﻿WEBVTT

00:00:00.000 --> 00:00:01.400
(Hr. Dehmel) Ja, herzlich willkommen,

00:00:01.400 --> 00:00:04.500
liebe Teilnehmende der Veranstaltung

00:00:04.500 --> 00:00:06.400
"Die wesentlichen Änderungen des BTHG

00:00:06.400 --> 00:00:08.400
für Betreuerinnen und Betreuer"

00:00:08.400 --> 00:00:10.900
am 3. und 4. März,

00:00:10.900 --> 00:00:15.700
die wir ja digital durchführen. Und vorab gibt es einige

00:00:15.700 --> 00:00:18.900
Vorträge, die wir aufzeichnen für Sie.

00:00:18.900 --> 00:00:24.300
Und unter anderem gibt es diesen Vortrag von Marcus Rietz.

00:00:24.300 --> 00:00:27.200
Er ist wissenschaftlicher Referent

00:00:27.200 --> 00:00:30.300
im Projekt "Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz"

00:00:30.300 --> 00:00:34.900
und geht in den kommenden so zwanzig Minuten

00:00:34.900 --> 00:00:38.500
auf die Änderungen, die das BTHG mit sich bringt

00:00:38.500 --> 00:00:41.200
für das Vertragsrecht und hier insbesondere

00:00:41.200 --> 00:00:44.300
für die WBVG-Verträge, ein.

00:00:44.300 --> 00:00:47.300
Und, wenn Sie mögen, können Sie zu dem Vortrag auch

00:00:47.300 --> 00:00:49.600
Fragen an uns richten.

00:00:49.600 --> 00:00:51.100
Darauf komme ich dann am Ende

00:00:51.100 --> 00:00:52.800
dieser Aufzeichnung noch einmal zu sprechen.

00:00:52.800 --> 00:00:55.500
Jetzt übergebe ich das Wort an Marcus Rietz.

00:00:55.500 --> 00:00:56.700
Bitte schön.

00:00:58.100 --> 00:00:59.500
(Hr. Rietz) Ja, vielen Dank.

00:00:59.500 --> 00:01:02.000
Herzlich willkommen, auch von meiner Seite.

00:01:02.000 --> 00:01:04.000
Und ich hoffe, dass ich Ihnen jetzt einiges

00:01:04.000 --> 00:01:06.900
Interessantes zu den WBVG-Verträgen

00:01:06.900 --> 00:01:10.000
in den nächsten Minuten präsentieren kann.

00:01:10.000 --> 00:01:12.700
Wir würden auch gleich einsteigen.

00:01:12.700 --> 00:01:16.200
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, kurz WBVG,

00:01:16.200 --> 00:01:18.800
ist ein besonderes Verbraucherschutzgesetz

00:01:18.800 --> 00:01:22.300
und hat das damalige Heimgesetz schon 2009,

00:01:22.300 --> 00:01:24.300
das ist schon etwas her, abgelöst.

00:01:24.300 --> 00:01:26.500
Ich habe Ihnen hier noch mal, in aller Kürze,

00:01:26.500 --> 00:01:29.600
die Zuständigkeiten seit 2006 aufgeführt.

00:01:29.600 --> 00:01:31.100
Nur zur besseren Einordnung.

00:01:31.100 --> 00:01:34.900
Wir befassen uns, wie gesagt, heute nur mit dem WBVG.

00:01:34.900 --> 00:01:36.600
Es ist ein Bundesgesetz

00:01:36.600 --> 00:01:40.900
und regelt eben zivilrechtliche Konstellationen.

00:01:40.900 --> 00:01:42.000
Das andere, was es noch gibt,

00:01:42.000 --> 00:01:44.000
das nur der Vollständigkeit halber,

00:01:44.000 --> 00:01:45.500
ist die Landesebene,

00:01:45.500 --> 00:01:48.000
dort gilt das Heimaufsichts- und Ordnungsrecht.

00:01:48.000 --> 00:01:49.500
Das ist öffentliches Recht.

