Digitale Fachveranstaltung Wirkungsanalyse im Kontext der Bedarsermittlung und des Gessamtplanverfahrens in Rheinland-Pfalz

Veranstaltungen

Wirkungsanalyse im Kontext von Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren in Rheinland-Pfalz

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Gesetzgeber u. a. den unbestimmten Rechtsbegriff der Wirkung ins SGB IX eingeführt, konkret im Rahmen des Gesamtplanverfahrens als Wirkungskontrolle. In § 121 Abs. 2 SGB IX heißt es: "Der Gesamtplan dient der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses." Die Wirkungskontrolle ist Bestandteil der Überprüfung des Gesamtplans, die spätestens nach zwei Jahren erfolgen muss.

Hinsichtlich der in § 121 Abs. 2 S. 2 SGB IX normierten Wirkungskontrolle werden in Ergänzung zu der kostenpflichtigen Veranstaltung vom 9. Mai 2023 kostenfreie digitale Veranstaltungen angeboten, bei denen Praxisbeispiele aus den Bundesländern vorgestellt werden.

Für Rheinland-Pfalz konnte hierzu Frau Christina Nedoma (Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz) gewonnen werden. Sie stellt im Rahmen der digitalen Fachveranstaltung ihre Überlegungen zum Zusammenspiel von Bedarfsermittlung und Wirkungsanalyse bzw. - kontrolle in Rheinland-Pfalz vor.

Veranstaltungsrückblick

Frau Christina Nedoma stellte in der Veranstaltung das Kerninstrument für eine Wirkungsanalyse in Rheinland-Pfalz vor.

Nach einer kurzen Verortung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, nahm sie insbesondere das Verhältnis zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und den Leistungsberechtigten näher in den Blick. Der Schwerpunkt der Umsetzung des BTHG sowie der UN-Behindertenrechtskonvention liege in diesem Fall darin, die Bedarfe der leistungsberechtigten Personen zu ermitteln und die Wirkung der vereinbarten Leistungen zu messen, um so eine Teilhabe der Leistungsberechtigten zu gewähren. Grundlage hierfür sei neben der Beratung und Unterstützung im Vorfeld die Bedarfsermittlung.

Im Zuge dessen präsentierte Frau Nedoma das Bedarfsermittlungsinstrument Rheinland-Pfalz (IBE_RLP), welches sich an dem ICF-Modell orientiert. Das ICF-Modell selbst basiert auf einem biopsychosozialen Modell, das die Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen persönlichen Beeinträchtigungen und umweltbedingten Faktoren berücksichtigt. Sie stellte verschiedene Fragebögen vor, die Einblicke in die Art und Weise der Bedarfsermittlung gaben, aber auch aufzeigten, wie detailliert die Ermittlung der Bedarfe in der Praxis ist. Frau Nedoma betonte die Relevanz der Bedarfsermittlung im Rahmen des Gesamtplanverfahrens, des Gesamtplans, des Teilhabeprozesses und in der Folge auch der Wirkungsanalyse.

Mitschnitt

Den Mitschnitt dieser Veranstaltung finden Sie hier:

Präsentation

Hier finden Sie die Präsentation der Vortrags im PDF-Format.

Die Präsentation ist nicht barrierefrei. Eine barrierefreie Version wird demnächst zur Verfügung gestellt.

Links zu den Bedarfsermittlungsinstrumenten

Hier können Sie die Dokumente zu den Bedarfsermittlungsinstrumenten herunterladen:

Mitschnitt

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