Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Veranstaltung beleuchtete den Weg vom Landesrahmenvertrag zur Einzelvereinbarung, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung neuer Leistungen sowie alternative Finanzierungsstrukturen.
Axel Merschky, Referent Inklusion im Referat Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, Wohnen und Arbeit, Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz, gab Einblick in die Verhandlung von Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX. Von der Konzeptentwicklung über die Digitalisierung bis zur Gewinnung von Peer-Mitarbeiter/innen legte Herr Merschky Stationen des Umsetzungsprozesses dar.
Durch das BTHG wurde zum 1. Januar 2018 geregelt, dass die Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe durch ein Instrument erfolgen muss, dass sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert. In dieser digitalen Fachveranstaltung erhielten die Teilnehmenden einen Überblick über die Komponenten der ICF und wendeten diese anhand von Praxisfällen an.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg und das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG veranstalteten am 24. und 25. November 2021 eine gemeinsame digitale Regionalkonferenz zum Umsetzungsstand des BTHG.
Im Mittelpunkt des Gesamt- und Teilhabplanverfahrens steht der Mensch mit Behinderungen. Im Rahmen der digitalen Fachveranstaltung informierte Friederike Hellinger, Teilhabeberaterin der EUTB Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH, darüber, wo genau Leistungsberechtigte in den Verfahren beteiligt werden müssen, was sie als Unterstützung dafür fordern oder wen sie hinzuziehen können.
Das Bundesteilhabegesetz hat bei rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern zu vielen Unsicherheiten geführt. Insbesondere die Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen aber auch die neuen Verfahren sowie vertragsrechtliche Änderungen stellen Betreuerinnen und Betreuer vor Herausforderungen. Mit den wesentlichen gesetzlichen Änderungen beschäftigte sich am 22./23. September 202 eine Veranstaltung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG, an der fast 70 Personen teilnahmen.
Durch das BTHG wurde die Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet. Im Rahmen eines offenen Austauschs diskutieren wir mit Ihnen, welche Erfahrungen Sie mit der Umsetzung der Personenzentrierung im gesamten Reha-Prozess gesammelt haben.
Durch das BTHG wurde die Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet. Im Rahmen eines offenen Austauschs diskutieren wir mit Ihnen, welche Erfahrungen Sie mit der Umsetzung der Personenzentrierung im gesamten Reha-Prozess gesammelt haben.
Die Veranstaltung wendete sich insbesondere an Betreuerinnen und Betreuer sowie Vertreterinnen und Vertreter von Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden. Nachdem der Systemwechsel in der Eingliederungshilfe nun zum 1. Januar 2020 vollzogen wurde, stehen Vertreterinnen und Vertreter des Betreuungswesens vor der Herausforderung, sowohl im veränderten System der Eingliederungshilfe als auch im System der Grundsicherung zu agieren. Im Fokus der Veranstaltung standen sowohl die rechtlichen Änderungen durch das BTHG und Vertrags- und Verbraucherschutzrecht als auch Beratungs- und Kooperationsmöglichkeiten.
Ein Instrument der Bedarfsermittlung dient dazu, den individuellen Rehabilitationsbedarf einer Person und die zur Bedarfsdeckung notwendigen Leistungen nach vorgegebenen Regeln und Verfahren zu ermitteln.
Ist es aus Ihrer Sicht erforderlich, dass Betreuer für die "Aufgaben" des BTHG, wie die individuelle Bedarfsfeststellung – Gesamtplankonferenz – die Gesamtplanung – mit …
Ein Klient, 20 J. beantragt über Sozialpsychiatrischen Dienst Hilfe zur Teilhabe in Form von ambulant betreuten Wohnen (jetzt weitere besondere Wohnform) beim …
Welches Personal darf der zukünftigen „Fachleistung“ zugeordnet werden? Gehören therapeutische Leistungen auch zu den „Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe“ (also …
Wir haben einen Antrag auf (vorzeitige) Durchführung eines Gesamtplanverfahrens und eines Teilhabeplanverfahrens in einem bereits laufenden Fall erhalten. Die …
Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, die Werkstätten für ihre berufliche Teilhabe nutzen, ist eine Selbstvertretung in ihren Angelegenheiten viel häufiger gegeben …
In vielen Fällen initiiert der Sozialdienst eines Krankenhauses den Rehaprozess, z. B. durch Unterstützung der Leistungsberechtigten bei der Beantragung der …
Wer kommt für die Kosten sozialmedizinischer Gutachten auf? Wie erfolgt die Abgrenzung zwischen medizinischer und sozialer Begutachtung?
Eine Frage, die in meiner Behörde auftauchte, ist, ob die Gesamtplanung auch stattfinden muss, wenn wir als Eingliederungshilfeträger lediglich eine Einzelleistung wie …
Wie ist das Verhältnis zwischen Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren?
Ist mit einem Bedarfsermittlungsinstrument wie z. B. B.E.Ni (Niedersachsen) zugleich der Gesamtplan erstellt?