00:01:49.500 --> 00:01:52.600
Und ich habe hier einen Link mit auf die Folie genommen.

00:01:52.600 --> 00:01:53.800
Da können Sie,

00:01:53.800 --> 00:01:56.800
wenn Sie die einzelnen Heimgesetze in den Ländern

00:01:56.800 --> 00:02:03.400
weiter recherchieren wollen, dann sich dort einloggen.

00:02:03.400 --> 00:02:05.300
Wir befassen uns mit den Änderungen,

00:02:05.300 --> 00:02:09.800
die im WBVG durch das Bundesteilhabegesetz erfolgt sind.

00:02:09.800 --> 00:02:12.400
Und zwar dort ganz genau durch Artikel 20.

00:02:12.400 --> 00:02:14.400
Und durch ein weiteres Gesetz

00:02:14.400 --> 00:02:15.800
und dort ist es der Artikel 12.

00:02:15.800 --> 00:02:17.500
Das auch nur der Vollständigkeit halber.

00:02:17.500 --> 00:02:19.100
Das sind diese beiden Gesetze,

00:02:19.100 --> 00:02:23.100
die das WBVG geändert haben.

00:02:23.100 --> 00:02:25.800
Hier noch mal ein Zitat, ein wörtliches Zitat

00:02:25.800 --> 00:02:27.000
vom Bundesministerium

00:02:27.000 --> 00:02:29.600
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

00:02:29.600 --> 00:02:32.000
Und zwar hat das Ministerium gesagt:

00:02:32.000 --> 00:02:35.200
"Das WBVG dient der Verwirklichung des Anspruchs

00:02:35.200 --> 00:02:38.100
auf Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe,

00:02:38.100 --> 00:02:39.800
der in der Charta

00:02:39.800 --> 00:02:43.200
der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

00:02:43.200 --> 00:02:46.100
dokumentiert ist."

00:02:46.100 --> 00:02:50.300
Das zeigt einem ziemlich genau nach,

00:02:50.300 --> 00:02:53.100
was Ziel dieses Gesetzes ist.

00:02:53.100 --> 00:02:55.100
Und in aller Kürze ist es eben ein,

00:02:55.100 --> 00:02:57.300
wie ich schon sagte, ein Verbraucherschutzgesetz

00:02:57.300 --> 00:02:59.300
genau für diese Zielgruppe.

00:03:00.400 --> 00:03:01.800
Kommen wir zu den Änderungen,

00:03:01.800 --> 00:03:06.800
die seit dem 1. Januar 2020 im WBVG erfolgt sind.

00:03:06.800 --> 00:03:09.600
Die ersten, nicht fettgedruckten sind

00:03:09.600 --> 00:03:12.200
ganz überwiegend redaktionelle Änderungen.

00:03:12.200 --> 00:03:13.700
Redaktionelle Änderungen sind Änderungen,

00:03:13.700 --> 00:03:15.000
die nur erforderlich sind,

00:03:15.000 --> 00:03:17.600
weil ein anderes Gesetz geändert worden ist.

00:03:17.600 --> 00:03:19.900
Hier durch das BTHG, durch das SGB IX

00:03:19.900 --> 00:03:22.000
und dort ganz speziell,

00:03:22.000 --> 00:03:23.600
die Regelung zur Eingliederungshilfe.

00:03:23.600 --> 00:03:28.000
Deswegen musste sprachlich einiges geändert werden.

00:03:28.000 --> 00:03:29.500
Es musste ganz überwiegend

00:03:29.500 --> 00:03:31.300
die Einigungshilfe wörtlich

00:03:31.300 --> 00:03:33.400
im bestimmten Paragrafen aufgenommen werden.

00:03:33.400 --> 00:03:34.600
Und in anderen,

00:03:34.600 --> 00:03:36.500
wo es eben dann nicht um die Eingliederungshilfe ging,

00:03:36.500 --> 00:03:39.300
musste es gestrichen werden.

