:13:35.400
wie Wirtschaftlichkeitserfordernisse

00:13:35.400 --> 00:13:38.000
hier kontrolliert werden

00:13:38.000 --> 00:13:41.100
und wie Qualitätsprüfungen erfolgen.

00:13:42.000 --> 00:13:43.500
Und schließlich soll auch noch

00:13:43.500 --> 00:13:45.200
in den Landesrahmenverträgen geregelt werden,

00:13:45.200 --> 00:13:46.700
welche Verfahren es zum Abschluss

00:13:46.700 --> 00:13:49.800
von Einzelvereinbarungen gibt.

00:13:49.800 --> 00:13:51.800
Da finden sich dann in der Praxis Regelungen,

00:13:51.800 --> 00:13:56.400
welche Unterlagen beizubringen sind.

00:13:56.400 --> 00:13:58.200
Und für Leistungserbringer hat das

00:13:58.200 --> 00:13:59.400
teilweise auch den Vorteil,

00:13:59.400 --> 00:14:03.100
dass an der Stelle in den Verträgen auch klar gemacht wird,

00:14:03.100 --> 00:14:06.000
welche Daten in externen Vergleiche

00:14:06.000 --> 00:14:08.100
beispielsweise einfließen, die zur Ermittlung der

00:14:08.100 --> 00:14:11.600
Wirtschaftlichkeit herangezogen werden.

00:14:14.100 --> 00:14:16.200
Wichtig ist, dass die maßgebliche

00:14:16.200 --> 00:14:19.100
Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen

00:14:19.100 --> 00:14:22.800
mitwirken an der Erstellung von Landesrahmenverträgen.

00:14:23.400 --> 00:14:27.300
Allerdings nicht stimmberechtigt, sondern beratend.

00:14:27.300 --> 00:14:28.600
Was aber durchaus bedeutet,

00:14:28.600 --> 00:14:31.000
dass sie, wenn Sie mit gewissen Regelungen

00:14:31.000 --> 00:14:32.900
in Landesrahmenverträgen nicht einverstanden sind,

00:14:32.900 --> 00:14:36.300
beispielsweise das mithilfe von Protokollnotizen

00:14:36.300 --> 00:14:40.000
zum Beispiel zum Ausdruck bringen können.

00:14:41.700 --> 00:14:43.400
Zu Landesrahmenverträgen werden Empfehlungen

00:14:43.400 --> 00:14:45.500
auf Bundesebene geschlossen.

00:14:45.500 --> 00:14:48.000
Das ist meines Wissens aber noch nicht der Fall,

00:14:48.000 --> 00:14:51.000
dass solche Empfehlungen vorliegen.

00:14:52.300 --> 00:14:54.400
Und wie bereits erwähnt,

00:14:54.400 --> 00:14:56.400
sollte es nach Aufforderung zu Verhandlungen

00:14:56.400 --> 00:14:57.500
in einem gewissen Zeitraum

00:14:57.500 --> 00:15:00.000
nicht zu einem Landesrahmenvertrag kommen,

00:15:00.000 --> 00:15:02.700
hat die jeweilige Landesregierung auch die Möglichkeit,

00:15:02.700 --> 00:15:04.000
den Landesrahmenvertrag durch

00:15:04.000 --> 00:15:06.800
Rechtsverordnung vorzugeben,

00:15:06.800 --> 00:15:08.100
wie wir das beispielsweise

00:15:08.100 --> 00:15:11.200
in Mecklenburg-Vorpommern gesehen haben.

00:15:12.200 --> 00:15:16.400
Ich komme damit zum Hauptteil meines Vortrages,

00:15:16.400 --> 00:15:18.300
wo ich Ihnen ausgewählte Inhalte

00:15:18.300 --> 00:15:19.800
der Landesrahmenverträge nochmal

00:15:19.800 --> 00:15:24.100
im Vergleich vorstellen will.

00:15:24.600 --> 00:15:31.400
Und hier habe ich Ihnen erstmal ein Zitat mitgebracht,

00:15:31.400 --> 00:15:33.100
auf das ich vorhin auch schon ein bisschen

00:15:33.100 --> 00:15:34.600
Bezug genommen habe.

00:15:34.600 --> 00:15:36.600
Hier hat der Deutsche Bundestag

00:15:36.600 --> 00:15:41.100
in einer Entschließung nochmal konkret formuliert,

00:15:41.100 --> 00:15:42.500
dass er von den Verwaltungen von Bund,

00:15:42.500 --> 00:15:44.000
Ländern und Kommunen erwartet,

00:15:44.000 --> 00:15:45.700
dass das mit dem Bundesteilhabegesetz

00:15:45.700 --> 00:15:46.900
geschaffene neue Recht

00:15:46.900 --> 00:15:49.300
in der konkreten Rechtsanwendung

00:15:49.300 --> 00:15:52.600
stets im Licht der UN-BRK umgesetzt wird.

00:15:53.100 --> 00:15:58.300
Das war für mich dann Anlass zu schauen,

00:15:58.300 --> 00:16:00.600
wie wird in den Landesrahmenverträgen denn überhaupt

00:16:00.600 --> 00:16:04.000
auf die UN-Behindertenrechtskonvention Bezug genommen?

00:16:04.000 --> 00:16:06.900
Und ich konnte im Wesentlichen

00:16:06.900 --> 00:16:10.100
zwei Regelungsmuster ausmachen.

00:16:11.100 --> 00:16:14.800
Das war einmal, dass man die UN-BRK als Rahmen

00:16:14.800 --> 00:16:17.900
für die Eingliederungshilfe beschreibt.

00:16:17.900 --> 00:16:21.600
Das bedeutet, dass die Vertragsparteien

00:16:21.600 --> 00:16:23.900
vielleicht ein wenig distanziert beschreiben,

00:16:23.900 --> 00:16:25.900
dass das Bundesteilhabegesetz

00:16:25.900 --> 00:16:28.700
der Umsetzung der UN-BRK dient

00:16:28.700 --> 00:16:31.100
und es infolgedessen zur Erstellung

00:16:31.100 --> 00:16:34.900
des vorliegenden Vertrages gekommen ist.

00:16:37.000 --> 00:16:40.000
Da habe ich Ihnen hier die entsprechende

00:16:40.000 --> 00:16:43.000
Formulierung aus dem Saarland mitgebracht von Seite 2,

00:16:43.000 --> 00:16:45.900
wo dann sinngemäß steht,

00:16:45.900 --> 00:16:48.500
der Gesetzgeber hat das Bundesteilhabegesetz beschlossen

00:16:48.500 --> 00:16:50.000
und es dient der Konkretisierung

00:16:50.000 --> 00:16:52.500
der Verpflichtungen aus der UN-BRK

00:16:52.500 --> 00:16:56.450
und darum schließen wir jetzt

00:16:56.950 --> 00:16:58.800
hier den Landesrahmenvertrag.

00:17:01.000 --> 00:17:06.600
Das zweite Regelungsmuster geht darüber hinaus.

00:17:07.500 --> 00:17:08.500
Das sind dann Verträge,

00:17:08.500 --> 00:17:11.200
die tatsächlich die UN-BRK als Rahmen

00:17:11.200 --> 00:17:13.700
für Leistungen des Landesrahmenvertrages

00:17:13.700 --> 00:17:16.000
auch beschreiben.

00:17:16.000 --> 00:17:18.600
Das heißt, diese Verträge der zweiten Kategorie

00:17:18.600 --> 00:17:20.500
formulieren ganz konkret den Anspruch,

00:17:20.500 --> 00:17:22.300
die Regelungen der UN-BRK auch mit dem

00:17:22.300 --> 00:17:26.800
Landesrahmenvertrag umsetzen zu wollen.

00:17:27.500 --> 00:17:31.400
Da habe ich hier die Formulierung aus Berlin mitgebracht.

00:17:31.400 --> 00:17:32.600
Da wird dann geschrieben,

00:17:32.600 --> 00:17:35.200
im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention

00:17:35.200 --> 00:17:36.700
sollen die hier beschriebenen Leistungen

00:17:36.700 --> 00:17:38.700
barrierefrei zugänglich, selbstbestimmt,

00:17:38.700 --> 00:17:41.000
eigenständig wahrnehmbar, verständlich

00:17:41.000 --> 00:17:44.500
und nutzbar gestaltet werden.

00:17:45.500 --> 00:17:49.300
Der Bremer Landesteilhabebeirat,

00:17:49.800 --> 00:17:54.300
dem ich diese Kategorisierungen ja auch vorgestellt habe,

00:17:54.300 --> 00:17:58.000
hat sich dann im weiteren Verfahren dazu entschieden,

00:17:58.000 --> 00:18:02.300
dass er für den Bremer Landesrahmenvertrag konkret fordert,

00:18:02.300 --> 00:18:04.200
dass sich dieser als Konkretisierung

00:18:04.200 --> 00:18:06.300
der UN-BRK verstehen soll.

00:18:06.300 --> 00:18:07.900
Eben um auch noch einmal deutlich zu machen,

00:18:07.900 --> 00:18:10.100
dass es bei der Auslegung des Vertragswerks

00:18:10.100 --> 00:18:13.700
in Zweifelsfragen wichtig ist,

00:18:13.700 --> 00:18:19.200
das auch im Lichte der UN-BRK zu machen.

00:18:21.600 --> 00:18:23.100
Und ein weiteres Thema,

00:18:23.100 --> 00:18:28.800
das mit der UN-BRK in engem Zusammenhang steht,

00:18:29.800 --> 00:18:32.100
ist die Personenzentrierung der Leistungen,

00:18:32.100 --> 00:18:37.000
auch dazu habe ich Ihnen hier wieder einen Ausschnitt

00:18:37.000 --> 00:18:38.600
aus der Gesetzesbegründung

00:18:38.600 --> 00:18:40.300
des Bundesteilhabegesetzes mitgebracht.

00:18:40.300 --> 00:18:42.000
Da wird geschrieben,

00:18:42.000 --> 00:18:43.900
mit diesem Gesetz wird die Eingliederungshilfe

00:18:43.900 --> 00:18:46.100
von einer überwiegend einrichtungszentrierten

00:18:46.100 --> 00:18:49.700
zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet.

00:18:49.700 --> 00:18:51.800
Die notwendige Unterstützung des Menschen mit Behinderung

00:18:51.800 --> 00:18:53.100
orientiert sich künftig nicht mehr

00:18:53.100 --> 00:18:56.000
in einer bestimmten Wohnform.

00:18:56.500 --> 00:19:00.800
Wenn man dann noch ein bisschen Literatur heranzieht,

00:19:00.800 --> 00:19:03.300
kommt man im Wesentlichen dazu,

00:19:03.300 --> 00:19:05.200
dass sich Personenzentrierung an

00:19:05.200 --> 00:19:08.000
drei Punkten festmachen lässt.

00:19:08.000 --> 00:19:09.800
Das ist einmal, wie es hier schon zum Ausdruck kommt,

00:19:09.800 --> 00:19:11.070
dass Leistungen nicht auf

00:19:11.070 --> 00:19:12.900
Einrichtungen zentriert sein sollen,

00:19:13.700 --> 00:19:17.600
die Unterstützung sich am individuellen Bedarf orientiert

00:19:17.600 --> 00:19:20.300
und Leistungsberechtigte und deren Bedarfe

00:19:20.300 --> 00:19:22.800
ganzheitlich in den Blick genommen werden.

00:19:23.800 --> 00:19:28.000
In den Landesrahmenverträgen habe ich

00:19:28.000 --> 00:19:29.800
zur Personenzentrierung insgesamt

00:19:29.800 --> 00:19:33.000
vier Regelungsmuster gefunden.

00:19:33.600 --> 00:19:38.600
Das waren einmal Verträge, wo die Personenzentrierung als

00:19:38.600 --> 00:19:39.600
– ich habe das jetzt mal

00:19:39.600 --> 00:19:41.800
unbestimmter Programmsatz bezeichnet –

00:19:43.100 --> 00:19:45.500
so definiert wird,

00:19:47.300 --> 00:19:49.100
hier, das ist der Landesrahmenvertrag Brandenburg,

00:19:49.100 --> 00:19:51.600
aus dem dieses Zitat stammt, hier steht,

00:19:51.600 --> 00:19:53.300
die Leistungen müssen in Art und Umfang

00:19:53.300 --> 00:19:54.800
den Grundsätzen der Inklusion

00:19:54.800 --> 00:19:58.100
und Personenzentrierung genügen.

00:19:58.100 --> 00:20:00.500
Das bedeutet, in diesen Verträgen wird

00:20:00.500 --> 00:20:02.400
der Begriff zwar häufig verwendet,

00:20:02.400 --> 00:20:05.700
seine konkrete Bedeutung für das Leistungssystem

00:20:05.700 --> 00:20:08.900
bleibt aber noch ein Stück weit offen.

00:20:09.100 --> 00:20:12.700
Das ist bei dieser zweiten Kategorie

00:20:12.700 --> 00:20:17.500
dann schon mit mehr Bedeutung hinterlegt,

00:20:18.400 --> 00:20:21.300
wo dann Personenzentrierung als bedarfsorientierte

00:20:21.300 --> 00:20:25.800
Leistungserbringung beschrieben wird.

00:20:25.800 --> 00:20:27.600
Das findet sich dann zum Beispiel in Hamburg,

00:20:27.600 --> 00:20:32.700
Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen.

00:20:33.700 --> 00:20:35.200
Da habe ich hier so die Definition

00:20:35.200 --> 00:20:36.900
aus Mecklenburg-Vorpommern mitgebracht,

00:20:36.900 --> 00:20:40.800
wo dann steht, personenzentriert, das heißt

00:20:40.800 --> 00:20:42.000
Hilfen so zu gestalten,

00:20:42.000 --> 00:20:43.300
dass einem Menschen mit Behinderungen

00:20:43.300 --> 00:20:45.500
eine auf seine individuellen Bedarfe

00:20:45.500 --> 00:20:47.200
und Fähigkeiten und auf seine Lebenswelt

00:20:47.200 --> 00:20:51.800
ausgerichtete Leistung gewährt wird.

00:20:51.800 --> 00:20:54.000
Genau, also hier schon so ein bisschen mehr Inhalt

00:20:54.000 --> 00:20:57.600
und Definition dieses Begriffes.

00:21:00.200 --> 00:21:01.800
Noch so ein Darstellungsmerkmal war,

00:21:01.800 --> 00:21:04.000
dass man den Begriff der Personenzentrierung

00:21:04.000 --> 00:21:06.500
auch stark in den Regelungen

00:21:06.500 --> 00:21:09.700
zur Qualität mit aufgenommen hat.

00:21:11.500 --> 00:21:15.700
Genau, das ist hier am Beispiel Thüringen dargestellt.

00:21:16.100 --> 00:21:17.700
Da wurde dann geschrieben, die Leistungen umfassen

00:21:17.700 --> 00:21:19.700
alle Formen der Assistenz und Unterstützung,

00:21:19.700 --> 00:21:21.200
unabhängig vom Ort und dem Zeitpunkt

00:21:21.200 --> 00:21:22.700
der Leistungserbringung.

00:21:22.700 --> 00:21:27.500
Alle Leistungen sind personenzentriert zu erbringen.

00:21:27.500 --> 00:21:28.500
Was ja auch wieder so ein bisschen

00:21:28.500 --> 00:21:29.600
mit dem Problem einhergeht,

00:21:29.600 --> 00:21:31.500
dass vielleicht nicht ganz

00:21:31.500 --> 00:21:33.600
auch innerhalb der Qualitätsvorgaben definiert wird,

00:21:33.600 --> 00:21:38.100
was Personenzentrierung jetzt konkret heißt.

00:21:41.300 --> 00:21:43.200
Schließlich gab es auch noch das Darstellungsmuster

00:21:43.200 --> 00:21:45.400
der Personenzentrierung

00:21:45.400 --> 00:21:50.000
als Gegenentwurf zur Institutionenzentrierung.

00:21:52.700 --> 00:21:57.000
So was fand ich dann im Landesrahmenvertrag Hamburg,

00:21:57.000 --> 00:21:58.200
im Letter of Intent,

00:21:58.200 --> 00:22:01.300
also das heißt in der Präambel des Vertrages,

00:22:01.300 --> 00:22:02.300
da war dann zu lesen,

00:22:02.300 --> 00:22:03.900
eine umfassende Reform mit den Zielen

00:22:03.900 --> 00:22:05.000
Personen-, Leistungs- und

00:22:05.000 --> 00:22:07.400
Wirkungsorientierung bedeutet eben,

00:22:07.400 --> 00:22:10.200
dass insbesondere das bisherige

00:22:10.200 --> 00:22:16.300
stationäre Leistungsgeschehen völlig neu zu gestalten ist.

00:22:17.000 --> 00:22:18.600
Ein weiteres Konzept,

00:22:18.600 --> 00:22:23.000
das mit dem Inhalt der Personenzentrierung

00:22:23.000 --> 00:22:24.900
oder mit dem Konzept auch nah verwandt ist,

00:22:24.900 --> 00:22:28.200
ist das Konzept der Sozialraumorientierung,

00:22:28.200 --> 00:22:32.000
auf das ich jetzt im Weiteren eingehen will.

00:22:33.400 --> 00:22:36.300
Hier auch wieder ein Auszug aus der

00:22:36.300 --> 00:22:39.900
Gesetzesbegründung des Bundesteilhabegesetzes.

