In dieser digitalen Veranstaltung schilderten Frau Silke Herbst und Frau Barbara Eder (Bezirk Oberbayern, Modellprojekt BTHG) anhand von ausgewählten Fällen ihre Erfahrungen mit der Umstellung der Einkommens- und Vermögensanrechnung auf ein Beitragsverfahren.
In dieser digitalen Fachveranstaltung referierte Frau Katharina Münnich (Referatsleitung „Allgemeine Rechtsangelegenheiten Ämter G und SI“, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie
und Integration der Freie und Hansestadt Hamburg) über die jeweiligen Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnungen in den einzelnen Sozialgesetzbüchern. Dabei stellte sie vor allem dar, wie sich die Regelungen bei gleichzeitigem Bezug von Leistungen des SGB IX sowie von Leistungen aus den anderen Sozialgesetzbüchern ausgestalten.
Tristan Fischer, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, ging auf die ab 2020 geltenden Regelungen zum Thema Einkommen und Vermögen ein und stellte dar, was sich mit den Neuregelungen geändert hat.
Ich möchte Eingliederungshilfeleistungen für eine Person beantragen, die ich betreue, und frage mich in Bezug auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, ob …
Frage zu § 138 SGB IX: Beitragsfreie Leistungen. Wenn die Leistungen zum "Erhalt und Erwerb praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten" (§ 76, § 81 SGB IX) beitragsfrei …
Was können Sie zu Unterhaltspflichten in Bezug auf die Eingliederungshilfe sagen?
§ 136 Abs. 5 SGB IX: Welche Leistungen für Minderjährige kommen hier konkret in Betracht, die nicht bereits unter den Ausschlusstatbestand nach § 138 SGB IX fallen?
Ab 2020 wird die Vermögensanrechnung in den §§ 139 ff. SGB IX n.F. geregelt. Die Kriterien, wonach der Einsatz oder die Verwertung eines Vermögens nicht gestattet ist, …
Die Höhe des Beitrags aus eigenem Einkommen ist ab 2020 nur noch vom Jahresbruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten abhängig (§ 135 SGB IX). Örtliche Verhältnisse, …
Ab 2020 wird die Einkommensanrechnung in den § 135 ff. SGB IX neu geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die besonderen finanziellen Belastungen von Pflegebedürftigen …
Das BTHG sieht einen Einkommensbestandsschutz gemäß § 150 SGB IX für diejenigen Fälle vor, „in denen sich ausnahmsweise zum Tag des Systemwechsels [1. Januar 2020] eine …
Wie erfolgt der Einsatz des Einkommens bei einem volljährigen Heimsonderschülers nach § 142 SGB IX?
Maßgeblich für einen Beitrag aus Einkommen ist das in § 135 Abs. 1 definierte Einkommen. Was ist mit Einkommen/Vermögen aus einer Erbschaft. Nach der Zuflusstheorie …