Seit 2018 gibt es mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur beruflichen Bildung und Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM): die sogenannten Anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX). Michael Jahn von der Diakonie Rosenheim spricht in seinem Vortrag über die Herausforderungen als Anderer Leistungsanbieter.
Das Modellprojekt „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) wurde in sechs Modellregionen von 2020 bis 2022 umgesetzt. Der Fokus des Projekts lag in einer personenzentrierten und sozialraumorientierten Teilhabeplanung im Bereich Arbeit unter Einbezug der Lebensverhältnisse der leistungsberechtigten Personen sowie verschiedener regionaler Netzwerkpartner.
Gibt es eine Eigenbeteiligung der Leistungsberechtigten bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfbM und bei anderen Leistungsanbietern?
Welche Regelungen gibt es für Mehrbedarfe bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfbM und bei anderen Leistungsanbietern?
Gibt es bereits ein Fachkonzept für den Arbeitsbereich bei anderen Leistungsanbietern?
Wir sind daran interessiert, ob bislang Erkenntnisse und Zahlen aus den Bundesländern über die bisherigen Anträge auf Anerkennung als Anderer Leistungsanbieter nach § …
Wir wollen uns als anderer Leistungsanbieter §60 SGB IX anerkennen lassen und haben bereits im letzten Jahr ein Konzept eingereicht. Wir wollen Menschen, die im …
Derzeit werden viele Zuverdienstangebote für dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen auf der gesetzlichen Grundlage der §§ 53 ff. SGB XII vorgehalten, worauf auch die …
Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden durch das BTHG neu eingeführt?