00:22:39.900 --> 00:22:44.400
Hier war es sogar eines der konkreten Gesetzesziele.

00:22:44.400 --> 00:22:46.400
Mit dem Bundesteilhabegesetz soll erreicht werden,

00:22:46.400 --> 00:22:49.800
dass die Möglichkeiten einer individuellen

00:22:49.800 --> 00:22:51.700
und den persönlichen Wünschen,

00:22:51.700 --> 00:22:53.700
entsprechend der Lebensplanung und Gestaltung

00:22:53.700 --> 00:22:56.800
unter Berücksichtigung des Sozialraumes

00:22:56.800 --> 00:23:00.800
bei den Leistungen zur sozialen Teilhabe gestärkt wird.

00:23:01.600 --> 00:23:06.000
Dem wurde dann in den konkreten gesetzlichen Regelungen

00:23:06.000 --> 00:23:08.000
auch nochmal sehr stark Rechnung getragen,

00:23:08.000 --> 00:23:12.200
also rechtliche Bezüge zur Sozialraumorientierung

00:23:12.200 --> 00:23:16.700
in der Eingliederungshilfe finden wir an vielen Stellen.

00:23:17.100 --> 00:23:19.100
Es ist einmal so, dass in der Definition der Leistung

00:23:19.100 --> 00:23:23.200
zur sozialen Teilhabe auch mit aufgeführt ist,

00:23:23.200 --> 00:23:25.500
dass dazu gehört, dass Leistungsberechtigte

00:23:27.200 --> 00:23:29.100
zur eigenverantwortlichen Lebensführung

00:23:29.100 --> 00:23:30.300
im eigenen Sozialraum

00:23:30.300 --> 00:23:33.500
und Wohnraum befähigt werden sollen.

00:23:34.000 --> 00:23:36.000
Es ist Aufgabe der Länder,

00:23:36.000 --> 00:23:38.300
auf sozialraumorientierte Angebote

00:23:38.300 --> 00:23:41.600
der Leistungsanbieter hinzuwirken.

00:23:41.600 --> 00:23:43.700
Fachkräfte bei den Trägern der Eingliederungshilfe

00:23:43.700 --> 00:23:45.300
sollen sogar umfassende Kenntnisse

00:23:45.300 --> 00:23:47.300
über den regionalen Sozialraum

00:23:47.300 --> 00:23:49.400
und seine Möglichkeit zur Durchführung von

00:23:49.400 --> 00:23:52.300
Leistungen der Eingliederungshilfe haben.

00:23:53.600 --> 00:23:56.300
§ 104 SGB IX legt auch noch einmal fest,

00:23:56.300 --> 00:23:57.900
dass Leistungen der Eingliederungshilfe

00:23:57.900 --> 00:23:59.300
sich nach Art des Bedarfs,

00:23:59.300 --> 00:24:00.700
den persönlichen Verhältnissen

00:24:00.700 --> 00:24:04.100
und unter anderem den Sozialraum bestimmen.

00:24:05.200 --> 00:24:06.500
Träger der Eingliederungshilfe

00:24:06.500 --> 00:24:08.300
müssen auch zu Hilfemöglichkeiten

00:24:08.300 --> 00:24:10.600
im Sozialraum beraten können

00:24:10.600 --> 00:24:14.400
und auch das Gesamtplanverfahren schließlich

00:24:14.400 --> 00:24:18.200
soll sozialraumorientiert ausgestaltet sein.

00:24:18.200 --> 00:24:21.200
Also man sieht hier, der Begriff

00:24:21.200 --> 00:24:24.900
Sozialraumorientierung ist dem Gesetzgeber wichtig

00:24:24.900 --> 00:24:28.000
und auch die Verankerung dieses Konzeptes.

00:24:29.500 --> 00:24:30.900
Worum geht es dabei?

00:24:30.900 --> 00:24:32.900
Es geht darum, Lebenswelten zu gestalten

00:24:32.900 --> 00:24:34.500
und Arrangements zu kreieren,

00:24:34.500 --> 00:24:36.600
die Leistungsberechtigten helfen,

00:24:36.600 --> 00:24:40.800
in ihrer Lebenssituation zurechtzukommen.

00:24:40.800 --> 00:24:42.900
Wichtig dabei sind Wille und Interesse

00:24:42.900 --> 00:24:46.500
der Leistungsberechtigten als Ausgangspunkt der Arbeit.

00:24:47.000 --> 00:24:48.700
Wichtig ist, dass aktivierende Arbeit

00:24:48.700 --> 00:24:51.800
dabei Vorrang vor betreuender Arbeit hat.

00:24:52.300 --> 00:24:53.900
Die Ressourcen der Leistungsberechtigten

00:24:53.900 --> 00:24:57.000
und des Sozialraumes spielen eine wesentliche Rolle.

00:24:57.000 --> 00:24:59.300
Aktivitäten sind entsprechend immer zielgruppen-

00:24:59.300 --> 00:25:01.800
und bereichsübergreifend angelegt,

00:25:01.800 --> 00:25:03.700
was auch eine Vernetzung oder Integration

00:25:03.700 --> 00:25:08.100
verschiedener Dienste im Sozialraum notwendig macht.

00:25:09.800 --> 00:25:11.600
Dabei wird in der Praxis

00:25:11.600 --> 00:25:14.400
nach dem sogenannten SONI-Schema vorgegangen.

00:25:14.400 --> 00:25:18.500
Das ist hier in dieser Matrix dargestellt.

00:25:19.200 --> 00:25:20.400
Da sehen wir oben, dass es für

00:25:20.400 --> 00:25:23.300
Sozialraumorientierung eben wichtig ist,

00:25:23.300 --> 00:25:26.400
auf der Ebene der Sozialstruktur zu arbeiten,

00:25:26.400 --> 00:25:29.500
das heißt, dass auf politischer Ebene die Erschließung

00:25:29.500 --> 00:25:31.000
von sozialräumlichen Ressourcen

00:25:31.000 --> 00:25:33.200
vorangetrieben werden muss.

00:25:33.400 --> 00:25:37.000
Dann Organisationen, das ist hier oben rechts dargestellt,

00:25:37.000 --> 00:25:41.100
erfordert das System eine gewisse gedankliche Flexibilität

00:25:41.100 --> 00:25:46.000
und auch das Ausbrechen aus alten Denkmustern.

00:25:49.200 --> 00:25:51.900
Es erfordert, dass sozialraumorientierte

00:25:51.900 --> 00:25:55.800
fachdienstübergreifende Aufbaustruktur geschaffen wird.

00:25:55.800 --> 00:26:00.400
Und die Leistungen nicht in Sonderwelten erbracht werden.

00:26:00.500 --> 00:26:01.500
Dem muss entsprechend natürlich

00:26:01.500 --> 00:26:03.000
auch ein Finanzierungssystem folgen,

00:26:03.000 --> 00:26:07.400
das so fallunspezifische Arbeit auch ermöglicht,

00:26:07.400 --> 00:26:10.900
wie beispielsweise hier unten links Netzwerkarbeit.

00:26:10.900 --> 00:26:12.600
Da geht es dann darum,

00:26:12.600 --> 00:26:16.000
soziales Kapital im Sozialraum offenzulegen,

00:26:16.000 --> 00:26:18.700
vielleicht auch Kooperationen zwischen Nachbar:innen

00:26:18.700 --> 00:26:20.500
zu schaffen und Kontakte zu Vereinen

00:26:20.500 --> 00:26:24.500
und Kirchengemeinden beispielsweise herzustellen.

00:26:24.500 --> 00:26:27.400
Und hier unten rechts auf der individuellen Ebene

00:26:27.400 --> 00:26:29.400
ist es nochmal wichtig zu wiederholen,

00:26:29.400 --> 00:26:32.200
dass hier die Aktivierung der Leistungsberechtigten

00:26:32.200 --> 00:26:33.500
und die Orientierung am Willen

00:26:33.500 --> 00:26:38.300
der Leistungsberechtigten wichtig ist.

00:26:38.300 --> 00:26:40.000
Genau, das vielleicht sogar kurz vorab dazu,

00:26:40.000 --> 00:26:42.200
was ist überhaupt Sozialraumorientierung,

00:26:42.200 --> 00:26:43.800
was ist dieses Konzept, das der Gesetzgeber

00:26:43.800 --> 00:26:48.200
so stark im SGB IX Teil 2 verankert hat?

00:26:49.700 --> 00:26:52.100
Und spannend war für mich dann natürlich auch zu sehen,

00:26:52.100 --> 00:26:53.500
wie wird die Sozialraumorientierung

00:26:53.500 --> 00:26:56.300
in den Landesrahmenverträgen umgesetzt,

00:26:56.300 --> 00:26:58.600
wie wird dem da Rechnung getragen?

00:26:59.100 --> 00:27:04.000
Auch da habe ich vier Regelungsmuster wieder gefunden.

00:27:05.800 --> 00:27:08.200
Einmal war es so, dass die Begriffe Sozialraum

00:27:08.200 --> 00:27:10.500
und Sozialraumorientierung doch in mehreren

00:27:10.500 --> 00:27:13.700
Verträgen auch definiert wurden.

00:27:13.700 --> 00:27:15.800
Definitionen dazu habe ich gefunden in Berlin,

00:27:15.800 --> 00:27:21.200
Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen.

00:27:23.300 --> 00:27:24.400
Das ist jetzt beispielhaft

00:27:24.400 --> 00:27:27.700
die Definition aus Mecklenburg-Vorpommern.

00:27:27.700 --> 00:27:30.500
Die werde ich jetzt nicht nochmal im Detail vorlesen.

00:27:30.500 --> 00:27:32.700
Die in Nordrhein-Westfalen ist

00:27:32.700 --> 00:27:34.500
teilweise über eine halbe Seite.

00:27:39.100 --> 00:27:41.200
Ein weiteres Regelungsmuster war es,

00:27:41.200 --> 00:27:44.800
dass man auch nochmal beschreibt,

00:27:44.800 --> 00:27:46.400
dass die Gestaltung des Sozialraumes

00:27:46.400 --> 00:27:48.500
eine übergreifende Aufgabe ist.

00:27:48.500 --> 00:27:50.400
Solche Aussagen fanden sich zum Beispiel

00:27:50.400 --> 00:27:52.100
im Landesrahmenvertrag Rheinland-Pfalz

00:27:52.100 --> 00:27:54.400
und Sachsen-Anhalt,

00:27:54.400 --> 00:27:56.400
wo dann jeweils in der Präambel betont wurde,

00:27:56.400 --> 00:27:57.400
dass es sehr wichtig ist,

00:27:57.400 --> 00:27:59.600
regionale Netzwerke aufzubauen bzw.

00:27:59.600 --> 00:28:02.500
dass die unter Umständen auch

00:28:02.500 --> 00:28:05.200
gänzlich neu geschaffen werden müssen.

00:28:05.200 --> 00:28:08.100
Und hier wird auch nochmal wiederholt,

00:28:08.100 --> 00:28:13.000
dass das Ziel der Leistung die Teilhabe im Sozialraum ist.

00:28:16.000 --> 00:28:18.200
Es fand sich auch ein Regelungsmuster,

00:28:18.200 --> 00:28:23.500
das den Sozialraum wirklich

00:28:23.500 --> 00:28:27.200
ins Zentrum des Leistungsgeschehens gestellt hat.

00:28:27.200 --> 00:28:31.400
Das war im Landesrahmenvertrag Thüringen

00:28:31.400 --> 00:28:34.300
so meiner Wahrnehmung nach.

00:28:34.300 --> 00:28:36.400
Hier wird beschrieben, Hilfen werden für alle

00:28:36.400 --> 00:28:38.800
Leistungsberechtigten sozialräumlich erbracht.

00:28:38.800 --> 00:28:40.700
Bedarfen der jeweiligen Leistungsberechtigten

00:28:40.700 --> 00:28:42.300
ist durch entsprechende flexible

00:28:42.300 --> 00:28:46.200
und offene Konzepte Rechnung zutragen.

00:28:50.700 --> 00:28:53.700
Hier ist es auf jeden Fall so

00:28:53.700 --> 00:28:54.800
im Landesrahmenvertrag Thüringen,

00:28:54.800 --> 00:28:58.200
dass der Sozialraum, wie gesagt, eine ganz zentrale Rolle

00:28:58.200 --> 00:29:02.300
bei der Leistungsplanung und -erbringung einnimmt.

00:29:03.100 --> 00:29:07.900
Das ist auch in Berlin der Fall, wo hier beschrieben wird,

00:29:07.900 --> 00:29:10.300
Leistungen werden im persönlichen Sozialraum erbracht,

00:29:10.300 --> 00:29:12.200
was auch beinhaltet, dass sich Angebote

00:29:12.200 --> 00:29:15.200
im Sozialraum inklusiv öffnen.

00:29:16.200 --> 00:29:17.400
Es wird also auch hier beschrieben,

00:29:17.400 --> 00:29:19.300
die Erbringung der Leistung im Sozialraum

00:29:19.300 --> 00:29:21.300
ist der Regelfall für alle Leistungen,

00:29:21.300 --> 00:29:23.400
aber das Leistungssystem ist jetzt

00:29:23.400 --> 00:29:25.200
nicht so stark auf den Sozialraum ausgerichtet,

00:29:25.200 --> 00:29:29.100
wie das in Thüringen vielleicht der Fall ist.

00:29:32.200 --> 00:29:34.200
Zu dem Punkt bleibt abschließend festzuhalten,

00:29:34.200 --> 00:29:36.900
dass der Gesetzgeber auf Sozialraumorientierung

00:29:36.900 --> 00:29:39.700
tatsächlich einen sehr großen Wert legt.

00:29:39.700 --> 00:29:41.600
Die Steuerung auf struktureller Ebene

00:29:41.600 --> 00:29:44.200
und die Bedarfsermittlung auf individueller Ebene

00:29:44.200 --> 00:29:48.600
ist auf Teilhabe im Sozialraum ausgerichtet.

00:29:48.600 --> 00:29:52.000
Das ist aus meiner Sicht auch eine notwendige Bedingung,

00:29:52.000 --> 00:29:54.700
damit die Abkehr von der Einrichtungszentrierung,

00:29:54.700 --> 00:29:56.700
wie es mit dem Bundesteilhabegesetz gefördert wird,

00:29:56.700 --> 00:30:00.200
auch tatsächlich möglich wird.

00:30:01.000 --> 00:30:03.100
Die Voraussetzung ist natürlich eine entsprechende

00:30:03.100 --> 00:30:06.200
Finanzierung von fallunspezifischer Netzwerkarbeit

00:30:06.200 --> 00:30:09.100
und auch hinreichend klare Definitionen

00:30:09.100 --> 00:30:12.500
der Begriffe in den Landesrahmenverträgen.

00:30:13.200 --> 00:30:15.900
Ich hatte gerade schon gesagt,

00:30:15.900 --> 00:30:20.900
auch der Gesamtplan nach § 121 SGB IX

00:30:20.900 --> 00:30:26.100
soll sozialraumorientiert sein und

00:30:26.100 --> 00:30:28.100
ich habe mir dann im Rahmen

00:30:28.100 --> 00:30:30.500
der Ausarbeitung auch angesehen,

00:30:30.500 --> 00:30:32.800
welche Bezüge zum Gesamtplan denn

00:30:32.800 --> 00:30:38.100
in den Landesrahmenverträgen hergestellt werden.

00:30:39.600 --> 00:30:41.100
Das unter anderem deswegen,

00:30:41.100 --> 00:30:44.500
weil der Gesamtplan einmal erreichbare

00:30:44.500 --> 00:30:48.000
und überprüfbare Teilhabeziele dokumentiert.

00:30:48.000 --> 00:30:51.100
Er dokumentiert auch, inwiefern Dienste und Einrichtungen

00:30:51.100 --> 00:30:54.200
bei der Leistungserbringung einbezogen werden.

00:30:54.200 --> 00:30:55.500
Er soll die Berücksichtigung des

00:30:55.500 --> 00:30:57.400
Wunsch- und Wahlrechts dokumentieren

00:30:57.400 --> 00:31:01.400
und auch die Aktivitäten der Leistungsberechtigten.

00:31:03.400 --> 00:31:05.900
Es gibt auch so eine Art Transitionsriemen

00:31:05.900 --> 00:31:10.000
vom Grundverhältnis zum Leistungserbringungsverhältnis.

00:31:10.000 --> 00:31:11.200
Leistungserbringer sind nämlich

00:31:11.200 --> 00:31:14.700
nach § 123 Absatz 4 SGB IX verpflichtet,

00:31:14.700 --> 00:31:18.700
Leistungen unter Beachtung des Gesamtplans zu erbringen.

00:31:19.100 --> 00:31:22.300
Und so ist grundsätzlich erstmal festzustellen,

00:31:22.300 --> 00:31:24.300
dass der Gesamtplan wirklich eine ganz zentrale Stellung

00:31:24.300 --> 00:31:27.000
bei der Förderung der Teilhabe

00:31:27.000 --> 00:31:31.100
von Menschen mit Behinderungen nach SGB IX Teil 2 hat.

00:31:32.000 --> 00:31:33.400
Dementsprechend groß war auch

00:31:33.400 --> 00:31:34.900
die Vielfalt der Regelungsmuster,

00:31:34.900 --> 00:31:37.300
die ich dazu gefunden habe.