00:03:39.300 --> 00:03:41.400
Besonderes Augenmerk, würde ich Sie bitten, zu richten

00:03:41.400 --> 00:03:42.700
auf den letzten Punkt,

00:03:42.700 --> 00:03:45.000
hier nämlich Paragraf 15 Absatz 3.

00:03:45.000 --> 00:03:47.800
Das ist ganz wichtig, weil nämlich der Vertragsinhalt

00:03:47.800 --> 00:03:52.400
von Verträgen, die zwischen einem Unternehmer und Verbraucher

00:03:52.400 --> 00:03:56.800
geschlossen werden, dann auch das Vertragsrecht

00:03:56.800 --> 00:03:59.800
der Eingliederungshilfe beinhalten müssen,

00:03:59.800 --> 00:04:01.100
wenn es um eine Einrichtung geht,

00:04:01.100 --> 00:04:03.100
in der diese Leistung erbracht werden.

00:04:03.100 --> 00:04:05.400
Das sind die, vielleicht zur besseren Einordnung,

00:04:05.400 --> 00:04:09.000
die ehemals stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

00:04:09.000 --> 00:04:11.800
Kommen wir aber gleich noch ein bisschen konkreter darauf.

00:04:13.800 --> 00:04:16.200
Der Anwendungsbereich des WBVG.

00:04:16.200 --> 00:04:18.600
Neben dem Bereitstellen von Wohnraum,

00:04:18.600 --> 00:04:20.400
also ein klassischer Mietvertrag,

00:04:20.400 --> 00:04:22.900
ist es dann eben das Vorhalten von Pflege-

00:04:22.900 --> 00:04:24.400
oder Betreuungsleistungen.

00:04:24.400 --> 00:04:25.600
Geht auch beides gemeinsam.

00:04:25.600 --> 00:04:28.700
Aber entweder Pflegeleistung oder Betreuungsleistung

00:04:28.700 --> 00:04:31.000
oder eine Kombination aus beidem.

00:04:31.000 --> 00:04:33.100
Das ist bei betreutem Wohnen,

00:04:33.100 --> 00:04:34.100
das ist eine Begrifflichkeit,

00:04:34.100 --> 00:04:35.600
die habe ich in Anführungsstrichen gesetzt,

00:04:35.600 --> 00:04:38.500
weil das unterschiedlich verwendet wird,

00:04:38.500 --> 00:04:40.400
aber grundsätzlich für betreutes Wohnen,

00:04:40.400 --> 00:04:43.800
nämlich das Vorhalten von Pflege- und Betreuungsleistungen,

00:04:43.800 --> 00:04:47.100
dort findet das WBVG Anwendung.

00:04:47.100 --> 00:04:49.100
Als zweiter Punkt die Einrichtungen

00:04:49.100 --> 00:04:52.300
nach Paragraf 71 SGB XI.

00:04:52.300 --> 00:04:55.700
Das sind die Einrichtungen, die keine Pflegeeinrichtung sind.

00:04:55.700 --> 00:04:56.900
Das sind unter anderem

00:04:56.900 --> 00:05:00.900
die ehemals stationären Eingliederungshilfe-Einrichtungen.

00:05:00.900 --> 00:05:02.200
Und bei Wohngemeinschaften

00:05:02.200 --> 00:05:04.700
findet das WBVG auch Anwendung,

00:05:04.700 --> 00:05:06.800
allerdings dort je nach Vertragsgestaltung.

00:05:06.800 --> 00:05:08.900
Kommen wir auch gleich noch einmal im Einzelnen drauf.

00:05:08.900 --> 00:05:13.100
Man muss also genau gucken, was im Vertrag geregelt ist.

00:05:13.100 --> 00:05:16.700
Fest steht, dass das WBVG keine Anwendung findet,

00:05:16.700 --> 00:05:20.000
wenn es um Mietverträge über den eigenen Wohnraum geht.

