Das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist es, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und personenzentriertes Leben zu ermöglichen und ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu stärken. Im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben „sollen vor allem den Menschen mit Behinderungen, die heute einen Anspruch auf Leistungen in einer WfbM haben, Chancen außerhalb der Werkstatt eröffnet werden“ (BT-Drs. 18/9522: 194).
In dieser digitalen Veranstaltung wird Herr Manfred Otto-Albrecht (Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH) über seine Erkenntnisse aus der arbeitgeberorientierten Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Inklusion berichten. Dabei wird er vor allem auf seine Erfahrungen als Projektleiter des Projekts "Unternehmens-Netzwerk Inklusion" zurückgreifen.
Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden durch das BTHG neu eingeführt?