00:31:37.700 --> 00:31:39.400
Da konnte ich insgesamt

00:31:39.400 --> 00:31:41.600
neun verschiedene Regelungsmuster darstellen,

00:31:41.600 --> 00:31:44.400
die auf die eine oder andere Weise

00:31:44.400 --> 00:31:47.600
Bezüge zum Gesamtplan hergestellt haben

00:31:47.600 --> 00:31:50.000
in den Landesrahmenverträgen.

00:31:51.100 --> 00:31:54.100
Das waren einmal so eher programmatische Aussagen,

00:31:54.100 --> 00:31:57.200
die man in vielen Verträgen gefunden hat.

00:31:57.200 --> 00:31:59.100
Wo dann beschrieben wurde,

00:31:59.100 --> 00:32:02.200
der Gesamtplan ist Grundlage der individuellen Leistung

00:32:02.200 --> 00:32:04.700
und er hat eine wirklich grundsätzliche Bedeutung

00:32:04.700 --> 00:32:07.500
für das Leitungssystem.

00:32:10.300 --> 00:32:14.000
Dann wurde auch in vielen Verträgen nochmal

00:32:14.000 --> 00:32:16.000
Bezug genommen auf diese Regelung,

00:32:16.000 --> 00:32:17.400
von der ich gerade schon gesprochen habe

00:32:17.400 --> 00:32:19.600
auf § 123 Absatz 4 SGB IX,

00:32:19.600 --> 00:32:22.800
wonach Leistungserbringer verpflichtet sind,

00:32:22.800 --> 00:32:24.700
Leistungsberechtigte aufzunehmen

00:32:24.700 --> 00:32:26.500
und Leistungen unter Beachtung der Inhalte

00:32:26.500 --> 00:32:29.000
des Gesamtplans zu erbringen.

00:32:29.000 --> 00:32:31.500
Dazu fanden sich in sechs Verträgen

00:32:31.500 --> 00:32:34.400
teilweise wortgleiche Übernahmen des Gesetzestextes.

00:32:35.200 --> 00:32:38.100
Was aus meiner Sicht nochmal stark

00:32:38.100 --> 00:32:41.000
die zentrale Stellung des Gesamtplans unterstreicht

00:32:41.000 --> 00:32:45.800
und aus meiner Sicht bringen die Vertragsparteien

00:32:45.800 --> 00:32:47.100
damit auch zum Ausdruck,

00:32:47.100 --> 00:32:50.300
dass die Beachtung des Gesamtplans tatsächlich

00:32:50.300 --> 00:32:52.200
auch der Verwirklichung der Vertragsziele

00:32:52.200 --> 00:32:53.800
an dieser Stelle dient

00:32:53.800 --> 00:32:57.400
und dass es neben der Aufnahme der Leistungsberechtigten

00:32:57.400 --> 00:33:01.300
auch eine vertragliche Hauptleistungspflicht ist,

00:33:01.300 --> 00:33:03.000
Leistungen unter Beachtung der Inhalte

00:33:03.000 --> 00:33:05.900
des Gesamtplans zu erbringen.

00:33:06.600 --> 00:33:07.600
Dann gab es Regelungen,

00:33:07.600 --> 00:33:11.200
die den Gesamtplan so in das praktische

00:33:11.200 --> 00:33:14.300
Leistungsgeschehen eingeflochten haben.

00:33:15.300 --> 00:33:16.300
Das habe ich dann genannt,

00:33:16.300 --> 00:33:18.500
so Beschreibung des Gesamtplans

00:33:18.500 --> 00:33:21.800
als permanentes Steuerungsinstrument.

00:33:22.000 --> 00:33:23.900
Darunter fallen dann Verpflichtungen der

00:33:23.900 --> 00:33:26.800
Leistungserbringer veränderte Bedarfe mitzuteilen,

00:33:26.800 --> 00:33:31.800
um den Gesamtplan daran anpassen zu können.

00:33:31.800 --> 00:33:33.700
Das fand sich in mehreren Verträgen

00:33:33.700 --> 00:33:35.100
in den Qualitätsvorgaben,

00:33:35.100 --> 00:33:38.800
aber auch in allgemeinen Ausführungen

00:33:38.800 --> 00:33:42.200
zu Leistungsvereinbarungen.

00:33:44.900 --> 00:33:47.000
Die Regelungen zur Qualität sind

00:33:47.000 --> 00:33:49.200
dann bekanntlicherweise nochmal aufgeteilt in

00:33:49.200 --> 00:33:51.800
Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität

00:33:51.800 --> 00:33:54.800
und insbesondere in den Regelungen

00:33:54.800 --> 00:33:56.700
zur Prozessqualität fanden sich hier

00:33:56.700 --> 00:34:00.000
Bezüge auf den Gesamtplan,

00:34:00.000 --> 00:34:04.300
die dann die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure,

00:34:04.300 --> 00:34:06.200
also Leistungsträger, Leistungserbringer,

00:34:06.200 --> 00:34:08.400
Leistungsberechtigte zur Erstellung

00:34:08.400 --> 00:34:10.300
des Gesamtplans nochmal geregelt haben

00:34:10.300 --> 00:34:12.800
und hier Vorgaben in den

00:34:12.800 --> 00:34:15.400
Landesrahmenverträgen auch gemacht haben.

00:34:15.400 --> 00:34:18.500
Zum Beispiel zu Informationspflichten über

00:34:18.500 --> 00:34:20.200
Besonderheiten im Leistungsverlauf

00:34:20.200 --> 00:34:22.400
oder dass nochmal beschrieben wurde,

00:34:22.400 --> 00:34:24.500
dass Fristen und Verfahrensabläufe

00:34:24.500 --> 00:34:28.900
des Gesamtplanverfahrens einzuhalten sind.

00:34:30.600 --> 00:34:32.300
Es gab aber auch starke Bezüge

00:34:32.300 --> 00:34:35.200
in Regelungen zur Ergebnisqualität,

00:34:36.000 --> 00:34:38.200
wo ich allein in sieben Verträgen

00:34:39.600 --> 00:34:41.900
Regelungen gefunden habe,

00:34:41.900 --> 00:34:45.100
die die Erreichung von Gesamtplanzielen als Merkmal

00:34:45.100 --> 00:34:51.800
oder Indikator von Ergebnisqualität auch definieren.

00:34:53.800 --> 00:34:56.800
Dann weitere, eher praktische Regelungen

00:34:56.800 --> 00:35:00.400
waren Regelungen, die den Personaleinsatz

00:35:00.400 --> 00:35:04.000
mit dem Gesamtplan in Verbindung bringen.

00:35:05.100 --> 00:35:06.200
Was natürlich auch Sinn macht,

00:35:06.200 --> 00:35:07.800
weil sich aus den Gesamtplänen in der Regel

00:35:07.800 --> 00:35:11.700
dann auch Stundensätze ergeben,

00:35:11.700 --> 00:35:14.700
die Leistungsberechtigte zur Verfügung haben

00:35:14.700 --> 00:35:18.500
und man anhand dessen auch unter Einbeziehung

00:35:18.500 --> 00:35:19.900
anderer Informationen vielleicht noch

00:35:19.900 --> 00:35:24.400
den Personaleinsatz ermitteln kann.

00:35:26.200 --> 00:35:27.300
Oder eben auch die Vergütung,

00:35:27.300 --> 00:35:29.200
wie das in einigen Verträgen gemacht wurde,

00:35:29.200 --> 00:35:35.000
so zum Beispiel in Thüringen, Saarland und Sachsen.

00:35:36.900 --> 00:35:39.600
Eine andere praktische Anwendungsmöglichkeit

00:35:39.600 --> 00:35:40.700
für den Gesamtplan war,

00:35:40.700 --> 00:35:44.300
ihn als Instrument zur Leistungstrennung heranzuziehen,

00:35:44.300 --> 00:35:46.500
wenn es um die Frage ging,

00:35:46.500 --> 00:35:48.700
Leistungen, also Pflegeleistungen

00:35:48.700 --> 00:35:50.000
und Eingliederungshilfeleistungen

00:35:50.000 --> 00:35:52.700
beispielsweise voneinander abzugrenzen.

00:35:52.700 --> 00:35:55.600
Da fanden sich dann auch,

00:35:55.600 --> 00:35:56.800
nicht in besonders vielen Verträgen,

00:35:56.800 --> 00:35:58.200
aber es gab eben auch die Regelungen,

00:35:58.200 --> 00:36:01.000
dass das dann konkret über die

00:36:01.000 --> 00:36:02.900
Feststellung des Gesamtplans geregelt wird

00:36:02.900 --> 00:36:06.300
und das auch vertraglich festgehalten wurde.

00:36:08.100 --> 00:36:11.400
Und ein Vertrag schließlich zog den Gesamtplan

00:36:11.400 --> 00:36:14.600
auch als eine Grundlage von Wirtschaftlichkeits-

00:36:14.600 --> 00:36:16.200
und Qualitätsprüfung heran,

00:36:16.200 --> 00:36:20.600
aber natürlich noch neben anderen Daten,

00:36:20.600 --> 00:36:24.800
die da mit einfließen.

00:36:28.400 --> 00:36:30.800
Genau, so viel vielleicht zu den

00:36:30.800 --> 00:36:33.200
Inhalten des Gesamtplans und

00:36:35.900 --> 00:36:39.200
ihren Bezügen in den Landesrahmenverträgen.

00:36:43.000 --> 00:36:44.200
Ich komme jetzt bereits zum

00:36:44.200 --> 00:36:45.800
letzten Punkt meines Vortrages

00:36:45.800 --> 00:36:51.000
und das sind Vorgaben zur Ermittlung

00:36:51.000 --> 00:36:55.800
und Zusammensetzung von Leistungspauschalen.

00:36:56.600 --> 00:36:58.700
Da habe ich hier nochmal die gesetzliche Regelung

00:36:58.700 --> 00:37:03.300
in Paragraph 125 Absatz 3 SGB IX mitgebracht,

00:37:03.300 --> 00:37:04.300
wo beschrieben ist,

00:37:04.300 --> 00:37:06.100
dass Leistungspauschalen nach Gruppen

00:37:06.100 --> 00:37:08.000
von Leistungsberechtigten mit vergleichbarem

00:37:08.000 --> 00:37:09.400
Bedarf oder Stundensätzen

00:37:09.400 --> 00:37:13.700
sowie für Pooling-Leistungen zu kalkulieren sind.

00:37:13.700 --> 00:37:14.700
Dass abweichend davon

00:37:14.700 --> 00:37:20.100
aber auch andere Verfahren vereinbart werden können.

00:37:20.100 --> 00:37:21.500
Hier möchte ich noch einmal

00:37:21.500 --> 00:37:24.100
grundsätzlich darauf hinweisen, wie ich das schon

00:37:24.100 --> 00:37:25.900
beim sozialrechtlichen Dreieck gemacht habe,

00:37:25.900 --> 00:37:28.200
dass das Leistungserbringungsrecht

00:37:28.200 --> 00:37:30.000
im Wesentlichen dazu dient,

00:37:30.600 --> 00:37:32.200
die Ansprüche der Leistungsberechtigten

00:37:32.200 --> 00:37:36.400
auf vertraglicher Ebene auch zu realisieren.

00:37:36.400 --> 00:37:38.100
Es konkretisiert also das Leistungsrecht

00:37:38.100 --> 00:37:40.600
mithilfe von Vereinbarungen,

00:37:40.600 --> 00:37:41.700
was auch wiederum bedeutet,

00:37:41.700 --> 00:37:44.900
dass zu grobe Vereinbarungen hier die Gefahr bergen,

00:37:44.900 --> 00:37:46.400
dass Leistungsansprüche nicht

00:37:46.400 --> 00:37:48.700
hinreichend konkretisiert werden können

00:37:48.700 --> 00:37:51.600
und somit unerfüllt bleiben.

00:37:51.900 --> 00:37:55.500
Das konnte beispielsweise unter Geltung des SGB XII

00:37:55.500 --> 00:37:58.700
und der damals geltenden Rahmenverträge

00:37:58.700 --> 00:37:59.700
zu Problemen führen,

00:37:59.700 --> 00:38:03.300
wenn Leistungsberechtigte besonders

00:38:03.300 --> 00:38:04.900
hohen Hilfebedarf hatten

00:38:04.900 --> 00:38:06.700
und das durch die vereinbarten

00:38:06.700 --> 00:38:11.100
Finanzierungsmechanismen nicht abgedeckt werden konnte.

00:38:11.100 --> 00:38:15.700
Da konnte dann der Weg über Neuverhandlungen führen

00:38:15.700 --> 00:38:18.000
aber auch dazu, dass vielleicht

00:38:18.000 --> 00:38:19.500
Leistungserbringer gezwungen waren,

00:38:19.500 --> 00:38:23.600
hier zu Bedarfsdeckung auf freiwillige Helfer:innen

00:38:23.600 --> 00:38:27.500
zurückzugreifen oder stark Spenden zu akquirieren

00:38:27.500 --> 00:38:28.900
oder auch interne Umschlichtungen

00:38:28.900 --> 00:38:33.000
vorzunehmen zur Bedarfsdeckung.

00:38:33.000 --> 00:38:39.900
Was aber jetzt unter Geltung des SGB IX vielleicht

00:38:39.900 --> 00:38:42.400
nicht mehr ganz der aktuellen Denkweise entspricht,

00:38:42.400 --> 00:38:44.200
weil gerade so interne Umschlichtungen

00:38:44.200 --> 00:38:45.400
zu Bedarfsdeckung vielleicht eher

00:38:45.400 --> 00:38:47.500
einer einrichtungszentrierten Denkweise entsprechen

00:38:47.500 --> 00:38:50.200
und nicht so sehr der personenzentrierten Denkweise,

00:38:50.200 --> 00:38:57.100
die ja mit dem Bundesteilhabegesetz umgesetzt werden soll.

00:38:57.100 --> 00:39:00.200
Insofern kann man, denke ich, grundsätzlich sagen,

00:39:00.200 --> 00:39:01.700
dass Herausforderungen für die Schaffung

00:39:01.700 --> 00:39:03.800
von Finanzierungsmechanismen durchaus sind,

00:39:03.800 --> 00:39:06.000
hier einen hinreichend großen Bezug

00:39:06.000 --> 00:39:09.600
zum individuell festgestellten Bedarf herzustellen.

00:39:09.600 --> 00:39:11.000
Gleichzeitig natürlich aber auch ein

00:39:11.000 --> 00:39:12.700
handhabbares Verfahren zur Kalkulation

00:39:12.700 --> 00:39:16.600
der Vergütung anzubieten.

00:39:19.200 --> 00:39:20.400
In den Landesrahmenverträgen

00:39:20.400 --> 00:39:22.000
und hier beziehe ich mich im Wesentlichen

00:39:22.000 --> 00:39:26.700
auch auf Regelungen zur sozialen Teilhabe,

00:39:26.700 --> 00:39:31.100
konnte ich hier vier Regelungsmuster ausmachen.

00:39:32.400 --> 00:39:35.500
Das eine sind dann die eher klassischen Gruppen

00:39:35.500 --> 00:39:36.800
vergleichbaren Bedarfs,

00:39:36.800 --> 00:39:40.600
die sich noch in Brandenburg, Bremen, Hamburg,

00:39:40.600 --> 00:39:45.200
dem Saarland und Sachsen-Anhalt finden.

00:39:46.700 --> 00:39:47.700
Hier aber, wie bereits gesagt,

00:39:47.700 --> 00:39:50.800
ist der Begriff der Gruppen vergleichbaren Bedarfs

00:39:50.800 --> 00:39:52.400
im neuen Recht der Eingliederungshilfe

00:39:52.400 --> 00:39:54.000
auch durchaus enger zu verstehen,

00:39:54.000 --> 00:39:58.700
also die Konstruktion von sehr großen

00:39:58.700 --> 00:40:05.100
leistungskomplexen und sehr großen Bedarfsgruppen

00:40:05.100 --> 00:40:06.800
entspricht, denke ich mal,

00:40:06.800 --> 00:40:11.000
nicht mehr den Anforderungen des Gesetzes.

00:40:11.700 --> 00:40:15.300
Also das insbesondere deswegen,

00:40:15.300 --> 00:40:18.700
weil ja durch den Gesamtplan

00:40:18.700 --> 00:40:20.500
die Ziele der Leistungsberechtigten

00:40:20.500 --> 00:40:22.500
nochmal viel klarer beschrieben werden

00:40:22.500 --> 00:40:24.000
und auch die Bedarfe und eben auch

00:40:24.000 --> 00:40:26.200
die Leistungserbringer verpflichtet sind,

00:40:26.200 --> 00:40:28.200
unter Beachtung des Gesamtplans

00:40:28.200 --> 00:40:31.000
ihre Leistungen zu erbringen.

00:40:31.000 --> 00:40:33.400
Es ist aber auch so, dass in den gefundenen Regelungen

00:40:33.400 --> 00:40:34.600
die Vertragsparteien selbst

00:40:34.600 --> 00:40:36.100
an vielen Stellen noch schreiben,

00:40:36.100 --> 00:40:39.300
dass sie für diese Gruppen vergleichbaren Bedarfs,

00:40:39.300 --> 00:40:41.600
die da vereinbart wurden,

00:40:41.600 --> 00:40:43.300
noch weiter Entwicklungsbedarf sehen

00:40:43.300 --> 00:40:45.300
oder dass das teilweise auch noch

00:40:45.300 --> 00:40:46.300
vielleicht alte Systeme sind,

00:40:46.300 --> 00:40:49.100
die aus Zeiten des Bundessozialhilfegesetzes

00:40:49.100 --> 00:40:53.500
oder des SGB XII noch übernommen wurden.