00:05:20.000 --> 00:05:21.600
Also klassische Mietvertrag,

00:05:21.600 --> 00:05:24.100
jemand wohnt in der eigenen Häuslichkeit.

00:05:24.100 --> 00:05:26.200
Das so genannte Service-Wohnen,

00:05:26.200 --> 00:05:28.000
auch in Abgrenzung zum betreuten Wohnen,

00:05:28.000 --> 00:05:30.100
dort findet es auch keine Anwendung.

00:05:30.100 --> 00:05:33.600
Das ist der Fall, wenn eben nur Unterstützungsleistungen,

00:05:33.600 --> 00:05:34.900
also keine Pflegeleistungen,

00:05:34.900 --> 00:05:36.000
keine Eingliederungshilfeleistungen,

00:05:36.000 --> 00:05:38.300
sondern nur allgemeine Unterstützungsleistungen

00:05:38.300 --> 00:05:39.800
erbracht werden.

00:05:39.800 --> 00:05:43.600
Und dann sind noch, ich glaube es sind vier an der Zahl,

00:05:43.600 --> 00:05:46.600
in Paragraf 2 WBVG Einrichtungen aufgeführt,

00:05:46.600 --> 00:05:50.100
auf die das WBVG auch keine Anwendung findet.

00:05:50.100 --> 00:05:51.600
Das nur der Vollständigkeit halber,

00:05:51.600 --> 00:05:55.000
es sind unter anderem zum Beispiel Krankenhäuser.

00:05:57.100 --> 00:05:59.100
Es gibt drei Konstellationen, vertraglich,

00:05:59.100 --> 00:06:00.700
wie Verträge,

00:06:00.700 --> 00:06:03.100
zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher

00:06:03.100 --> 00:06:07.300
über diese vertraglichen Inhalte

00:06:07.300 --> 00:06:09.000
abgeschlossen werden können.

00:06:09.000 --> 00:06:12.000
Die sind alle in Paragraf 1 des WBVG geregelt.

00:06:12.000 --> 00:06:14.200
Ich habe sie hier noch einmal aufgeführt.

00:06:14.200 --> 00:06:16.500
Die erste Konstellation ist die klassische,

00:06:16.500 --> 00:06:19.400
Sie haben einmal den Leistungserbringer,

00:06:19.400 --> 00:06:21.600
also das Unternehmen oder den Unternehmer.

00:06:21.600 --> 00:06:25.000
Und zweitens eine Person, die volljährig sein muss.

00:06:25.000 --> 00:06:26.300
Und die Verbrauchereigenschaft.

00:06:26.300 --> 00:06:29.200
Also die Abgrenzung zum Unternehmen.

00:06:29.200 --> 00:06:30.900
Zwischen denen wird ein Vertrag geschlossen.

00:06:30.900 --> 00:06:33.000
Über Wohnraum, ein klassischer Mietvertrag.

00:06:33.000 --> 00:06:35.300
Und gleichzeitig

00:06:35.300 --> 00:06:38.100
ein Vertrag über Pflege- und Betreuungsleistungen.

00:06:38.100 --> 00:06:40.700
Die zweite Variante ist, man macht zwei Verträge.

00:06:40.700 --> 00:06:43.000
Die müssen allerdings einander bedingen.

00:06:43.000 --> 00:06:44.500
Das heißt, der eine Vertrag kann nicht

00:06:44.500 --> 00:06:46.600
ohne den anderen existieren.

00:06:46.600 --> 00:06:48.000
Und die dritte Variante ist,

00:06:48.000 --> 00:06:51.100
es gibt zwei Unternehmen und dann auch zwei Verträge.

00:06:51.100 --> 00:06:54.300
Auch hier muss eine Koppelung zwischen dem Unternehmen

00:06:54.300 --> 00:06:56.800
und zwischen den Verträgen vorhanden sein.

00:07:01.200 --> 00:07:03.200
Entschuldigung.

