Digitale Fachveranstaltung Vorstellung der Clearingstelle Bundesteilhabegesetz Brandenburg

Digitale Fachveranstaltung

Vorstellung der Clearingstelle Bundesteilhabegesetz Brandenburg

An wen können sich Leistungsberechtigte wenden, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten mit Leistungsträger kommt? In Brandenburg und Sachsen gibt es sogenannte Clearingstellen, die zwischen der leistungsberechtigten Person und dem Leistungsträger vermitteln.

Andrea Fabris und Mareike Schulz, Mitarbeiterinnen der Clearingstelle Bundesteilhabegesetz in Brandenburg, stellen die Aufgaben und Arbeitsweise vor. Die Clearingstelle ist bei der Beauftragten Person der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen mit Sitz im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz angesiedelt. Das Angebot wendet sich an alle Menschen mit Behinderungen, die Leistungsberechtigte in der Eingliederungshilfe sind.

Präsentation

Hier finden Sie die Präsentation im PDF-Format

Ort
www.dv.webex.com
Zeit
20.03.2023 10:00 Uhr – 11:00 Uhr

16. Januar bis 6. April 2023

Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 106 SGB IX

Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber die Aufgaben der Reha-Träger für die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen deutlich erweitert. Für die Träger der Eingliederungshilfe hat er zudem Aufgaben konkretisiert, die der personenzentrierten Neuausrichtung der Eingliederungshilfe Rechnung tragen. Mit Inkrafttreten des neuen Betreuungs- und Vormundschaftsrechts zum 1. Januar 2023 sind die Träger der Eingliederungshilfe umso mehr gefordert, ihren Beratungs- und, soweit …

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30.03.2023

AUSGEBUCHT: Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort
https://umsetzungsbegleitung-bthg.vidivent.de

Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber dem Thema „Beratung und Unterstützung“ durch den Träger der Eingliederungshilfe eine größere Bedeutung zugemessen. Die Veranstaltung stellt Beispiele vor, wie Träger der Eingliederungshilfe Beratung und Unterstützung nach § 106 SGB IX aufbauen können, wie die Vernetzung und Zusammenarbeit im Sozialraum gelingen kann und wie die Beratung im Sinne der Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit anderen Reha-Trägern gestaltet werden kann.

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