00:40:56.000 --> 00:40:57.300
Eine weitere Möglichkeit,

00:40:57.300 --> 00:41:00.100
die ich in den Verträgen gefunden habe,

00:41:00.100 --> 00:41:03.100
Leistungspauschalen zu ermitteln,

00:41:03.100 --> 00:41:07.400
das sind modularisierte Leistungen.

00:41:08.100 --> 00:41:10.500
So was hat sich im Wesentlichen

00:41:10.500 --> 00:41:11.800
in Mecklenburg-Vorpommern,

00:41:11.800 --> 00:41:15.200
Nordrhein-Westfalen und Berlin,

00:41:15.200 --> 00:41:16.300
hier wird das Leistungsgeschehen

00:41:16.300 --> 00:41:18.100
in verschiedene unterschiedlich

00:41:18.100 --> 00:41:20.600
zusammensetzbare Komponenten aufgeteilt,

00:41:20.600 --> 00:41:23.700
also zum Beispiel Leistungen für Wohnraum

00:41:23.700 --> 00:41:26.000
und Organisationen werden hier pauschaliert

00:41:26.000 --> 00:41:28.700
und die individuelle Leistung ergibt sich

00:41:28.700 --> 00:41:30.700
dann on top aus einem Stundensatz,

00:41:30.700 --> 00:41:35.000
der sich wiederum aus dem Gesamtplan ergibt.

00:41:39.200 --> 00:41:42.800
Ein weiteres vergleichbares System fand sich in

00:41:42.800 --> 00:41:46.100
Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein,

00:41:46.100 --> 00:41:48.000
das habe ich dann Basisleistungen

00:41:48.000 --> 00:41:51.500
und Gruppen von Zeitbedarf genannt.

00:41:51.500 --> 00:41:55.400
Das sind im Prinzip auch wieder so diese Basismodule

00:41:55.400 --> 00:41:59.000
für Verwaltungstätigkeiten beispielsweise.

00:41:59.000 --> 00:42:01.000
Und on top kommt dann hier noch ein

00:42:01.000 --> 00:42:04.000
System von Gruppen mit Zeitbedarf,

00:42:04.000 --> 00:42:06.300
d. h. da werden die Leistungsberechtigten dann anhand

00:42:06.300 --> 00:42:09.400
ihres Zeitbedarf nochmal in Gruppen eingeteilt

00:42:09.400 --> 00:42:15.300
und das kommt dann on on top zu diesen Modulen,

00:42:15.300 --> 00:42:18.200
die da vereinbart sind.

00:42:22.000 --> 00:42:24.200
Das vierte System schließlich, das ich gefunden habe,

00:42:24.200 --> 00:42:26.900
sind reine Gruppen von Zeitbedarf,

00:42:26.900 --> 00:42:28.700
das findet sich in Thüringen.

00:42:28.700 --> 00:42:29.700
Hier ist es so,

00:42:29.700 --> 00:42:32.800
dass die Vereinbarung einer Basisleistung entfällt

00:42:32.800 --> 00:42:35.400
und die Vergütung sich ausschließlich

00:42:35.400 --> 00:42:36.900
auf Fachleistungsstunden stützt,

00:42:36.900 --> 00:42:42.000
in die prospektiv alles einkalkuliert wird.

00:42:42.700 --> 00:42:45.000
Vorteil an dem System ist meiner Meinung nach,

00:42:45.000 --> 00:42:46.700
dass es auch nach oben offen ist.

00:42:46.700 --> 00:42:50.900
Es gibt also sieben Gruppen von Zeitbedarf

00:42:50.900 --> 00:42:54.200
und eine Gruppe 7+ wo dann,

00:42:54.200 --> 00:42:58.800
wenn man merkt, dass das System den Bedarf

00:42:58.800 --> 00:43:00.600
des Leistungsberechtigten nicht abdeckt,

00:43:00.600 --> 00:43:02.100
nochmal anhand des Gesamtplans sehen kann,

00:43:02.100 --> 00:43:04.000
wie hoch der Bedarf tatsächlich ist.

00:43:04.000 --> 00:43:07.600
Und das wird dann anhand dieser Gruppe 7+

00:43:07.600 --> 00:43:10.900
abgedeckt und finanziert.

00:43:16.400 --> 00:43:21.100
Also, ja vielleicht nochmal abschließend festzuhalten ist,

00:43:21.100 --> 00:43:24.100
ich denke, aus den neuen Regelungen des SGB IX ergibt sich,

00:43:24.100 --> 00:43:26.700
dass Systeme zur Zusammensetzung

00:43:26.700 --> 00:43:28.800
von Leistungspauschalen

00:43:28.800 --> 00:43:31.000
den individuellen Bedarf aus dem Gesamtplan

00:43:31.000 --> 00:43:33.000
möglichst direkt in Sätze übertragen sollten,

00:43:33.000 --> 00:43:35.000
die Leistungserbringer dann auch vergütet bekommen,

00:43:35.000 --> 00:43:39.200
um die Leistung tatsächlich auch decken zu können.

00:43:39.800 --> 00:43:42.700
Und sollte man zu dem Schluss kommen,

00:43:42.700 --> 00:43:47.100
dass man Gruppen vergleichbaren Bedarfs bildet

00:43:47.100 --> 00:43:48.600
ergibt es sich, denke ich, auch daraus,

00:43:48.600 --> 00:43:51.300
dass diese nicht abschließend sein sollten,

00:43:51.300 --> 00:43:53.000
sondern entsprechend des Grundsatzes

00:43:53.000 --> 00:43:55.100
der Personenzentrierung auch nach

00:43:55.100 --> 00:43:56.600
oben offen ausgestaltet sind,

00:43:56.600 --> 00:43:58.800
um Aussonderungen von Menschen mit

00:43:58.800 --> 00:44:00.500
hohem Bedarf zu vermeiden.

00:44:00.500 --> 00:44:03.600
Das würde, denke ich, auch dem Grundsatz der

00:44:03.600 --> 00:44:05.600
Sozialraumorientierung zuwiderlaufen,

00:44:05.600 --> 00:44:09.000
wenn Menschen den klaren Wunsch äußern

00:44:09.000 --> 00:44:10.300
wohnortnah untergebracht zu werden,

00:44:10.300 --> 00:44:12.500
im Regelsystem aber aufgrund ihres hohen Bedarfes

00:44:12.500 --> 00:44:18.300
einfach eine Aussonderung in

00:44:18.300 --> 00:44:22.800
dezentral gelegene Sondereinrichtungen erfolgen muss.

00:44:27.400 --> 00:44:30.300
Ja, damit komme ich jetzt auch schon zum

00:44:30.300 --> 00:44:35.000
Schluss meines Vortrags mit Zusammenfassung und Fazit.

00:44:36.700 --> 00:44:39.100
Ich wollte Ihnen jetzt in dem Vortrag Regelungsmuster

00:44:39.100 --> 00:44:42.700
aufzeigen in den Landesrahmenverträgen

00:44:42.700 --> 00:44:44.500
zu den verschiedenen Themengebieten,

00:44:44.500 --> 00:44:47.900
von denen ich glaube, dass sie für eine

00:44:47.900 --> 00:44:50.100
konventionsgerechte Umsetzung des

00:44:50.100 --> 00:44:52.200
Bundesteilhabegesetzes durchaus wichtig sind

00:44:52.200 --> 00:44:55.000
und ich habe dabei auch eine Einordnung versucht,

00:44:55.000 --> 00:44:57.000
inwiefern diese Regelungen vielleicht der Intention

00:44:57.000 --> 00:45:00.700
des Gesetzgebers mehr oder weniger entsprechen.

00:45:03.800 --> 00:45:05.400
Jetzt ist vielleicht dann auch noch der Zeitpunkt,

00:45:05.400 --> 00:45:11.800
vielleicht ein paar Anregungen Ihnen mitzugeben.

00:45:11.800 --> 00:45:14.700
Wiederholen möchte ich nochmal an dieser Stelle

00:45:15.700 --> 00:45:18.800
tatsächlich die Aussage leistungsgerecht konkretisiert.

00:45:20.000 --> 00:45:21.300
Also das Leistungserbringungsrecht

00:45:21.300 --> 00:45:22.500
konkretisiert das Leistungsrecht,

00:45:22.500 --> 00:45:25.300
das bedeutet, es dient dazu, die Rechtsansprüche

00:45:25.300 --> 00:45:28.500
der Leistungsberechtigten zu realisieren.

00:45:29.500 --> 00:45:32.700
Auf diese umfassende Reform des Leistungsrechts

00:45:32.700 --> 00:45:34.000
muss also auch eine umfassende Reform

00:45:34.000 --> 00:45:35.700
des Leistungserbringungsrechts folgen

00:45:35.700 --> 00:45:39.400
und es sollte die Ansprüche des Leistungsrechts

00:45:39.400 --> 00:45:42.700
auch entsprechend abbilden können.

00:45:43.800 --> 00:45:45.900
Der Landesrahmenvertrag sollte sich dementsprechend

00:45:45.900 --> 00:45:49.000
auch aus Gründen der Auslegung hinterher

00:45:49.000 --> 00:45:54.900
als Konkretisierung von SGB IX und UN-BRK verstehen.

00:45:54.900 --> 00:45:56.300
Personenzentrierung sollte dabei

00:45:56.300 --> 00:45:58.300
nicht unbestimmter Programmsatz sein,

00:45:58.300 --> 00:46:00.900
sondern bedarfsorientierte Leistungserbringung

00:46:00.900 --> 00:46:05.100
und Gegenentwurf zur Institutionenzentrierung.

00:46:05.100 --> 00:46:08.200
Eine Konkretisierung kann in Fachkonzepten erfolgen

00:46:08.200 --> 00:46:11.200
oder in Qualitätsvorgaben.

00:46:13.200 --> 00:46:15.000
Der Gesamtplan spielt im ganzen

00:46:15.000 --> 00:46:17.400
Leistungsgeschehen eine zentrale Rolle

00:46:17.400 --> 00:46:20.700
und das sollte sich auch in den Verträgen widerspiegeln.

00:46:21.000 --> 00:46:22.900
So kann auch Personenzentrierung

00:46:22.900 --> 00:46:25.900
realisiert werden in der Praxis.

00:46:27.900 --> 00:46:29.700
Auf Sozialraumorientierung legt der Gesetzgeber

00:46:29.700 --> 00:46:32.400
im BTHG einen großen Wert.

00:46:32.400 --> 00:46:34.300
Dementsprechend wird es in

00:46:34.300 --> 00:46:36.400
Landesrahmenverträgen wichtig sein,

00:46:36.400 --> 00:46:38.000
hier Regelungen zu treffen,

00:46:38.000 --> 00:46:39.900
die es ermöglichen,

00:46:39.900 --> 00:46:43.200
Vernetzung zu fördern und voranzutreiben,

00:46:43.200 --> 00:46:44.400
insbesondere durch entsprechende

00:46:44.400 --> 00:46:48.200
Finanzierungsmechanismen und

00:46:48.200 --> 00:46:49.300
ich denke, dazu wird es in der Praxis

00:46:49.300 --> 00:46:50.400
aber auch wichtig sein,

00:46:50.400 --> 00:46:51.900
Modellprojekte voranzutreiben

00:46:51.900 --> 00:46:54.500
und mit weiterer Forschung zu evaluieren,

00:46:54.500 --> 00:46:56.200
wie die Sozialraumorientierung in der Praxis

00:46:56.200 --> 00:46:59.300
tatsächlich gelingen kann.

00:47:03.100 --> 00:47:05.900
Leistungspauschalen sollten nicht direkt

00:47:05.900 --> 00:47:08.400
aus dem SGB XII oder dem

00:47:08.400 --> 00:47:10.900
Bundessozialhilfegesetz übernommen werden.

00:47:11.200 --> 00:47:12.300
Wie ich gerade schon erwähnt hatte,

00:47:12.300 --> 00:47:14.200
ich denke, die Herausforderung ist es hier,

00:47:14.200 --> 00:47:15.500
Systeme zu entwickeln,

00:47:15.500 --> 00:47:19.400
die die individuellen Bedarfe aufgreifen,

00:47:19.400 --> 00:47:20.500
die ihnen Rechnung tragen

00:47:20.500 --> 00:47:24.200
und die dabei nicht explodierend wirken.

00:47:25.900 --> 00:47:27.200
Einschränkend möchte ich dabei sagen,

00:47:27.200 --> 00:47:29.300
ich erhebe jetzt hier nicht den Anspruch,

00:47:29.300 --> 00:47:31.600
ein Patentrezept zu haben.

00:47:32.000 --> 00:47:35.600
Aber ich glaube, und wenn man sich dabei

00:47:35.600 --> 00:47:38.400
wieder das Zitat vom Anfang in Erinnerung ruft

00:47:38.400 --> 00:47:41.000
von den aktuellen Koalitionsparteien,

00:47:41.000 --> 00:47:43.000
die eine konsequente Umsetzung

00:47:43.000 --> 00:47:46.200
des Bundesteilhabegesetzes auch fordern,

00:47:46.200 --> 00:47:48.100
ich glaube, das könnten Elemente sein hier,

00:47:48.100 --> 00:47:50.500
die tatsächlich zu einer konsequenten Umsetzung

00:47:50.500 --> 00:47:54.000
des Bundesteilhabegesetzes beitragen.

00:47:58.600 --> 00:48:00.100
Abschließend möchte ich Sie noch auf ein

00:48:00.100 --> 00:48:04.400
bisschen weiterführende Literatur hinweisen.

00:48:04.400 --> 00:48:07.100
Alles, was ich Ihnen gerade vorgestellt habe,

00:48:07.100 --> 00:48:10.900
das findet sich in dem erwähnten Kurzgutachten

00:48:10.900 --> 00:48:15.300
für den Behindertenbeauftragten des Landes Bremen.

00:48:15.300 --> 00:48:16.600
Da finden Sie vieles von dem,

00:48:16.600 --> 00:48:17.700
was ich heute vorgetragen habe,

00:48:17.700 --> 00:48:20.700
nochmal schriftlich ausgeführt.

00:48:22.100 --> 00:48:24.900
Fragen des Gesamtplanverfahrens

00:48:24.900 --> 00:48:28.200
habe ich auch nochmal vertieft untersucht

00:48:28.200 --> 00:48:32.300
und das Ganze ist auf reha-recht.de veröffentlicht.

00:48:32.300 --> 00:48:36.000
Da finden Sie von mir auch noch weitere Fachbeiträge,

00:48:36.000 --> 00:48:37.800
die sich auf das Bundesteilhabegesetz

00:48:37.800 --> 00:48:41.700
und Landesrahmenverträge beziehen.

00:48:41.700 --> 00:48:43.800
Hinweisen möchte ich weiter noch auf

00:48:43.800 --> 00:48:46.000
den Beitrag von Kahl und Gundlach,

00:48:46.000 --> 00:48:48.700
wo auch nochmal auf das Thema Sozialraumorientierung

00:48:48.700 --> 00:48:50.250
eingegangen ist und seine Bedeutung

00:48:50.250 --> 00:48:52.000
für das Bundesteilhabegesetz.

00:48:53.100 --> 00:48:56.000
Da wird auch insbesondere am Landesrahmenvertrag

00:48:56.000 --> 00:48:58.300
Nordrhein-Westfalen dargestellt,

00:48:58.300 --> 00:49:02.300
welche praktischen Spielräume es hier noch gibt.

00:49:02.800 --> 00:49:04.300
Mit Fachkonzepten der Eingliederungshilfe

00:49:04.300 --> 00:49:06.200
hat sich Kilian Krämer befasst.

00:49:06.200 --> 00:49:07.700
Den Beitrag kann ich auch empfehlen.

00:49:07.700 --> 00:49:11.700
Und Roland Rosenow schließlich hat auch noch einen Beitrag

00:49:11.700 --> 00:49:15.900
zu Abrechnungsmechanismen in den

00:49:15.900 --> 00:49:18.600
Landesrahmenverträgen veröffentlicht

00:49:18.600 --> 00:49:20.500
und sich dabei auch mit der Reform auseinandergesetzt,

00:49:20.500 --> 00:49:23.600
den ich ihn ebenfalls empfehlen kann.

00:49:26.400 --> 00:49:27.800
Genau, dann bedanke ich mich vielmals

00:49:27.800 --> 00:49:30.900
für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Diskussion.

00:49:30.900 --> 00:49:32.100
Vielen Dank!

00:49:36.200 --> 00:49:38.900
(Hr. Rietz) Ja, ganz herzlichen Dank, Herr Beyerlein.

00:49:38.900 --> 00:49:40.400
Sie sehen auch schon Dankesbekundungen,

00:49:40.400 --> 00:49:42.500
denke ich mal über den Chat

00:49:42.500 --> 00:49:45.800
oder über die animierten Hände.

00:49:45.800 --> 00:49:48.400
Wir haben schon einiges an Fragen in dem Chat,

00:49:48.400 --> 00:49:51.100
was jetzt gesammelt worden ist.