00:07:03.200 --> 00:07:06.400
Für alle drei Konstellationen, die ich eben genannt habe

00:07:06.400 --> 00:07:09.100
gilt, dass der Vertragsinhalt maßgeblich ist

00:07:09.100 --> 00:07:10.100
und nicht die Wohnform.

00:07:10.100 --> 00:07:11.800
Das ist eine Konsequenz der Reform,

00:07:11.800 --> 00:07:14.300
dass es eben nicht mehr auf die Wohnform ankommt,

00:07:14.300 --> 00:07:15.600
sondern man muss eben gucken,

00:07:15.600 --> 00:07:18.600
was ist im Vertrag konkret geregelt.

00:07:18.600 --> 00:07:19.900
Ich hatte es eben schon angesprochen,

00:07:19.900 --> 00:07:21.600
das ist die sogenannte Abhängigkeit

00:07:21.600 --> 00:07:24.600
des einen Vertrages von dem anderen.

00:07:24.600 --> 00:07:26.400
Auch explizit ist geregelt,

00:07:26.400 --> 00:07:28.900
dass die Verbraucherin oder der Verbraucher

00:07:28.900 --> 00:07:31.000
an dem Mietvertrag nicht festhalten kann,

00:07:31.000 --> 00:07:33.800
wenn nicht mehr die Pflege- oder Betreuungsleistungen

00:07:33.800 --> 00:07:35.000
in Anspruch genommen werden wollen.

00:07:35.000 --> 00:07:40.100
Man kann also nicht in eine Einrichtung einziehen

00:07:40.100 --> 00:07:42.100
und sagen, ich brauche jetzt keine Betreuung mehr,

00:07:42.100 --> 00:07:43.900
ich möchte hier aber wohnen bleiben.

00:07:43.900 --> 00:07:47.400
Sondern dann erlischt der andere Vertrag auch,

00:07:47.400 --> 00:07:49.400
beziehungsweise muss beendet werden.

00:07:51.100 --> 00:07:52.800
Der Klassiker ist, dass Punkt drei

00:07:52.800 --> 00:07:56.300
das schon vor Vertragsschluss dann der eine

00:07:56.300 --> 00:07:58.300
Vertrag von dem anderen abhängig gemacht wird.

00:07:58.300 --> 00:08:00.200
Das heißt, dass es steht im Vertrag drin,

00:08:00.200 --> 00:08:01.600
dieser Vertrag hat nur Gültigkeit,

00:08:01.600 --> 00:08:04.300
wenn zusätzlich ein Vertrag über Pflegeleistungen

00:08:04.300 --> 00:08:07.300
oder Betreuungsleistungen abgeschlossen wird.

00:08:08.900 --> 00:08:12.700
Kommen wir zu der Verbraucherschutzregelung im WBVG.

00:08:12.700 --> 00:08:14.600
Es gibt so genannte vorvertragliche

00:08:14.600 --> 00:08:17.500
schriftliche Informationspflichten des Unternehmers.

00:08:17.500 --> 00:08:19.600
Das ist in Paragraf drei und sechs geregelt.

00:08:19.600 --> 00:08:24.300
Das sind jetzt keine Neuerungen, die seit 1.1.2020 bestehen.

00:08:24.300 --> 00:08:26.900
Das gab es schon vorher im WBVG.

00:08:26.900 --> 00:08:30.100
Das ist irgendwo jetzt auch ein Anwendungsbereich,

00:08:30.100 --> 00:08:33.600
auch für die Einrichtung der Eingliederungshilfe,

00:08:33.600 --> 00:08:35.200
oder für die besondere Wohnform,

00:08:35.200 --> 00:08:37.700
wie sie jetzt auch genannt werden, maßgeblich.

00:08:38.800 --> 00:08:41.000
Unwirksam sind alle Vereinbarungen,

00:08:41.000 --> 00:08:43.500
die zum Nachteil der Verbraucherin und des Verbrauchers

00:08:43.500 --> 00:08:46.700
von den WBVG abweichen.

00:08:46.700 --> 00:08:49.700
Das ist in 16 und in 15 WBVG geregelt.

