Eines der Gesetzesziele des BTHG ist es, eine Lebensplanung und -gestaltung nach individuellen und persönlichen Wünschen zu ermöglichen – unter Berücksichtigung des Sozialraumes bei den Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Demnach sollen die Träger der Eingliederungshilfe gemäß § 95 S. 1 SGB IX im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherstellen. Im Rahmen der Veranstaltung wurde u. a. ein Überblick über die Strategien und Ansätze zur Erschließung des Sozialraums gegeben sowie Modellkommunen der Initiative „Kommune inklusiv“ des BMAS vorgestellt.
In dieser digitalen Fachveranstaltung, erläuterte Janine Kolbig, ZSL Nord e.V. und Referentin für menschenrechtsbasierte Behindertenpolitik, die rechtlichen Grundlagen des Persönlichen Budgets und ging auf Herausforderungen in der praktischen Umsetzung ein. Die digitale Fachveranstaltung fand im Rahmen der Online-Fachdiskussion „Persönliche Assistenz im SGB IX“ statt
In diesem Webinar referierte Dr. Michael Konrad (Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg) zu den Assistenzleistungen, auf die Menschen mit Behinderungen mit dem Bundesteilhabegesetz einen Rechtsanspruch haben. Nach dem 45-minütigen Vortrag und einer 15-minütigen Fragerunde erfolgte eine Fallbearbeitung in Arbeitsgruppen (zirka 45 Minuten).
In diesem Webinar referierte Prof. Dr. Arne von Boetticher (Professor für Sozialrecht an der Fachhochschule Potsdam) zu der mit dem BTHG neu eingeführten Leistungsgruppe „Soziale Teilhabe“.
Auch nach Einführung der Pflegestärkungsgesetze I-III, eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und dem BTHG sind die praktischen Herausforderungen bei der Abgrenzung von Leistungen aus unterschiedlichen Systemen nicht vollständig beseitigt. Teilweise scheinen sich die Leistungen zu überschneiden, teilweise besteht Klärungsbedarf, weil der Gesetzgeber ausfüllungsbedürftige unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet. Die Veranstaltung gab den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Gelegenheit, die Regelungsinhalte und die Intention des Gesetzgebers besser zu verstehen, sowie Kriterien zu entwickeln, anhand derer sie zu Lösungen im Einzelfall und unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts des Leistungsberechtigten finden.
Seit dem 1. Januar 2018 regelt das BTHG für alle Rehabilitationsträger verbindlich, welche Leistungen zur „Sozialen Teilhabe“ künftig zu erbringen sind. Der weiterhin offene Leistungskatalog wird zum 1. Januar 2020 für die Träger der Eingliederungshilfe weiter spezifiziert. Die Veranstaltung sensibilisierte für die engen Zusammenhänge, die zwischen personenzentrierter, lebensweltbezogener und sozialraumorientierter Bedarfsfeststellung, der Entwicklung eines inklusiven Sozialraums und der Erbringung passgenauer Leistungen bestehen.
Müssen Eltern mit Behinderungen bei Leistungen der Elternassistenz immer physisch anwesend sein?
Mit dem BTHG wurde das Poolen von Leistungen (vgl. § 116 SGB IX) erstmals gesetzlich geregelt, wobei das Poolen nur bei Zumutbarkeit gestattet ist. Durch die …
Es geht um die Interessen der Menschen mit Behinderungen. Wenn Diese verschiedene Interessen anbringen und die Umsetzung nicht in der besonderen Wohnform erbracht …
Darf eine Einrichtung "Besondere Wohnform" in der Eingliederungshilfe eine monatliche Pauschale für Kosten der Freizeitgestaltung einem Bewohner in Rechnung stellen, …
Wie werden ab 2020 die Leistungen für Haushalts- und Einkaufshilfen für die Versorgung von Kindern behinderter Eltern erbracht?
Ist die Gewährung einer Elternassistenz daran gebunden, dass das Sorgerecht bei den Eltern liegt und die Kinder in deren Haushalt leben?
Im § 78 (3) ist die Unterstützung für Eltern mit Behinderung bei der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder erstmals gesetzlich geregelt. Auch mit § 78 (3) ist noch …
Unter die neue Leistungsgruppe „Leistungen zur Sozialen Teilhabe“ (§ 76 SGB IX) fallen die beiden Bereiche „Assistenzleistungen“ (§ 78 SGB IX) und „Leistungen zum …
Im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen den §§ 78 und 81 SGB IX würde mich interessieren, zu welchem Bereich ambulante Gruppenmaßnahmen gehören.
Guten Tag, das Thema unterstütze Elternschaft hat ja mit dem BTHG eine Qualifizierung erfahren. Was bedeuten die rechtlichen Änderungen? Vielen Dank.