00:49:51.100 --> 00:49:54.700
Ich würde ganz gerne beginnen damit,

00:49:54.700 --> 00:49:55.800
oder anschließen eine Sache,

00:49:55.800 --> 00:49:57.200
die Sie, Herr Beyerlein, ganz am Anfang

00:49:57.200 --> 00:49:58.200
Ihres Vortrages sagten,

00:49:58.200 --> 00:50:02.600
nämlich die Möglichkeit, auch Bundesempfehlung

00:50:02.600 --> 00:50:05.200
also Empfehlung auf Bundesebene

00:50:05.200 --> 00:50:10.300
zu den Inhalten der Landesrahmenverträge abzuschließen.

00:50:10.300 --> 00:50:18.100
Und zwar ist das die Regelung in dem § 131 Abs. 3 SGB IX.

00:50:18.100 --> 00:50:20.400
Und da wollte ich nochmal zur Ergänzung

00:50:20.400 --> 00:50:22.500
oder auch zu Klarstellung sagen,

00:50:23.700 --> 00:50:26.300
dass diese Möglichkeit der Bundesempfehlungen

00:50:26.300 --> 00:50:29.400
nicht im Ermessen der Beteiligten steht,

00:50:29.400 --> 00:50:34.500
nämlich in § 131 Abs. 3 ist formuliert vom Gesetzgeber,

00:50:34.500 --> 00:50:36.800
die Vereinigungen der Träger der Eingliederungshilfe

00:50:36.800 --> 00:50:38.800
und die Vereinigung der Leistungserbringer

00:50:38.800 --> 00:50:42.000
vereinbaren gemeinsam und einheitlich Empfehlungen

00:50:42.000 --> 00:50:44.700
auf Bundesebene zum Inhalt der Rahmenverträge.

00:50:44.700 --> 00:50:46.100
Das ist auch mein Kenntnisstand,

00:50:46.100 --> 00:50:47.600
Sie hatten es ja geäußert Herr Beyerlein,

00:50:47.600 --> 00:50:49.300
dass das noch nicht der Fall ist.

00:50:49.300 --> 00:50:51.200
Also Bundesempfehlungen liegen noch nicht vor.

00:50:51.300 --> 00:50:52.300
Mir ist auch nicht bekannt,

00:50:52.300 --> 00:50:54.400
dass daran zurzeit gearbeitet wird,

00:50:54.400 --> 00:50:56.300
aber gleichwohl, denke ich mir, ist es wichtig,

00:50:56.300 --> 00:50:57.300
dass man darauf hinweist,

00:50:57.300 --> 00:50:59.100
dass das sehr hilfreich wäre,

00:50:59.100 --> 00:51:03.100
weil immer wieder in Fachkreisen gesagt wird,

00:51:03.100 --> 00:51:05.000
es wäre schön, wenn man etwas hätte

00:51:05.000 --> 00:51:07.800
bei der ganzen Unterschiedlichkeit der Länder,

00:51:07.800 --> 00:51:10.600
wenn man etwas einheitlich hätte in dem Bereich.

00:51:10.600 --> 00:51:15.100
Also nochmal der Hinweis auf den § 131 Absatz 3 SGB IX,

00:51:15.100 --> 00:51:17.000
dort steht drin,

00:51:17.000 --> 00:51:20.900
dass diese Bundesempfehlungen zu vereinbaren sind.

00:51:20.900 --> 00:51:26.700
So, jetzt würde ich gerne mit den Fragen weitermachen,

00:51:26.700 --> 00:51:29.100
was bisher reingekommen ist

00:51:29.100 --> 00:51:34.500
und würde mal beginnen mit einer Frage,

00:51:34.500 --> 00:51:36.400
oder eher Statement verbunden mit einer Frage,

00:51:36.400 --> 00:51:39.200
nämlich fragt hier eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer,

00:51:39.200 --> 00:51:42.000
schön wäre ein beispielhafter Gesamtplan

00:51:42.000 --> 00:51:43.700
nach den neuen Regelungen.

00:51:43.800 --> 00:51:44.800
Das bezieht sich auf Bayern,

00:51:44.800 --> 00:51:48.100
weil Bayern leider noch weit entfernt ist von Umsetzung,

00:51:48.100 --> 00:51:50.200
wird hier gesagt.

00:51:50.200 --> 00:51:51.300
Ich kann dazu nur sagen,

00:51:51.300 --> 00:51:54.000
es gibt Mustergesamtpläne,

00:51:54.000 --> 00:51:55.200
zur Qualität kann ich jetzt gar nicht

00:51:55.200 --> 00:51:56.900
so abschließend etwas sagen,

00:51:56.900 --> 00:51:59.200
aber die sind im Netz abrufbar.

00:51:59.200 --> 00:52:01.800
Exemplarisch würde ich jetzt auf Hamburg verweisen.

00:52:01.800 --> 00:52:05.500
Dort gibt es im Netz abrufbar Mustergesamtpläne

00:52:05.500 --> 00:52:08.000
und das ist bei anderen Bundesländern auch der Fall.

00:52:08.000 --> 00:52:10.100
Also da kommt man da ran.

00:52:10.100 --> 00:52:12.800
So, dann fragt ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin,

00:52:13.000 --> 00:52:14.500
weshalb haben Sie darauf verzichtet,

00:52:14.500 --> 00:52:18.100
die Rahmenverträge aus Baden-Württemberg und Bayern,

00:52:18.100 --> 00:52:20.600
also Bayern wahrscheinlich, weil der noch nicht existiert,

00:52:20.600 --> 00:52:23.800
aber Baden-Württemberg und Niedersachsen

00:52:23.800 --> 00:52:27.500
in den Vergleich einzubeziehen?

00:52:27.500 --> 00:52:29.800
Würde ich jetzt erst mal so weitergeben die Frage

00:52:29.800 --> 00:52:31.900
an Sie, Herr Beyerlein.

00:52:31.900 --> 00:52:36.300
(Hr. Beyerlein) Ja genau. Also grundsätzlich ist es so,

00:52:36.300 --> 00:52:39.600
dass in Bayern und Niedersachsen

00:52:39.600 --> 00:52:42.200
nach meinem Kenntnisstand auch immer noch keine

00:52:42.200 --> 00:52:45.700
fertig ausgearbeiteten Landesrahmenverträge existieren.

00:52:46.100 --> 00:52:48.100
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens

00:52:48.100 --> 00:52:49.700
war mir auch der Landesrahmenvertrag

00:52:49.700 --> 00:52:51.500
für Baden-Württemberg noch nicht

00:52:51.500 --> 00:52:53.800
in der finalen Fassung vorgelegen.

00:52:53.800 --> 00:52:55.600
Wie gesagt, das Gutachten ist

00:52:55.600 --> 00:52:57.700
Anfang letzten Jahres entstanden.

00:52:57.700 --> 00:52:58.800
Ich habe aber in Vorbereitung

00:52:58.800 --> 00:53:00.800
auf diesen Beitrag auch noch mal geschaut,

00:53:00.800 --> 00:53:03.500
wie ist das mit den Regelungen in Baden-Württemberg.

00:53:03.500 --> 00:53:06.000
Und das lässt sich größtenteils auch

00:53:06.000 --> 00:53:10.800
in die gefundenen Kategorien durchaus einordnen.

00:53:12.200 --> 00:53:13.900
(Hr. Rietz) Ja, vielen Dank.

00:53:13.900 --> 00:53:14.900
Ich gucke jetzt mal weiter,

00:53:14.900 --> 00:53:16.200
ich muss nur gucken, was ich alles gesehen habe.

00:53:16.200 --> 00:53:17.600
(Hr. Schön) Gerade dazu in Hessen?

00:53:18.600 --> 00:53:19.600
(Hr. Rietz) Entschuldigung?

00:53:19.600 --> 00:53:21.300
(Hr. Schön) Schön. Gerade dazu in Hessen?

00:53:21.300 --> 00:53:22.600
Da hatten Sie auch nichts irgendwie.

00:53:25.200 --> 00:53:27.300
(Hr. Beyerlein) Doch der Landesrahmenvertrag Hessen

00:53:27.300 --> 00:53:30.500
wurde durchaus mit einbezogen in die Ausarbeitung,

00:53:30.500 --> 00:53:31.900
kam jetzt aber bei den Beispielen,

00:53:31.900 --> 00:53:35.400
die ich gewählt habe, nicht so viel vor,

00:53:35.400 --> 00:53:38.700
aber ich denke, sie kriegen auch die Folien hinterher,

00:53:38.700 --> 00:53:40.100
da habe ich nochmal auf diese Ausarbeitung

00:53:40.100 --> 00:53:42.400
für den Landesbehindertenbeauftragten Bremen verwiesen.

00:53:42.400 --> 00:53:44.900
Da finden sich dann auch immer wieder Bezüge

00:53:44.900 --> 00:53:47.900
auf die Regelungen in Hessen.

00:53:51.700 --> 00:53:53.400
(Hr. Rietz) Ja, vielen Dank!

00:53:53.400 --> 00:53:54.600
Dann eine weitere Frage,

00:53:55.400 --> 00:53:58.100
der Landesrahmenvertrag von Baden-Württemberg

00:53:58.100 --> 00:54:00.600
sieht als Teil der Strukturqualität vor,

00:54:00.600 --> 00:54:03.700
dass Leistungserbringer über

00:54:03.700 --> 00:54:06.900
eine Gewaltschutzkonzeption verfügen.

00:54:06.900 --> 00:54:08.400
Da ist im Chat auch schon geschrieben worden.

00:54:08.400 --> 00:54:11.000
Ich glaube, wenn ich es richtig erinnere,

00:54:11.000 --> 00:54:13.500
Schleswig-Holstein hat das im Landesrahmenvertrag.

00:54:13.500 --> 00:54:15.500
Und jetzt wird hier gefragt,

00:54:15.500 --> 00:54:16.800
findet sich eine solche Regelung

00:54:16.800 --> 00:54:18.800
auch in anderen Landesrahmenverträgen?

00:54:18.800 --> 00:54:20.100
Das ist eine relativ speziell schon.

00:54:20.100 --> 00:54:23.000
Ist Ihnen dazu etwas bekannt?

00:54:25.100 --> 00:54:26.400
(Hr. Beyerlein) Das ist durchaus auch in anderen

00:54:26.400 --> 00:54:30.100
Landesrahmenverträgen aufgetaucht.

00:54:30.100 --> 00:54:31.400
Ich habe es aber hinterher auch nochmal

00:54:31.400 --> 00:54:33.900
für die Vertragskommission in Bremen empfohlen,

00:54:33.900 --> 00:54:35.700
dass man das nochmal ganz gesondert aufnimmt,

00:54:35.700 --> 00:54:39.000
weil da diese Ereignisse in Potsdam

00:54:39.000 --> 00:54:42.100
auch noch nicht so weit her waren zu dem Zeitpunkt.

00:54:42.100 --> 00:54:43.900
Und ich glaube, es wurde aber jetzt auch in

00:54:43.900 --> 00:54:45.900
Nordrhein-Westfalen gerade eine Empfehlung für so

00:54:45.900 --> 00:54:47.800
Gewaltschutzkonzepte erarbeitet.

00:54:47.800 --> 00:54:49.300
Vielleicht ist das auch nur mal so ein Hinweis

00:54:49.300 --> 00:54:51.000
für die Vertragskommissionen,

00:54:51.000 --> 00:54:54.800
die sich gerade damit noch beschäftigen.

00:54:57.200 --> 00:54:58.700
(Hr. Rietz) Ja, vielen Dank auch dafür.

00:54:58.700 --> 00:55:01.100
Hier eine Frage, auch relativ speziell jetzt,

00:55:01.100 --> 00:55:02.200
zum persönlichen Budget.

00:55:02.200 --> 00:55:03.900
Ich weiß nicht, ob Sie dazu etwas sagen können.

00:55:03.900 --> 00:55:05.200
Und zwar wird hier gefragt,

00:55:05.200 --> 00:55:08.100
inwieweit muss beim persönlichen Budget auch eine

00:55:08.100 --> 00:55:11.200
Leistungsvereinbarung mit dem Leistungsträger stattfinden,

00:55:11.200 --> 00:55:14.500
wenn eine Leistungs- und eine Betreuungsvereinbarung

00:55:14.500 --> 00:55:18.800
mit dem Leistungsempfänger geschlossen wurde?

00:55:23.000 --> 00:55:24.100
(Hr. Beyerlein) Das war jetzt nicht Gegenstand

00:55:24.100 --> 00:55:25.200
von meinen Erhebungen,

00:55:25.200 --> 00:55:27.900
aber das kann ich auch gerne so

00:55:27.900 --> 00:55:28.900
ans Auditorium weitergeben,

00:55:28.900 --> 00:55:33.200
sind ja viele Sozialrechtsexpert:innen auch vor Ort.

00:55:33.200 --> 00:55:34.200
Ansonsten ist das eigentlich etwas,

00:55:34.200 --> 00:55:37.800
was man in der anschließenden Diskussionsrunde,

00:55:37.800 --> 00:55:39.900
also in dieser Online-Diskussion dann nochmal klären könnte,

00:55:39.900 --> 00:55:42.500
die jetzt noch folgen soll in den nächsten Wochen.

00:55:43.000 --> 00:55:45.300
(Hr. Rietz) Ja, nehmen wir auf jeden Fall so mit.

00:55:45.300 --> 00:55:47.000
Ich kann jetzt mal vorab erstmal sagen,

00:55:47.000 --> 00:55:52.700
dass nach meinem Kenntnisstand beim persönlichen Budget

00:55:52.700 --> 00:55:54.400
ja dieses von Ihnen dargestellte

00:55:54.400 --> 00:55:56.700
sozialrechtliche Leistungsdreieck ja eben

00:55:56.700 --> 00:55:58.800
in der Gänze dann eben nicht existiert.

00:55:58.800 --> 00:56:01.500
Von daher nach meinem Kenntnisstand muss,

00:56:01.500 --> 00:56:02.900
wenn das im Rahmen eines

00:56:02.900 --> 00:56:05.700
persönlichen Budgets bewilligt wird,

00:56:05.700 --> 00:56:07.400
hat man eben diese Vereinbarung zwischen

00:56:07.400 --> 00:56:10.900
Leistungsträger und Leistungserbringer gerade nicht,

00:56:10.900 --> 00:56:13.100
sondern der Leistungsempfänger

00:56:13.100 --> 00:56:15.800
bekommt ein Budget bewilligt

00:56:15.800 --> 00:56:17.300
und mit diesem Budget kauft er sich

00:56:17.300 --> 00:56:19.600
in Anführungsstrichen die Leistung dann

00:56:19.600 --> 00:56:22.400
privatwirtschaftlich bei Leistungserbringern ein.

00:56:22.600 --> 00:56:23.700
Und da wird immer wieder gefragt:

00:56:23.700 --> 00:56:27.500
Brauchen die denn auch eine Vereinbarung nach § 125?

00:56:27.500 --> 00:56:29.000
Nach meinem Kenntnisstand brauchen die das nicht,

00:56:29.000 --> 00:56:34.100
aber wenn hier andere Auffassungen dazu bestehen,

00:56:34.100 --> 00:56:36.800
hier einige Zustimmung sehe ich schon,

00:56:36.800 --> 00:56:39.200
dann gerne das Mikro freischalten

00:56:39.200 --> 00:56:43.000
und dazu direkt sich anschließen.

00:56:44.300 --> 00:56:47.800
Eine Frage zur Sozialraumorientierung oder zum Sozialraum.

00:56:47.800 --> 00:56:50.700
Der Sozialhilfeträger sollte Auskunft geben können

00:56:50.700 --> 00:56:53.800
über alle im Sozialraum befindlichen Träger von Hilfen

00:56:53.800 --> 00:56:57.500
und nicht nur von denen, wo Verträge ausgehandelt wurden.

00:56:57.500 --> 00:57:01.700
Ist als Frage, ja, mit einem Fragezeichen versehen.

00:57:01.700 --> 00:57:04.800
Könnte ich jetzt so ad hoc nichts sagen,

00:57:04.800 --> 00:57:06.200
geht vermutlich in die Richtung,

00:57:06.200 --> 00:57:10.000
wie weit denn der Informations- und Beratungsanspruch geht.

00:57:10.000 --> 00:57:12.700
Also umgekehrt gesagt, was für Auskünfte

00:57:12.700 --> 00:57:14.500
muss der Träger geben können?

00:57:14.500 --> 00:57:18.500
Das ist meines Wissens nach nicht einheitlich geregelt.

00:57:19.200 --> 00:57:23.900
Aber ich würde jetzt erstmal so ad hoc sagen,

00:57:23.900 --> 00:57:29.600
Beratungs- und Informationsanspruch geht schon so weit,

00:57:29.600 --> 00:57:32.800
dass man eben über die vertraglich

00:57:32.800 --> 00:57:34.100
gebundenen Leistungserbringer hinaus

00:57:34.100 --> 00:57:37.600
auch beraten können sollte.

00:57:41.500 --> 00:57:44.000
Nochmal eine Frage direkt zu

00:57:44.000 --> 00:57:46.100
Landesrahmenvertragsregelungen, nämlich,

00:57:46.100 --> 00:57:48.600
gibt es es in Landesrahmenverträgen

00:57:48.600 --> 00:57:50.500
Regelungen für die Abrechnung von

00:57:50.500 --> 00:57:52.500
abgesagten Beratungsterminen,

00:57:52.500 --> 00:57:55.000
zum Beispiel für ambulante Beratungsleistungen

00:57:55.000 --> 00:57:56.900
in der Autismusförderung.