00:08:49.700 --> 00:08:53.700
Und es gibt detaillierte Regelungen zum Vertragsinhalt.

00:08:53.700 --> 00:08:56.800
Und auch zur Vertragsanpassung.

00:08:56.800 --> 00:08:59.400
Ich habe Ihnen da einmal ein Urteil zitiert,

00:08:59.400 --> 00:09:02.100
vom Bundesgerichtshof, was schon ein paar Jahre alt ist,

00:09:02.100 --> 00:09:04.600
aber dort ist in aller Kürze

00:09:04.600 --> 00:09:08.900
eine einseitige Entgelterhöhung vorgenommen worden.

00:09:08.900 --> 00:09:10.600
Und das geht eben nicht,

00:09:10.600 --> 00:09:12.900
weil der Unternehmer in dem Fall

00:09:12.900 --> 00:09:15.600
sich den Regelungen der Vertragsanpassung

00:09:15.600 --> 00:09:16.900
sich doch nicht nach gerichtet hat,

00:09:16.900 --> 00:09:19.400
sondern es einseitig versucht hat zu erhöhen.

00:09:19.400 --> 00:09:21.100
Das ist ihm auch untersagt worden.

00:09:22.000 --> 00:09:24.400
Dann gibt es eine sogenannte Entgeltkürzung

00:09:24.400 --> 00:09:26.600
für maximal sechs Monate rückwirkend.

00:09:26.600 --> 00:09:29.600
Wenn es erhebliche Mängel oder auch Schlechtleistungen,

00:09:29.600 --> 00:09:33.400
wie es juristisch heißt, von Seiten des Unternehmers erfolgen,

00:09:33.400 --> 00:09:35.200
das heißt, dass ist eine Möglichkeit,

00:09:35.200 --> 00:09:38.000
wie die Verbraucherin oder Verbraucher sich,

00:09:38.000 --> 00:09:40.200
ähnlich wie im Zivilrecht bei einer Mietminderung,

00:09:40.200 --> 00:09:44.700
dann gegen die Mängel wehren kann.

00:09:44.700 --> 00:09:46.700
Es gibt sehr kurze Kündigungsfristen

00:09:46.700 --> 00:09:49.400
für die Verbraucherin und Verbraucher.

00:09:49.400 --> 00:09:52.300
Und das ist in Paragraf 10 geregelt.

00:09:52.300 --> 00:09:55.200
Die können bis zum dritten des Kalendermonats

00:09:55.200 --> 00:09:57.800
zum Ende des gleichen Monats kündigen.

00:09:57.800 --> 00:09:59.700
Verglichen mit dem zivilen Mietrecht

00:09:59.700 --> 00:10:01.000
sind das drei Monate.

00:10:01.000 --> 00:10:03.300
Das also eine wesentliche Verbesserung,

00:10:03.300 --> 00:10:05.100
für Verbraucherin und Verbraucher.

00:10:05.100 --> 00:10:07.800
Und es gibt so genannte nachvertragliche Pflichten,

00:10:07.800 --> 00:10:10.100
das heißt, der Unternehmer muss,

00:10:10.100 --> 00:10:13.400
wenn der Vertrag beendet wird,

00:10:13.400 --> 00:10:15.200
bei bestimmten Konstellationen

00:10:15.200 --> 00:10:17.400
möglicherweise die Umzugskosten übernehmen

00:10:17.400 --> 00:10:19.800
und auch für Leistungsersatz sorgen.

00:10:19.800 --> 00:10:22.500
Hinter Leistungsersatz steht nichts anderes, als

00:10:22.500 --> 00:10:27.500
das Organisieren und herstellen einer Ersatzunterkunft,

00:10:27.500 --> 00:10:30.800
einer Ersatzeinrichtung, in den mindestens

00:10:30.800 --> 00:10:33.100
die gleichen Leistungen erbracht werden.

