Veranstaltungsdokumentation
Hier finden Sie unsere vergangenen Veranstaltungen mit einem kurzen inhaltlichen Rückblick, Materialien zum Download sowie Audiomittschnitte und Transkripte.
Mit den Ansprechstellen für Reha und Teilhabe und der Hospitationsbörse stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zwei wesentliche Vernetzungsangebote im Kontext der Teilhabeberatung bereit.
Carola Penstorf (Fachreferentin Entwicklung & Ausgestaltung des Reha-Prozesses) und Markus Twehues (Teamleiter Entwicklung & Ausgestaltung des Reha-Prozesses) informieren in diesem einstündigen Seminar über die beiden Angebote und beantworten Fragen zur Arbeit der BAR.
Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) steht nun, 30 Jahren nach Inkrafttreten des SGB VIII, eine grundlegende Neugestaltung des Rechts der Kinder- und Jugendhilfe an. Die digitale Fachveranstaltung des Deutschen Vereins wird sich intensiv mit den zentralen Themen der Reform auseinandersetzen: Besserer Kinderschutz, Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderungen, mehr Prävention vor Ort und mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien.
Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) steht eine grundlegende Neugestaltung des Rechts der Kinder- und Jugendhilfe an. Die Eingliederungshilfe wurde durch das Bundesteilhabegesetz zuletzt mit der 3. Reformstufe zum 1. Januar 2020 verändert. Herr Christoph Grünenwald, stellvertretender Leiter des Grundsatzreferates im Landesjugendamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg wird in dieser digitalen Fachveranstaltung die zentralen Themen beider Reformen und die Folgen der Gesetzesänderungen für beide Leistungen beleuchten.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist als niedrigschwelliges, lokales Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen angelegt. Die Beraterinnen und Berater sind oft selbst Betroffene. Wer genau hinter der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung steht und zu welchen Themen die EUTB-Stellen beraten dürfen, ist Gegenstand dieser digitalen Fachveranstaltung. In kurzen Vorträgen informieren Vertreterinnen und Vertreter von EUTB-Beratungsstellen und der Fachstelle Teilhabeberatung über ihre Angebote, Aufgaben und Ziele
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG luden Vertreterinnen und Vertreter von Trägern der Eingliederungs- und Sozialhilfe, der Leistungserbringer, der Menschen mit Behinderungen und der Akteure des Betreuungswesens erneut zu einer gemeinsamen Regionalkonferenz zum Umsetzungsstand des BTHG ein.
Herr Thomas Schmitt-Schäfer, Inhaber von transfer- unternehmen für soziale innovation, wird zu den Herausforderungen für Leistungsträger und Leistungserbringer beim Zusammentreffen von Pflegebedürftigkeit und Eingliederungshilfebedarf referieren und hierbei sowohl auf die Bedarfsfeststellung im Rahmen des Gesamtplanverfahrens als auch auf die Leistungserbringung eingehen.
Andrea Fabris, Referentin für Gesundheits- und Sozialpolitik beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) e.V., gibt einen Überblick über die Beratungslandschaft für Menschen mit Behinderungen. Sie erläutert die gesetzlichen Änderungen und die Bedeutung von Netzwerk- und Kooperationsstrukturen, um Erfahrungen und Expertenwissen zielgerichtet einzubringen.
In dieser digitalen Fachveranstaltung geht Thomas Keck, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, auf die Schnittstelle der Eingliederungshilfe zur Deutschen Rentenversicherung ein. Hierbei thematisiert er u.a. die Unsicherheiten und Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsklärung, mithin vor der Bedarfsermittlung, was folglich in Konflikten bei der Abgrenzung zwischen leistenden und beteiligten Rehabilitationsträgern resultiert.
In dieser digitalen Fachveranstaltung gibt Prof. Dr. Felix Welti, Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung an der Universität Kassel einen Einblick in Schnittstelle der Eingliederungshilfe zur GKV. Anhand der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation verdeutlicht er die unterschiedlichen Zielvorstellungen der beiden Reha-Träger und zeigt Möglichkeiten auf, wie diese problematischen Überschneidungen überwunden werden könnten.
Ein Instrument der Bedarfsermittlung dient dazu, den individuellen Rehabilitationsbedarf einer Person und die zur Bedarfsdeckung notwendigen Leistungen nach vorgegebenen Regeln und Verfahren zu ermitteln. Wie dies gelingen kann und welche Rolle Ziele und Wünsche der betroffenen Person dabei spielen, ist Gegenstand dieser Vertiefungsveranstaltung.