00:57:56.900 --> 00:57:59.000
Wir, schreibt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer,

00:57:59.000 --> 00:58:00.500
in Klammern in Brandenburg,

00:58:00.500 --> 00:58:06.100
haben nur mit einem Kostenträger

00:58:06.100 --> 00:58:09.500
eine Leistungsvereinbarungen nach § 125

00:58:09.500 --> 00:58:13.600
eine Detailregelung fixiert.

00:58:15.300 --> 00:58:16.300
Ist Ihnen dazu was bekannt,

00:58:16.300 --> 00:58:18.000
dass in den Landesrahmenverträgen

00:58:18.000 --> 00:58:20.300
so spezielle Regelungen sind,

00:58:20.300 --> 00:58:21.400
was ja sehr wünschenswert wäre,

00:58:21.400 --> 00:58:22.600
wenn ich das mal so sagen darf,

00:58:22.600 --> 00:58:26.500
wenn gerade in Bereichen, wo Beratungstermine

00:58:26.500 --> 00:58:29.000
vielleicht auch aufgrund von Zielgruppen

00:58:29.000 --> 00:58:31.400
häufiger abgesagt werden,

00:58:31.400 --> 00:58:33.700
ob es da entsprechende Regelungen gibt?

00:58:33.700 --> 00:58:35.800
Ist Ihnen da etwas bekannt zu?

00:58:37.000 --> 00:58:39.800
(Hr. Beyerlein) Nein, also das müsste ich nachreichen.

00:58:39.800 --> 00:58:42.500
Es war schon ein sehr spezieller Regelungsgegenstand

00:58:42.500 --> 00:58:43.700
und mir ging es da eher darum,

00:58:43.700 --> 00:58:49.300
vielleicht eher übergeordnete Strukturen darzustellen.

00:58:49.300 --> 00:58:51.100
(Hr. Rietz) Vielleicht wäre das ein ganz guter Zeitpunkt,

00:58:51.100 --> 00:58:53.000
bevor ich gleich noch mit ein paar Fragen weitermache,

00:58:53.000 --> 00:58:55.000
wir haben ja noch ausreichend Zeit,

00:58:55.000 --> 00:58:58.500
Sie hat uns ja schon angesprochen, Entschuldigung,

00:58:58.500 --> 00:58:59.700
diese digitale Veranstaltung

00:58:59.700 --> 00:59:01.200
ist ja die Auftaktveranstaltung.

00:59:01.200 --> 00:59:04.600
Soll erstmal einen groben Überblick geben über

00:59:04.600 --> 00:59:08.000
oder ausgewählte Regelungen in Landesrahmenverträgen.

00:59:08.000 --> 00:59:12.600
Wir haben ja bis Ende Juni die digitale Fachdiskussion

00:59:12.600 --> 00:59:14.100
zum Thema Landesrahmenverträge,

00:59:14.100 --> 00:59:18.300
wo genau solche und viele weitere Fragen

00:59:18.300 --> 00:59:20.300
eingestellt werden können.

00:59:20.300 --> 00:59:21.600
Ich zeige Ihnen das einmal

00:59:21.600 --> 00:59:26.000
und teile dafür meinen Bildschirm.

00:59:26.000 --> 00:59:27.700
Und zwar ist das die Website

00:59:27.700 --> 00:59:30.500
umsetzungsbegleitung-bthg.de

00:59:30.500 --> 00:59:32.000
also unsere Projekt-Website

00:59:32.000 --> 00:59:34.400
und da haben Sie den Reiter Beteiligen

00:59:34.400 --> 00:59:37.000
und das FD steht für Fachdiskussion.

00:59:37.000 --> 00:59:39.100
Sie sehen, wir haben relativ viele Fachdiskussionen,

00:59:39.100 --> 00:59:40.900
auch viele Abgeschlossene schon

00:59:40.900 --> 00:59:43.400
zu einzelnen Themenschwerpunkten.

00:59:43.400 --> 00:59:44.700
Und wir befinden uns jetzt mit dieser

00:59:44.700 --> 00:59:48.700
digitalen Auftaktveranstaltung in der Fachdiskussion

00:59:48.700 --> 00:59:51.100
Landesrahmenverträge die vom 17. Januar,

00:59:51.100 --> 00:59:53.100
also seit gestern, begonnen hat

00:59:53.100 --> 00:59:56.200
und noch bis zum 30. Juni diesen Jahres läuft.

00:59:56.200 --> 00:59:59.100
Und dort haben Sie die Möglichkeit über die Website

00:59:59.100 --> 01:00:01.600
Ihre Fragen und Ihre Beiträge einzustellen.

01:00:01.600 --> 01:00:03.300
Und wir haben diverse Experten.

01:00:03.300 --> 01:00:05.300
Ich scrolle jetzt hier mal so langsam runter.

01:00:05.300 --> 01:00:08.100
Ich stell die Domain auch gleich nochmal,

01:00:08.100 --> 01:00:10.300
die Internetadresse in den Chat.

01:00:10.300 --> 01:00:11.900
Da sehen Sie einmal ein Beyerlein,

01:00:11.900 --> 01:00:14.000
der Fragen beantwortet.

01:00:14.000 --> 01:00:16.500
Und dann haben wir einzelne Experten

01:00:16.500 --> 01:00:18.900
aus einzelnen Bundesländern in

01:00:18.900 --> 01:00:23.900
Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,

01:00:23.900 --> 01:00:25.900
Rheinland-Pfalz und Thüringen.

01:00:25.900 --> 01:00:27.900
Seit heute auch in Nordrhein-Westfalen,

01:00:27.900 --> 01:00:29.600
das wird noch nachgetragen

01:00:29.600 --> 01:00:33.600
und hoffentlich auch noch aus anderen Bundesländern mehr.

01:00:33.600 --> 01:00:34.700
Das ist also eine Möglichkeit,

01:00:34.700 --> 01:00:36.600
wo Sie weiterführende Fragen

01:00:36.600 --> 01:00:39.400
in den nächsten Wochen und Monaten eingeben können.

01:00:39.400 --> 01:00:41.800
Als Informationsquelle würde ich zusätzlich

01:00:41.800 --> 01:00:46.400
auch nochmal gerne verweisen auf den Reiter Gesetz

01:00:46.400 --> 01:00:50.000
und dort auf den Umsetzungsstand in den Ländern.

01:00:50.000 --> 01:00:53.000
Dort sehen sie eben nicht nur die Landesrahmenverträge,

01:00:53.000 --> 01:00:54.000
die dort verlinkt sind,

01:00:54.000 --> 01:00:56.300
sondern auch die entsprechenden Ausführungsgesetze

01:00:56.300 --> 01:00:58.200
und, auch sehr interessant,

01:00:58.200 --> 01:01:00.500
Anlagen zu einzelnen Landesrahmenverträgen,

01:01:00.500 --> 01:01:01.900
die auch Mustervereinbarungen zu

01:01:01.900 --> 01:01:08.000
Leistungsvereinbarung und Vergütungsvereinbarung vorhalten.

01:01:08.000 --> 01:01:09.400
Und das ist dann aufgegliedert

01:01:09.400 --> 01:01:11.400
nach den einzelnen Bundesländern

01:01:11.400 --> 01:01:13.800
und dort können Sie dann für ihr jeweiliges

01:01:13.800 --> 01:01:16.600
Bundesland weitere Informationen zu dem

01:01:16.600 --> 01:01:18.000
Landesrahmenvertrag und dem

01:01:18.000 --> 01:01:21.600
Stand der Umsetzung erhalten.

01:01:21.600 --> 01:01:22.600
Auf die beiden Möglichkeiten

01:01:22.600 --> 01:01:25.300
wollte ich nochmal kurz hinweisen.

01:01:25.300 --> 01:01:28.800
Beende das an dieser Stelle hier.

01:01:31.000 --> 01:01:33.400
Auch eine sehr spezielle Frage,

01:01:33.400 --> 01:01:34.900
ich verlese Sie trotzdem mal,

01:01:35.200 --> 01:01:36.700
wenn Sie sagen, das führt jetzt auch zu weit,

01:01:36.700 --> 01:01:37.900
sagen Sie es gerne,

01:01:37.900 --> 01:01:39.000
dann nehmen wir die auch mit

01:01:39.000 --> 01:01:40.600
und stellen die auf der Website ein

01:01:40.600 --> 01:01:43.000
und geben sie an entsprechende Experten weiter.

01:01:43.000 --> 01:01:44.600
Das ist einmal die Frage,

01:01:44.600 --> 01:01:46.400
inwieweit zielt die Umsetzung

01:01:46.400 --> 01:01:49.600
personenorientierter geführter Freizeitgestaltung

01:01:49.600 --> 01:01:51.000
zur Sozialraumgestaltung

01:01:51.000 --> 01:01:54.400
und kann das als Bedarf anerkannt werden?

01:01:54.700 --> 01:01:55.800
Ich will Ihnen da nichts vorwegnehmen,

01:01:55.800 --> 01:01:57.500
aber ich sage durchaus meine Einschätzung auch

01:01:57.500 --> 01:02:00.000
ich würde das mit einem klaren Ja beantworten wollen.

01:02:00.400 --> 01:02:01.400
Ich weiß nicht, wie Sie das sehen

01:02:01.400 --> 01:02:04.500
oder ob Sie da andere Informationen zu haben.

01:02:05.400 --> 01:02:07.200
(Hr. Beyerlein) Nein, also kann ich jetzt ad hoc,

01:02:07.200 --> 01:02:08.700
glaube ich, nicht sagen.

01:02:08.700 --> 01:02:09.900
(Hr. Rietz) Ich bin mir jetzt auch nicht ganz sicher,

01:02:09.900 --> 01:02:10.900
wie die Frage gemeint ist.

01:02:10.900 --> 01:02:13.200
Sonst kann das vielleicht nochmal präzisiert werden im Chat?

01:02:13.200 --> 01:02:14.700
Ich würde es jetzt als so-.

01:02:14.700 --> 01:02:16.900
(Fr. Lißmann) Ja, ich hab die Frage gestellt

01:02:16.900 --> 01:02:18.900
und zwar geht es darum,

01:02:18.900 --> 01:02:25.500
weil sie von Lebenswelten gesprochen haben und Sozialraum,

01:02:25.500 --> 01:02:30.600
ob eben auch so was wie eine Reitförderung,

01:02:30.600 --> 01:02:35.000
die geführt wird in einer Gruppe

01:02:35.000 --> 01:02:38.600
als Sozialraumgestaltung akzeptiert werden kann,

01:02:38.600 --> 01:02:39.800
als Individuelle,

01:02:39.800 --> 01:02:42.500
wo man nicht alleine das machen kann

01:02:42.500 --> 01:02:45.100
und wo man dann schon eine qualifizierte

01:02:45.100 --> 01:02:48.900
Fachperson zu haben muss.

01:02:49.700 --> 01:02:51.400
(Hr. Rietz) Also ich würde es nicht unter den

01:02:51.400 --> 01:02:54.700
Begriff Sozialraumgestaltung subsumieren wollen,

01:02:54.700 --> 01:02:58.200
also eine sozialraumorientierte Leistung

01:02:58.200 --> 01:03:00.400
der sozialen Teilhabe.

01:03:00.400 --> 01:03:02.600
Das sind ja alles Einzelfallfragen.

01:03:02.600 --> 01:03:05.100
Ich würde mal sagen, grundsätzlich muss das möglich sein.

01:03:05.100 --> 01:03:06.200
Das hängt davon ab, denke ich mal,

01:03:06.200 --> 01:03:08.400
wie das Ganze ausgestaltet ist.

01:03:08.400 --> 01:03:10.300
Aber ich sehe jetzt im Moment rein vom Gesetz her nicht,

01:03:10.300 --> 01:03:12.000
was dagegen sprechen sollte.

01:03:12.400 --> 01:03:13.400
(Fr. Lißmann) Danke.

01:03:13.400 --> 01:03:15.100
(Hr. Rietz) Aber gerne,

01:03:15.100 --> 01:03:17.400
das gilt für sämtliche Statements,

01:03:17.400 --> 01:03:19.900
auch für Antworten, die ich gebe,

01:03:19.900 --> 01:03:23.200
wenn da andere Informationen vorliegen,

01:03:23.200 --> 01:03:25.300
schalten Sie gerne Ihr Mikro frei

01:03:25.300 --> 01:03:29.300
und riskieren das mal trotz der großen Teilnehmendenzahl.

01:03:29.300 --> 01:03:30.600
Bisher klappt das ja sehr gut,

01:03:30.600 --> 01:03:35.000
dass Sie dann auch direkt da etwas zu sagen.

01:03:35.000 --> 01:03:37.900
So, ich gucke jetzt nochmal in den Chat.

01:03:38.100 --> 01:03:42.100
Hier hat Herr oder Frau Heinze

01:03:43.900 --> 01:03:46.600
zur Frage bezüglich abgesagter Beratungstermine.

01:03:46.600 --> 01:03:49.300
Der Landesrahmenvertrag Baden Württemberg beinhaltet

01:03:49.300 --> 01:03:52.200
Regelungen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen.

01:03:52.200 --> 01:03:55.300
Es wird nach ehemals voll- und teilstationären

01:03:55.300 --> 01:03:58.400
und ambulanten Angeboten differenziert.

01:03:58.400 --> 01:04:00.300
Ja, vielen Dank für das Statement.

01:04:01.400 --> 01:04:02.400
Eine weitere Frage:

01:04:02.400 --> 01:04:06.700
Gibt es Beispiele zu praxistauglichen Vereinbarungen

01:04:06.700 --> 01:04:08.600
der Höhe der Leistungspauschale

01:04:08.600 --> 01:04:11.800
nach § 125 Abs. 3 Satz 1 SGB IX,

01:04:11.800 --> 01:04:14.300
ohne dabei die Vereinbarung auf

01:04:14.300 --> 01:04:19.200
Einzelvertragsebene vorwegzunehmen.

01:04:19.200 --> 01:04:21.200
(Hr. Beyerlein) Da kann ich gern was dazu sagen.

01:04:21.200 --> 01:04:22.400
(Hr. Rietz) Ja.

01:04:22.700 --> 01:04:24.700
(Hr. Beyerlein) Es ist, also das war in der Literatur

01:04:24.700 --> 01:04:26.000
auch so ein bisschen umstritten,

01:04:26.000 --> 01:04:27.300
so diese Möglichkeit überhaupt,

01:04:27.300 --> 01:04:32.200
die Höhe der Vergütung landesrahmenvertraglich festzulegen.

01:04:32.200 --> 01:04:33.800
Und da wurde dann eher beschrieben,

01:04:33.800 --> 01:04:37.900
man könnte ja eventuell so Korridore vielleicht festlegen,

01:04:37.900 --> 01:04:42.600
in denen sich die Vergütung dann bewegen könnte.

01:04:42.600 --> 01:04:44.000
Aber teilweise,

01:04:44.000 --> 01:04:46.400
und das war in Berlin, glaube ich,

01:04:46.400 --> 01:04:50.500
wurde es auch im Landesrahmenvertrag direkt beschrieben,

01:04:50.500 --> 01:04:52.800
nein, hier findet keine Festlegung der Höhe

01:04:52.800 --> 01:04:54.000
der Leistungspauschale statt,

01:04:54.000 --> 01:04:55.400
sondern das ist etwas,

01:04:55.400 --> 01:05:01.000
was auf der Ebene der Einzelvereinbarungen stattfindet.

01:05:03.400 --> 01:05:06.100
(Hr. Rietz) Ja, vielen Dank.

01:05:07.300 --> 01:05:10.300
Wenn Sie da noch eine Frage anschließen wollen,

01:05:10.300 --> 01:05:14.200
ich sehe, die Frage kommt von Herrn von Boetticher.

01:05:15.400 --> 01:05:19.400
Genügt das so als Antwort oder haben Sie da noch?

01:05:19.400 --> 01:05:21.400
Doch, Daumen nach oben.

01:05:21.400 --> 01:05:24.800
Dann vielen Dank Herr Beyerlein.

01:05:24.800 --> 01:05:29.200
Ich guck mal weiter in den Chat.

01:05:32.200 --> 01:05:35.000
Eine Frage, inwieweit würden Sie sich bei den

01:05:35.000 --> 01:05:37.000
noch rechtsunsicheren Begriffen

01:05:37.000 --> 01:05:39.400
Wirkung, Wirksamkeit, Wirkannahmen

01:05:39.400 --> 01:05:41.700
im Landesrahmenvertrag festlegen bzw.

01:05:41.700 --> 01:05:47.000
auf welche bestehende Landesrahmenverträge verweisen?

01:05:48.800 --> 01:05:51.600
Ja, gebe ich jetzt auch erstmal so weiter

01:05:51.600 --> 01:05:53.500
an Sie, Herr Beyerlein, durchaus in dem Bewusstsein,

01:05:53.500 --> 01:05:57.100
dass das schwierig ist zu beantworten.

01:05:58.400 --> 01:05:59.700
(Hr. Beyerlein) Ja, das ist tatsächlich

01:05:59.700 --> 01:06:03.400
ein großes und nicht mit ein paar Sätzen

01:06:03.400 --> 01:06:07.700
zu beantwortendes Thema.

01:06:08.100 --> 01:06:13.800
Grundsätzlich findet man das Regelungsmuster,

01:06:13.800 --> 01:06:16.600
das man schon sieht in Landesrahmenverträgen.