00:10:35.300 --> 00:10:39.500
Eine weitere Besonderheit zum Thema Verbraucherschutz,

00:10:39.500 --> 00:10:43.000
ist der Vertragsschluss mit sogenannten Geschäftsunfähigen.

00:10:43.000 --> 00:10:45.900
Da gibt es im WBVG eine Sonderregelung,

00:10:45.900 --> 00:10:48.900
die abweicht vom allgemeinen Zivilrecht des BGB.

00:10:48.900 --> 00:10:52.300
Und zwar sind Verträge, die mit geschäftsunfähigen

00:10:52.300 --> 00:10:55.400
abgeschlossen werden, nicht, wie es die Regel ist,

00:10:55.400 --> 00:10:58.300
unwirksam, sondern sie sind schwebend unwirksam

00:10:58.300 --> 00:10:59.900
und bedürfen dann der Genehmigung

00:10:59.900 --> 00:11:02.300
des rechtlichen Betreuers oder rechtlichen Betreuerin,

00:11:02.300 --> 00:11:04.800
oder eben der bevollmächtigten Person.

00:11:12.100 --> 00:11:14.800
Wo bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher,

00:11:14.800 --> 00:11:18.600
die derartige Verträge schließen, Unterstützung und Beratung?

00:11:18.600 --> 00:11:20.100
Das bekommen Sie hoffentlich bei Ihnen,

00:11:20.100 --> 00:11:22.700
also den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern.

00:11:22.700 --> 00:11:25.500
Nun wissen aber rechtliche Betreuer auch nicht alles.

00:11:25.500 --> 00:11:28.100
Von daher haben wir Ihnen ein paar Sachen aufgelistet,

00:11:28.100 --> 00:11:31.900
wo sich auch Betreuer und Betreuerin hinwenden können.

00:11:31.900 --> 00:11:35.700
Die Heimaufsicht, ich hoffe das sieht man, das ist kursiv.

00:11:35.700 --> 00:11:36.900
Ich habe es in Klammern dahinter gesetzt,

00:11:36.900 --> 00:11:38.600
es handelt sich ja um Ordnungsrecht,

00:11:38.600 --> 00:11:41.200
wie wir eingangs schon festgestellt haben.

00:11:41.200 --> 00:11:44.300
Die behandeln also keine zivilrechtlichen Probleme.

00:11:44.300 --> 00:11:47.900
Es sind Konstellationen durchaus denkbar,

00:11:47.900 --> 00:11:49.200
wo beides betroffen ist.

00:11:49.200 --> 00:11:52.000
Also wenn die daran denken, dass es Mängel gibt,

00:11:52.000 --> 00:11:54.400
wo die Bewohnerin oder der Bewohner

00:11:54.400 --> 00:11:56.600
mit einzelnen Sachen nicht zufrieden ist,

00:11:56.600 --> 00:11:59.600
dann kann man natürlich zivilrechtlich dagegen vorgehen

00:11:59.600 --> 00:12:00.700
und parallel kann man sich

00:12:00.700 --> 00:12:02.800
eventuell auch an die Heimaufsicht wenden.

00:12:02.800 --> 00:12:04.100
Deswegen ist das mit aufgeführt.

00:12:04.100 --> 00:12:06.000
Aber die Heimaufsicht, ich sag es mal ganz deutlich,

00:12:06.000 --> 00:12:09.300
ist nicht für zivilrechtliche Probleme zuständig.

00:12:10.000 --> 00:12:11.300
An wen man sich aber wenden kann,

00:12:11.300 --> 00:12:13.800
ist die Bundesinteressenvertretung für alte

00:12:13.800 --> 00:12:15.700
und pflegebedürftige Menschen.

00:12:15.700 --> 00:12:18.300
Dann an den Sozialverband Deutschland.

00:12:18.300 --> 00:12:21.000
Und freier Sozialverband VdK Deutschland.

00:12:21.000 --> 00:12:23.900
Ebenso die Verbraucherzentrale Bundesverband

00:12:23.900 --> 00:12:26.400
und deren Untergliederung in den Ländern.

