Veranstaltungsdokumentation
Hier finden Sie unsere vergangenen Veranstaltungen mit einem kurzen inhaltlichen Rückblick, Materialien zum Download sowie Audiomittschnitte und Transkripte.
Eines der Gesetzesziele des BTHG ist es, eine Lebensplanung und -gestaltung nach individuellen und persönlichen Wünschen zu ermöglichen – unter Berücksichtigung des Sozialraumes bei den Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Demnach sollen die Träger der Eingliederungshilfe gemäß § 95 S. 1 SGB IX im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherstellen. Im Rahmen der Veranstaltung wird u. a. ein Überblick über die Strategien und Ansätze zur Erschließung des Sozialraums gegeben sowie Modellkommunen der Initiative „Kommune inklusiv“ des BMAS vorgestellt.
Das Land Niedersachsen hat sein Bedarfsermittlungsinstrument im Juli 2023 angepasst und die Version 3.1 veröffentlicht. Dem vorausgegangen waren viele Hinweise von Leistungserbringern und Interessensverbänden für Menschen mit Behinderungen. Welche Strategie verfolgt Niedersachsen in der Weiterentwicklung seines Bedarfsermittlungsinstrumentes? Wie wirken sich die Hinweise auf die Bedarfsermittlung und die daraus resultierenden Leistungen aus?
Das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist es, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und personenzentriertes Leben zu ermöglichen und ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu stärken. Im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben „sollen vor allem den Menschen mit Behinderungen, die heute einen Anspruch auf Leistungen in einer WfbM haben, Chancen außerhalb der Werkstatt eröffnet werden“ (BT-Drs. 18/9522: 194).
Der Integrierte Teilhabeplan Thüringen (ITP Thüringen) wird mithilfe der ITP-App im digitalen Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) unterstützt. Die Übermittlung des ITP in das digitale örtliche Verwaltungssystem ermöglicht eine schnelle und umfassende Abstimmung aller beteiligter Instanzen. Aktuell betrifft dies nur den ITP für Erwachsene. Welche Maßnahmen müssen bei der Erstellung der App beachtet werden, insbesondere hinsichtlich der Kompatibilität mit schon vorhandenen digitalen Verwaltungssystemen?
Der Einbezug des Sozialraums setzt u. a. ein ausführliches Gespräch sowie eine Verfolgung von Zielangaben des Leistungsberechtigten voraus. In diesem Vortrag wird Herr Kai Beier von der Evangelischen Hochschule Berlin darauf eingehen, welche Herausforderungen den Teilhabeplaner/innen begegnen und wie eine barrierefreie Kommunikation bzw. Zielformulierung gefördert/umgesetzt wird und welche Ressourcen und Kenntnisse dazu notwendig sind.
In diesem Modellprojekt wird ein sozialraumorientierter und partizipativer Ansatz verfolgt. Bezüglich der Teilhabeplanung im Bereich „Arbeit“ werden die Akteure gezielt miteinander vernetzt. Darüber hinaus werden in der Planung das Wohn- und Lebensumfeld des Leistungsberechtigten mit einbezogen. Bei aufkommenden Assistenzbedarfen, etwa in der Unterstützung im Alltag, kann dies sogleich Berücksichtigung finden.
Sind die Regelungen des SGB IX inzwischen so kompliziert, dass ihr Nutzen deshalb in der Praxis abnimmt? Oder werden die Regelungen einfach in der Praxis nicht richtig umgesetzt? Und stellt sich nicht sogar die Frage, ob bzw. inwieweit ein so ausdifferenziertes System der Rehabilitation und Teilhabe überhaupt noch über gesetzliche Regelungen gesteuert werden kann?
Wie kann die Einführung von Verfahrenslotsen und Verfahrenslotsinnen gelingen? Dazu wird Jessica Leimbeck vom Zentrum Bayern Familie und Soziales – Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS) über ihre Erfahrungen mit dem bayerischen Modellprojekt „Verfahrenslotsen" in der Kinder- und Jugendhilfe berichten. Denn hier wird bereits seit Oktober 2022 die Einführung der Verfahrenslotsen in zehn Jugendämtern erprobt.
Welche verwaltungsseitigen Anpassungen sowohl bei der Kinder- und Jugendhilfe als auch bei der Eingliederungshilfe notwendig sind, wird Gegenstand der Veranstaltung sein. Unter anderem wird darüber berichtet, wie in fünf Modellkommunen der Prozess zur Umsetzung der Zusammenführung von Zuständigkeiten im Bereich der Eingliederungshilfe erprobt und wissenschaftlich begleitet wird.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Bundesgesetzgeber die unbestimmten Rechtsbegriffe Wirkung und Wirksamkeit im SGB IX verankert. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über den aktuellen Diskurs anhand wissenschaftlicher Ansätze zu Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe sowie eine Vorstellung von Praxiserfahrungen mit verschiedenen Methoden zur Ermittlung und zur Prüfung der Wirkung und Wirksamkeit.