01:06:17.600 --> 01:06:19.000
Die Wirkung der Leistung,

01:06:19.000 --> 01:06:22.400
das ist etwas, was auf der individuellen Ebene passiert

01:06:22.400 --> 01:06:25.800
Und so die Grundannahme des Gesetzgebers

01:06:25.800 --> 01:06:28.100
dahinter war damals, glaube ich auch,

01:06:28.100 --> 01:06:30.300
dass man so Wirkungen unter anderem

01:06:30.300 --> 01:06:31.700
auch dadurch feststellen kann,

01:06:31.700 --> 01:06:33.000
dass man überprüft,

01:06:33.000 --> 01:06:38.000
ob die Ziele aus dem Gesamtplan erfüllt wurden oder nicht.

01:06:38.900 --> 01:06:42.000
Was man jetzt durchaus noch mit anderen

01:06:42.000 --> 01:06:45.900
Erhebungen noch in Verbindung bringen kann.

01:06:45.900 --> 01:06:49.000
Bei der Wirksamkeit geht es ja im Wesentlichen darum,

01:06:49.000 --> 01:06:52.100
welchen Beitrag Dienste und Einrichtungen

01:06:52.100 --> 01:06:54.200
dazu leisten können,

01:06:54.200 --> 01:06:56.500
dass die Leistungsberechtigten im Einzelfall

01:06:56.500 --> 01:06:59.300
auch ihre Ziele erfüllen können.

01:06:59.300 --> 01:07:03.700
Und das stößt dann so ein bisschen auf das Problem,

01:07:03.700 --> 01:07:07.600
dass man ja so direkte Kausalitäten zwischen dem,

01:07:07.600 --> 01:07:11.600
was die Einrichtung an Leistungen erbringt

01:07:11.600 --> 01:07:17.400
und am Ende tatsächlich dem erfüllten Leistungsziel

01:07:17.400 --> 01:07:19.100
nicht in jedem Fall ziehen kann.

01:07:19.100 --> 01:07:22.100
Es gibt mit Sicherheit mit methodischen Aufwand

01:07:22.100 --> 01:07:27.200
auch die Möglichkeiten hier Wirkungsanalysen zu machen.

01:07:27.200 --> 01:07:29.000
Inwiefern man so was in einem

01:07:29.000 --> 01:07:32.900
Landesrahmenvertrag vereinbaren kann

01:07:32.900 --> 01:07:34.800
weiß ich aber nicht.

01:07:34.800 --> 01:07:36.400
Grundsätzlich ist es auch so,

01:07:36.400 --> 01:07:37.900
dass auf Ebene des Deutschen Vereins

01:07:37.900 --> 01:07:42.300
ja gerade noch eine Stellungnahme erarbeitet wird.

01:07:42.300 --> 01:07:48.500
Und trotzdem ist oft aus der Hüfte geschossen,

01:07:48.500 --> 01:07:49.600
würde ich jetzt mal sagen,

01:07:49.600 --> 01:07:53.300
das was dazu in Nordrhein-Westfalen vereinbart wurde.

01:07:53.300 --> 01:07:56.200
Da hat man sich schon viel Gedanken gemacht

01:07:56.200 --> 01:07:57.800
und da steht schon viel Gutes drin,

01:07:57.800 --> 01:08:01.000
aber im Großen und Ganzen ist das, glaube ich

01:08:01.000 --> 01:08:05.400
schon ein Feld, das noch beforscht werden kann

01:08:05.400 --> 01:08:08.400
und beforscht werden muss.

01:08:09.400 --> 01:08:11.800
(Hr. Rietz) Ja, herzlichen Dank auch für die Antwort.

01:08:11.800 --> 01:08:14.000
Jetzt haben Sie das Wort Herr Abrahamczik.

01:08:14.400 --> 01:08:16.300
(Hr. Abrahamczik) Ja, vielen Dank!

01:08:16.300 --> 01:08:18.200
Ich habe leider die Veranstaltung

01:08:18.200 --> 01:08:20.100
nur in Teilen gucken können,

01:08:20.100 --> 01:08:23.300
weil ich beruflich mich zwischendurch mal ausklinken musste,

01:08:23.300 --> 01:08:25.000
deswegen bin ich mir nicht ganz sicher,

01:08:25.000 --> 01:08:27.800
ob die Frage vielleicht auch schon beantwortet ist.

01:08:27.800 --> 01:08:30.400
Es geht um die Mitwirkungsrechte

01:08:30.400 --> 01:08:33.600
der Interessenselbstvertreter bei der Gestaltung

01:08:33.600 --> 01:08:36.400
und Weiterentwicklung der Landesrahmenverträge

01:08:36.400 --> 01:08:38.800
nach Paragraph 131 Absatz 2.

01:08:38.800 --> 01:08:39.800
Da steht ja drin,

01:08:39.800 --> 01:08:41.600
die durch Landesrecht bestimmten maßgeblichen

01:08:41.600 --> 01:08:43.600
Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung

01:08:43.600 --> 01:08:46.600
wirken bei der Erarbeitung und Beschlussfassung

01:08:46.600 --> 01:08:48.400
der Rahmenverträge mit.

01:08:48.400 --> 01:08:52.700
Und die Frage, die sich für mich konkret ergibt,

01:08:52.700 --> 01:08:55.900
ist eben, was bedeutet bei der Beschlussfassung

01:08:55.900 --> 01:08:57.300
von Rahmenverträgen mitwirken?

01:08:57.300 --> 01:09:00.800
Also haben Interessenselbstvertreter ein Stimmrecht,

01:09:00.800 --> 01:09:02.200
wenn es um die Verabschiedung

01:09:02.200 --> 01:09:04.500
der Landesrahmenverträge gegangen ist

01:09:04.500 --> 01:09:08.100
oder eben bei der Weiterentwicklung zukünftig auch geht.

01:09:08.100 --> 01:09:12.300
In Niedersachsen ist das bisher so verneint worden.

01:09:12.300 --> 01:09:14.600
Meine Frage in dem Zusammenhang,

01:09:14.600 --> 01:09:16.200
gibt es eine einen Überblick darüber,

01:09:16.200 --> 01:09:17.500
wie das in den anderen Bundesländern,

01:09:17.500 --> 01:09:21.000
bei den anderen Landesrahmenverträgen ist?

01:09:22.200 --> 01:09:24.100
(Hr. Beyerlein) Ja, dazu kann ich gern direkt was sagen.

01:09:24.100 --> 01:09:26.000
(Hr. Abrahamczik) Ja, sehr gerne.

01:09:26.000 --> 01:09:27.600
(Hr. Beyerlein) Also das ist tatsächlich so,

01:09:27.600 --> 01:09:30.700
dass diese Mitwirkung an der Erarbeitung

01:09:30.700 --> 01:09:34.700
und Beschlussfassung in der Gesetzesbegründung

01:09:34.700 --> 01:09:36.700
des BTHG so eingeschränkt ist,

01:09:36.700 --> 01:09:39.000
dass es tatsächlich heißt,

01:09:39.000 --> 01:09:42.000
dass man als Interessenvertretung

01:09:42.000 --> 01:09:46.600
der Menschen mit Behinderungen beratend mitwirkt.

01:09:46.600 --> 01:09:50.100
Ich persönlich fände das eigentlich auch total gut,

01:09:50.100 --> 01:09:51.300
wenn die Menschen mit Behinderungen

01:09:51.300 --> 01:09:53.400
als direkt Betroffene von diesen Leistungen

01:09:53.400 --> 01:09:56.100
auch hier mehr Mitwirkungsrechte haben,

01:09:56.100 --> 01:09:59.500
aber das ist auch in keinem

01:09:59.500 --> 01:10:02.900
der Landesrahmenverträge vorgesehen,

01:10:02.900 --> 01:10:08.300
dass hier tatsächlich auch Stimmrechte bestehen.

01:10:08.300 --> 01:10:11.500
Worauf ich den Landesteilhabebeirat

01:10:11.500 --> 01:10:13.600
Bremen hingewiesen habe, ist, dass man aber auch,

01:10:13.600 --> 01:10:17.700
wenn man nicht direkt mit abstimmen darf,

01:10:17.700 --> 01:10:21.300
wird der Landesrahmenvertrag angenommen oder nicht,

01:10:21.300 --> 01:10:26.100
dennoch das Recht hat, insbesondere zu Regelungen,

01:10:26.100 --> 01:10:27.900
mit denen man nicht einverstanden ist,

01:10:27.900 --> 01:10:31.800
eine Protokollnotiz an den Landesrahmenvertrag anzufügen

01:10:31.800 --> 01:10:33.900
und da auch nochmal die Sicht der

01:10:33.900 --> 01:10:35.900
Menschen mit Behinderung explizit

01:10:35.900 --> 01:10:39.500
zum Ausdruck kommen zu lassen damit.

01:10:39.500 --> 01:10:40.600
(Hr. Abrahamczik) Die Möglichkeit haben wir auch,

01:10:40.600 --> 01:10:42.900
wenn ich direkt darauf antworten darf,

01:10:42.900 --> 01:10:45.000
mit der Protokollnotiz.

01:10:45.000 --> 01:10:48.600
Aber ich sage mal, die die Rolle und die Position

01:10:48.600 --> 01:10:50.600
in der Verhandlung von Landesrahmenverträgen

01:10:50.600 --> 01:10:52.100
oder auch in der Weiterentwicklung

01:10:52.100 --> 01:10:53.700
ist natürlich eine völlig andere,

01:10:53.700 --> 01:10:55.500
wenn man auch bei der Beschlussfassung

01:10:55.500 --> 01:11:03.500
aktiv mit Abstimmen eben beteiligt ist.

01:11:03.500 --> 01:11:05.300
Es gibt ja auch zu dieser Fragestellung

01:11:05.300 --> 01:11:08.300
aus Rheinland-Pfalz ein Rechtsgutachten

01:11:08.300 --> 01:11:12.800
auf das in dem Projekt BTHG Umsetzungsbegleitung

01:11:12.800 --> 01:11:15.200
ganz kurz darauf hingewiesen wird.

01:11:15.200 --> 01:11:17.000
Im Wesentlichen wird die Frage so beantwortet,

01:11:17.000 --> 01:11:18.800
wie Sie es gemacht haben, Herr Beyerlein,

01:11:18.800 --> 01:11:23.200
auch in dem Projekt der BTHG Umsetzungsbegleitung.

01:11:23.200 --> 01:11:25.100
Aber Sie haben meine Frage damit schon beantwortet.

01:11:25.100 --> 01:11:27.600
Man muss also im Grunde gucken,

01:11:27.600 --> 01:11:29.400
ob man das tatsächlich auch versucht,

01:11:29.400 --> 01:11:31.200
dann mal rechtlich klarzustellen,

01:11:31.200 --> 01:11:34.400
was genau damit gemeint ist.

01:11:34.400 --> 01:11:35.800
Tatsächlich ist es ja wohl auch so,

01:11:35.800 --> 01:11:38.900
dass vorrangig bei der Rechtsauslegung

01:11:38.900 --> 01:11:41.900
zunächst die Formulierung im Gesetz Gültigkeit hatte

01:11:41.900 --> 01:11:43.400
und erst im zweiten Schritt,

01:11:43.400 --> 01:11:44.900
wenn die irgendwie unklar ist,

01:11:44.900 --> 01:11:47.900
dann auch die Begründung mit hinzugezogen wird.

01:11:47.900 --> 01:11:52.400
Ich finde, das ist eine sehr spannende Rechtsfrage,

01:11:52.400 --> 01:11:54.800
die von den Interessenselbstvertretungen

01:11:54.800 --> 01:11:57.500
auch viel zu wenig aufgegriffen wird.

01:11:57.500 --> 01:12:01.800
Also um die mal einer rechtlichen Klärung zuzuführen.

01:12:01.800 --> 01:12:03.400
Aber meine Frage ist beantwortet.

01:12:03.400 --> 01:12:04.400
Die war eben die,

01:12:04.400 --> 01:12:07.300
wie sieht es in den anderen Landesrahmenverträgen aus?

01:12:07.300 --> 01:12:09.000
Vielen Dank!

01:12:12.200 --> 01:12:14.700
(Hr. Rietz) Weitere Wortmeldungen?

01:12:14.700 --> 01:12:18.200
Ansonsten würde ich eine Frage aus dem Chat,

01:12:18.200 --> 01:12:19.800
eine aktuelle Frage aus dem Chat,

01:12:19.800 --> 01:12:21.100
ach so vielleicht noch der Hinweis,

01:12:21.100 --> 01:12:22.600
weil natürlich relativ viele Fragen sind,

01:12:22.600 --> 01:12:24.500
die in den Chat auch reinkommen.

01:12:24.500 --> 01:12:26.100
Wenn ich jetzt Fragen übersprungen habe,

01:12:26.100 --> 01:12:28.200
dann, ich habe versucht ad hoc

01:12:28.200 --> 01:12:30.400
eine kleine Vorauswahl zu treffen.

01:12:30.400 --> 01:12:31.500
Das heißt nicht, dass die anderen

01:12:31.500 --> 01:12:33.900
Fragen nicht beachtet werden

01:12:33.900 --> 01:12:34.900
sondern wir versuchen die dann

01:12:34.900 --> 01:12:37.400
im Rahmen der Fachdiskussion zu beantworten.

01:12:37.400 --> 01:12:39.900
Da müssen Sie uns nur ein bisschen Zeit für geben.

01:12:39.900 --> 01:12:41.700
Aber jetzt eine Frage zur Trennung.

01:12:41.700 --> 01:12:44.200
Das betrifft wohl das SGB VIII, wenn ich es richtig sehe,

01:12:44.200 --> 01:12:46.600
die Schnittstelle SGB IX zum SGB VIII,

01:12:46.600 --> 01:12:47.900
nämlich die Frage, Trennung von

01:12:47.900 --> 01:12:49.600
fach- und existenzsichernden Leistungen,

01:12:49.600 --> 01:12:53.500
zählt das auch für Jugendliche?

01:12:55.000 --> 01:12:56.900
Ist relativ speziell, mein Kenntnisstand,

01:12:56.900 --> 01:12:58.500
Herr von Boetticher schüttelt schon den Kopf,

01:12:58.500 --> 01:12:59.900
ist auch mein Kenntnisstand.

01:12:59.900 --> 01:13:01.300
Gerade für Kinder und Jugendliche ist diese

01:13:01.300 --> 01:13:03.400
Leistungstrennung nicht vollzogen worden.

01:13:03.400 --> 01:13:05.400
Die Begründungen überzeugen nicht alle,

01:13:05.400 --> 01:13:07.100
sage ich jetzt auch ganz klar,

01:13:07.100 --> 01:13:10.300
aber stand jetzt, ich glaube, es war § 134 SGB IX,

01:13:10.300 --> 01:13:12.300
wenn ich es richtig in Erinnerung habe,

01:13:12.300 --> 01:13:14.500
dort ist diese Leistungstrennung,

01:13:14.500 --> 01:13:17.400
die im SGB IX für Volljährige

01:13:17.400 --> 01:13:19.000
durch das BTHG eingeführt worden ist,

01:13:19.000 --> 01:13:21.600
nicht eingeführt worden.

01:13:22.800 --> 01:13:24.900
Dann eine zweite Frage,

01:13:24.900 --> 01:13:26.400
kann ein Leistungserbringer nur Fälle

01:13:26.400 --> 01:13:31.500
nach § 35a SGB VIII nehmen und sich weigern SGB IV,

01:13:31.500 --> 01:13:33.400
steht hier, ich schätze mal, SGB IX ist gemeint,

01:13:33.400 --> 01:13:35.800
sich weiter SGB IX zu nehmen?

01:13:35.800 --> 01:13:37.800
Kann ich so jetzt ad hoc nichts zu sagen.

01:13:37.800 --> 01:13:42.600
Also, betrifft jetzt auch doch eher die Schnittstelle.

01:13:43.100 --> 01:13:44.500
Das würde ein bisschen zu weit führen,

01:13:44.500 --> 01:13:48.000
das betrifft auch nicht speziell die Landesrahmenverträge.

01:13:48.000 --> 01:13:49.200
Da würde ich Sie tatsächlich bitten,

01:13:49.200 --> 01:13:50.600
dass Sie das auch über unsere Website

01:13:50.600 --> 01:13:52.300
gerne als Frage einstellen.

01:13:52.300 --> 01:13:55.200
Aber dann unter dem Kompass,

01:13:55.200 --> 01:13:56.400
da bin ich eben nicht darauf eingegangen.

01:13:56.400 --> 01:13:59.400
Es gibt auf der Webseite auch den Reiter Kompass

01:13:59.400 --> 01:14:00.800
und dort haben Sie die Möglichkeit,

01:14:00.800 --> 01:14:02.900
auch nach Themenschwerpunkten Fragen einzugeben.

01:14:02.900 --> 01:14:04.200
Und da gibt es einen Unterpunkt,

01:14:04.200 --> 01:14:05.400
der heißt Schnittstellen

01:14:05.400 --> 01:14:09.400
und da wäre es die Schnittstelle zum SGB VIII.

01:14:09.400 --> 01:14:10.900
Die dritte Frage Wunsch und Wahlrecht,

01:14:10.900 --> 01:14:13.600
sollte man Antragstellern/Sorgeberechtigten

01:14:13.600 --> 01:14:16.000
eine Liste von Trägern Teilhabeassistenz

01:14:16.000 --> 01:14:18.600
in der Schule gegeben werden?