00:12:26.400 --> 00:12:28.800
Das sind die Verbraucherzentralen.

00:12:28.800 --> 00:12:32.000
Und die Universalschlichtungsstelle des Bundes.

00:12:32.000 --> 00:12:34.800
Das sind also alles Sachen oder Institutionen,

00:12:34.800 --> 00:12:36.600
an die man sich wenden kann,

00:12:36.600 --> 00:12:40.600
bevor man vielleicht juristisch dagegen vorgeht.

00:12:40.600 --> 00:12:42.000
An wen man sich auch immer wenden kann,

00:12:42.000 --> 00:12:43.700
ist die Bundesrechtsanwaltskammer.

00:12:43.700 --> 00:12:46.900
Die verweisen dann an die Rechtsanwaltskammer der Länder.

00:12:46.900 --> 00:12:50.200
Und die wiederum haben Daten in den Datenbanken,

00:12:50.200 --> 00:12:54.500
Anwälte, die speziell auf das Sozialrecht

00:12:54.500 --> 00:12:56.600
als Tätigkeitsschwerpunkt haben

00:12:56.600 --> 00:12:59.800
und dementsprechend kann man sich dann eben auch

00:12:59.800 --> 00:13:01.400
Expertenrat einholen.

00:13:01.400 --> 00:13:03.400
Da gibt es dann die Möglichkeit,

00:13:03.400 --> 00:13:06.400
entweder der sogenannten Prozesskostenhilfe.

00:13:06.400 --> 00:13:07.800
Wenn es zu einem Prozess kommt,

00:13:07.800 --> 00:13:10.500
oder wenn es außergerichtliche Beratungen sind,

00:13:10.500 --> 00:13:12.600
die sogenannte Beratungshilfe.

00:13:12.600 --> 00:13:14.300
Oder in einigen Bundesländern

00:13:14.300 --> 00:13:16.900
die öffentliche Rechtsauskunft.

00:13:19.400 --> 00:13:21.000
Das war es von meiner Seite.

00:13:21.000 --> 00:13:23.700
Jetzt gebe ich zurück Herrn Dehmel.

00:13:23.700 --> 00:13:25.200
Vielen Dank.

00:13:25.200 --> 00:13:28.700
(Hr. Dehmel) Ja, vielen Dank Marcus Rietz,

00:13:28.700 --> 00:13:30.100
für den Einblick in die Änderungen,

00:13:30.100 --> 00:13:35.600
die das Bundesteilhabegesetz für das WBVG nach sich zieht.

00:13:35.600 --> 00:13:36.900
Ich denke, es ist sehr wichtig bei den

00:13:36.900 --> 00:13:39.000
sozialrechtlichen Änderungen des BTHG auch

00:13:39.000 --> 00:13:41.600
die zivilrechtlichen Neuerungen, die damit verbunden sind,

00:13:41.600 --> 00:13:43.500
nicht aus dem Blick zu verlieren.

00:13:43.500 --> 00:13:46.800
Und wenn Sie Fragen an Herrn Rietz, Anmerkungen,

00:13:46.800 --> 00:13:49.800
oder andere Hinweise zu diesem Thema abgeben wollen,

00:13:49.800 --> 00:13:53.200
dann können Sie das gerne im Vorfeld der Veranstaltung tun.

00:13:53.200 --> 00:13:57.900
Unsere Kontaktdaten finden Sie hier auf dieser letzten Folie.

00:13:57.900 --> 00:13:59.900
Und damit nochmals vielen Dank Marcus Rietz.

00:13:59.900 --> 00:14:02.700
Und ich freue mich auf die Veranstaltung mit Ihnen

00:14:02.700 --> 00:14:05.000
am 3. und 4. März.

00:14:05.000 --> 00:14:06.300
Auf Wiedersehen.

00:14:07.000 --> 00:14:07.800
(Hr. Rietz) Auf Wiedersehen.