01:14:18.600 --> 01:14:20.400
Wüsste ich jetzt nicht, was dagegen spricht,

01:14:20.400 --> 01:14:22.100
sage ich jetzt mal einfach ganz pauschal.

01:14:22.500 --> 01:14:26.600
Würde jetzt aber auch unser heutiges Thema sprengen,

01:14:26.600 --> 01:14:28.900
sag ich mal, das würde eigentlich zu weit führen.

01:14:28.900 --> 01:14:30.300
Ich hoffe, das reicht Ihnen erst mal so.

01:14:30.300 --> 01:14:31.300
Ansonsten stellen Sie die Frage

01:14:31.300 --> 01:14:33.000
auch gerne über die Webseite ein.

01:14:33.200 --> 01:14:34.200
Herr Richter hat die Hand gehoben.

01:14:34.200 --> 01:14:37.300
Herr Richter, Sie haben das Wort.

01:14:37.300 --> 01:14:39.300
(Hr. Richter) Vielen Dank! Hallo in die Runde,

01:14:39.300 --> 01:14:42.900
danke an Herrn Beyerlein für Ihren interessanten Vortrag.

01:14:42.900 --> 01:14:43.900
Ich habe zwei Fragen,

01:14:43.900 --> 01:14:45.400
die sich um den groben Überblick

01:14:45.400 --> 01:14:48.000
der Landesrahmenverträge dreht.

01:14:48.000 --> 01:14:49.500
Ich habe meinen Kommentar mal aufgeschrieben,

01:14:49.500 --> 01:14:51.500
bitte das zu entschuldigen.

01:14:51.500 --> 01:14:54.000
Mir geht es um Transparenz der Landesrahmenverträge

01:14:54.000 --> 01:14:57.400
und zweiter Aspekt, die Übergangsregelung.

01:14:57.400 --> 01:15:00.100
Auch ihr Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG,

01:15:00.100 --> 01:15:02.900
lässt zum Beispiel im Bundesland Sachsen

01:15:02.900 --> 01:15:06.400
nur spärliche Informationen diesbezüglich finden.

01:15:06.400 --> 01:15:10.500
Wenn man tiefer sucht, findet man

01:15:10.500 --> 01:15:12.000
den alten Landesrahmenvertrag,

01:15:12.000 --> 01:15:13.700
der Ende letzten Jahres auslief

01:15:13.700 --> 01:15:15.800
und einen Infobrief aus dem September,

01:15:15.800 --> 01:15:19.800
der eine Weiterführung des Landesrahmenvertrages

01:15:19.800 --> 01:15:23.100
vorsieht oder wünscht, sagen wir mal so, oder empfiehlt,

01:15:23.100 --> 01:15:27.900
der allerdings bis 2024 datiert sein kann.

01:15:27.900 --> 01:15:34.000
Und vorbehalten des Unterschriftsverfahrens,

01:15:34.000 --> 01:15:38.100
meine erste Frage wäre, gibt es eine Regelung,

01:15:38.100 --> 01:15:43.200
die die Transparenz des Landesrahmenvertrags festlegt?

01:15:43.200 --> 01:15:45.500
Und meine zweite Frage wäre,

01:15:45.500 --> 01:15:47.700
im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung

01:15:47.700 --> 01:15:50.700
steht auf der Seite 79 unter anderem ja auch,

01:15:50.700 --> 01:15:53.200
wie vorhin schon von Herrn Beyerlein erwähnt,

01:15:53.200 --> 01:15:54.600
die konsequente und zügige Umsetzung

01:15:54.600 --> 01:15:56.500
des Bundesteilhabegesetzes.

01:15:56.500 --> 01:15:58.000
Dort steht allerdings auch noch,

01:15:58.000 --> 01:16:01.200
dass Übergangsregelungen beendet werden sollen.

01:16:01.200 --> 01:16:05.600
Und meine Frage ist, wie geht denn das einher,

01:16:05.600 --> 01:16:11.000
wenn die Beendigung der Übergangsregelung ansteht,

01:16:11.000 --> 01:16:15.100
uns aber nach wie vor Landesrahmenverträge begegnen,

01:16:15.100 --> 01:16:18.800
die bis weit über 2, 3 Jahre noch hinaus

01:16:18.800 --> 01:16:21.000
Übergangsregelungen vorsehen?

01:16:21.000 --> 01:16:23.100
Vielen Dank!

01:16:24.500 --> 01:16:27.900
(Hr. Rietz) Möchten Sie direkt dazu, Herr Beyerlein?

01:16:30.200 --> 01:16:32.200
(Hr. Beyerlein) Ja, gerne.

01:16:32.200 --> 01:16:37.000
Eine Regelung, die jetzt irgendwie Aussagen trifft

01:16:37.000 --> 01:16:39.200
zur Transparenz der Landesrahmenverträge

01:16:39.200 --> 01:16:43.300
ist mir jetzt so nicht bekannt.

01:16:43.300 --> 01:16:45.500
Es ist natürlich auch so,

01:16:45.500 --> 01:16:48.600
dass da jedes Land so ein bisschen

01:16:48.600 --> 01:16:50.300
sein eigenes Vorgehen hat.

01:16:50.300 --> 01:16:53.400
Also ganz grundsätzlich, falls Sie das noch nicht kennen,

01:16:53.400 --> 01:16:55.800
es gibt auf der Seite der Umsetzungsbegleitung

01:16:55.800 --> 01:16:58.100
von Herrn Rietz und von Herrn Steinmüller

01:16:58.100 --> 01:17:02.600
eine gute Zusammenstellung

01:17:02.600 --> 01:17:04.900
der aktuellen Landesrahmenverträge, der gültigen

01:17:04.900 --> 01:17:08.400
und der dazugehörigen Rechtsgrundlagen,

01:17:08.400 --> 01:17:11.900
also der Landesausführungsgesetze

01:17:11.900 --> 01:17:14.400
des Bundesteilhabegesetzes.

01:17:15.400 --> 01:17:16.400
Also mir ist das nicht bekannt,

01:17:16.400 --> 01:17:21.600
dass es Regelungen gibt, die da die Vertragspartner

01:17:21.600 --> 01:17:25.200
zu einer Transparenz irgendwie verpflichten.

01:17:26.600 --> 01:17:28.200
Wenn da jemand aus dem Auditorium mehr weiß,

01:17:28.200 --> 01:17:31.000
dann kann er sich gerne melden dazu.

01:17:31.500 --> 01:17:34.200
Ansonsten zur Beendigung der Übergangsregelungen.

01:17:34.200 --> 01:17:35.800
Ich fand das in erster Linie mal interessant,

01:17:35.800 --> 01:17:38.300
dass es überhaupt im aktuellen Koalitionsvertrag

01:17:38.300 --> 01:17:42.400
nochmal aufgegriffen wird.

01:17:42.400 --> 01:17:44.300
Welche Einflussmöglichkeiten da jetzt die

01:17:44.300 --> 01:17:46.300
Bundesregierung hat tatsächlich,

01:17:46.300 --> 01:17:50.600
Übergangsregelungen zu beenden,

01:17:50.600 --> 01:17:51.700
wüsste ich jetzt auch nicht.

01:17:51.700 --> 01:17:54.500
Man kann das vielleicht auch so ein bisschen als Appell

01:17:54.500 --> 01:17:58.100
nochmal an die Vertragspartner vor Ort auch verstehen,

01:17:58.100 --> 01:17:59.800
hier was zu machen oder vielleicht auch an die

01:17:59.800 --> 01:18:03.200
Landesregierungen entsprechend Landesrahmenverträge

01:18:03.200 --> 01:18:04.600
per Rechtsverordnung vielleicht auch

01:18:04.600 --> 01:18:06.000
dann in Kraft zu setzen.

01:18:06.000 --> 01:18:08.900
Das wäre vielleicht so die Möglichkeit.

01:18:11.000 --> 01:18:14.500
(Hr. Rietz) Ja, vielen Dank, Herr Beyerlein.

01:18:14.500 --> 01:18:16.900
Ich habe das von Ihnen, Herr Richter,

01:18:16.900 --> 01:18:19.300
was Landesrahmenvertrag Sachsen betrifft,

01:18:19.600 --> 01:18:22.800
hier schon mal notiert und aufgenommen,

01:18:22.800 --> 01:18:24.200
vielleicht ganz kurz nur dazu,

01:18:24.200 --> 01:18:26.800
jetzt nicht speziell zu Sachsen, sondern generell,

01:18:26.800 --> 01:18:28.800
also die Informationen, die auf der Website sind,

01:18:28.800 --> 01:18:30.500
die werden ja laufend aktualisiert

01:18:30.500 --> 01:18:32.900
und das Projekt ist da auch darauf angewiesen,

01:18:32.900 --> 01:18:36.400
was von den einzelnen Ländern dann eben geliefert wird,

01:18:36.400 --> 01:18:38.000
sag ich mal in Anführungsstrichen.

01:18:38.000 --> 01:18:40.100
Da will ich jetzt gar nichts zu sagen

01:18:40.100 --> 01:18:42.100
auf den speziellen Fall Landesrahmenvertrag Sachsen.

01:18:42.100 --> 01:18:43.900
Aber ich werde mir das nochmal anschauen,

01:18:43.900 --> 01:18:46.200
ob da was aktualisiert werden muss.

01:18:46.200 --> 01:18:48.200
Zur Transparenz fällt mir auch noch ein,

01:18:48.200 --> 01:18:49.500
ich habe da den gleichen Kenntnisstand wie das,

01:18:49.500 --> 01:18:51.600
was Herr Beyerlein gerade ausgeführt hat,

01:18:51.600 --> 01:18:54.300
verpflichtende Regelungen für Landesrahmenverträge

01:18:54.300 --> 01:18:55.700
was Transparenz betrifft,

01:18:55.700 --> 01:18:57.500
sind mir auch nicht bekannt.

01:18:57.500 --> 01:18:59.700
Herr von Boetticher schüttelt auch gerade den Kopf.

01:18:59.700 --> 01:19:03.000
Das beruhigt mich.

01:19:04.000 --> 01:19:05.900
Regelungen hinsichtlich Transparenz

01:19:05.900 --> 01:19:08.900
und Nachvollziehbarkeit und Lesbarkeit und Ähnliches,

01:19:08.900 --> 01:19:12.800
die im Sozialgesetz, nämlich auch im SGB I

01:19:12.800 --> 01:19:14.500
schon lange vor dem BTHG existieren,

01:19:14.500 --> 01:19:16.700
die betreffen ja die Bewilligung,

01:19:16.700 --> 01:19:18.400
also die Bescheide und Ähnliches.

01:19:18.400 --> 01:19:22.200
Auch für Gesamtplanverfahren sind ähnliche Regelungen

01:19:22.200 --> 01:19:26.600
hinsichtlich Nachvollziehbarkeit und Transparenz enthalten.

01:19:26.600 --> 01:19:27.700
Aber für die Landesrahmenverträge

01:19:27.700 --> 01:19:31.000
ist mir Entsprechendes nicht bekannt.

01:19:31.000 --> 01:19:33.500
Ein Wortmeldung von,

01:19:33.500 --> 01:19:34.950
Entschuldigung, Herr Richter, habe ich Sie unterbrochen?

01:19:35.600 --> 01:19:38.000
Nein. Aber irgendwer hat was gesagt.

01:19:39.300 --> 01:19:41.000
(Hr. von Boetticher) Daran nur anknüpfen.

01:19:41.000 --> 01:19:44.900
Also Vorgaben zur Transparenz der Landesrahmenverträge

01:19:44.900 --> 01:19:48.000
gibt es nicht wirklich.

01:19:48.000 --> 01:19:49.300
Man könnte allenfalls aus der

01:19:49.300 --> 01:19:51.100
Natur der Landesrahmenverträge,

01:19:51.100 --> 01:19:54.900
da sie ja die Vereinbarungen auf Einzelunternehmens-

01:19:54.900 --> 01:19:58.400
oder Einzelträgerebene vorstrukturieren sollen,

01:19:58.400 --> 01:20:06.100
quasi implizit eine Vorbildwirkung herleiten.

01:20:06.100 --> 01:20:07.400
Das war ja die Rahmenverträge,

01:20:07.400 --> 01:20:09.400
das hängt auch davon ab, wie man sie einstuft,

01:20:09.400 --> 01:20:12.800
was ihre Verbindlichkeit angeht, wenn man davon ausgeht,

01:20:12.800 --> 01:20:14.600
dass sie eben nur für die vertragsschließenden

01:20:14.600 --> 01:20:16.200
Organisationen und diejenigen,

01:20:16.200 --> 01:20:22.900
die den Organisationen ein Mandat erteilt haben,

01:20:22.900 --> 01:20:26.200
dann auch tatsächlich verbindlich für sie zu regeln.

01:20:26.200 --> 01:20:29.300
Dann hat gleichwohl der Rahmenvertrag ja eine

01:20:29.300 --> 01:20:31.000
strukturierende Wirkung auch

01:20:31.000 --> 01:20:33.200
für andere Einzelvereinbarungen.

01:20:33.200 --> 01:20:35.000
Und dafür ist natürlich wesentlich und relevant,

01:20:35.000 --> 01:20:36.000
dass sie bekannt sind.

01:20:36.000 --> 01:20:38.500
Aber eine rechtliche Vorgabe hinsichtlich der Transparenz,

01:20:38.500 --> 01:20:42.600
es muss öffentlich zugänglich sein, gibt es so nicht.

01:20:42.600 --> 01:20:43.700
Andererseits kann man natürlich auch sagen,

01:20:43.700 --> 01:20:45.200
das gleiche für Bundesempfehlungen,

01:20:45.200 --> 01:20:48.700
wenn Bundesempfehlungen nicht veröffentlicht werden,

01:20:48.700 --> 01:20:52.500
dann geht der Nährwert eigentlich gegen Null.

01:20:52.500 --> 01:20:58.400
Also praktisch ja, rechtlich nicht wirklich.

01:21:00.200 --> 01:21:01.300
(Hr. Rietz) Ja, herzlichen Dank

01:21:01.300 --> 01:21:03.700
für das Statement, Herr von Boetticher,

01:21:03.700 --> 01:21:05.800
wobei bei Bundesempfehlung wir, glaube ich,

01:21:05.800 --> 01:21:07.200
gar nicht bei der Veröffentlichung sind,

01:21:07.200 --> 01:21:08.800
sondern ich glaube, es gibt nicht mal welche.

01:21:09.800 --> 01:21:11.700
Also da sind wir einen Schritt davor.

01:21:11.700 --> 01:21:13.500
(Hr. von Boetticher) Es hat aber auch im SGB XII

01:21:13.500 --> 01:21:15.100
zuletzt keine mehr gegeben.

01:21:15.100 --> 01:21:16.200
Da hatte man sich mal verständigt,

01:21:16.200 --> 01:21:18.100
dann sind die irgendwie einkassiert worden,

01:21:18.100 --> 01:21:19.100
hat man die gekündigt

01:21:19.100 --> 01:21:20.600
und danach hat es nie wieder welche gegeben,

01:21:20.600 --> 01:21:23.300
obwohl da auch genauso drin stand, sind zu vereinbaren.

01:21:23.300 --> 01:21:25.900
Also die Hoffnung stirbt zuletzt,

01:21:25.900 --> 01:21:29.000
aber mehr auch nicht.

01:21:29.000 --> 01:21:30.100
(Hr. Rietz) Ja, herzlichen Dank,

01:21:30.100 --> 01:21:32.700
dann würde ich, wir haben es Punkt 11.30 Uhr,

01:21:34.700 --> 01:21:37.800
diese digitale Veranstaltung schließen wollen

01:21:37.800 --> 01:21:39.700
und sag nochmal ganz, ganz herzlichen Dank

01:21:39.700 --> 01:21:42.000
an Herrn Beyerlein für diesen interessanten Vortrag

01:21:42.000 --> 01:21:44.100
und auch, dass Sie zur Verfügung gestanden haben,

01:21:44.100 --> 01:21:46.400
dann noch zumindest eine Auswahl an Fragen,

01:21:46.400 --> 01:21:48.700
mehr war einfach zeitlich nicht drin,

01:21:48.700 --> 01:21:51.300
zu beantworten und da Rede und Antwort zu stehen.

01:21:51.300 --> 01:21:54.000
Und Ihnen, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

01:21:54.000 --> 01:21:55.800
ganz, ganz herzlichen Dank für Ihr Interesse

01:21:55.800 --> 01:21:59.500
und hoffe, Sie bei einer weiteren Veranstaltung

01:21:59.500 --> 01:22:00.900
und vielleicht auch im Rahmen der

01:22:00.900 --> 01:22:04.100
digitalen Fachdiskussion zum Thema Landesrahmenverträge

01:22:04.100 --> 01:22:06.400
in den nächsten Wochen und Monaten

01:22:06.400 --> 01:22:07.700
nochmal begrüßen zu können.

01:22:07.700 --> 01:22:10.400
Und dort stehen wir, wie schon ausgeführt,

01:22:10.400 --> 01:22:11.700
gerne für Ihre Fragen,

01:22:11.700 --> 01:22:14.300
auch für die weiterführenden Fragen zur Verfügung.

01:22:14.300 --> 01:22:17.000
Ganz, ganz herzlichen Dank!