In dieser digitalen Veranstaltung schilderten Frau Silke Herbst und Frau Barbara Eder (Bezirk Oberbayern, Modellprojekt BTHG) anhand von ausgewählten Fällen ihre Erfahrungen mit der Umstellung der Einkommens- und Vermögensanrechnung auf ein Beitragsverfahren.
In dieser digitalen Fachveranstaltung referierte Frau Katharina Münnich (Referatsleitung „Allgemeine Rechtsangelegenheiten Ämter G und SI“, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie
und Integration der Freie und Hansestadt Hamburg) über die jeweiligen Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnungen in den einzelnen Sozialgesetzbüchern. Dabei stellte sie vor allem dar, wie sich die Regelungen bei gleichzeitigem Bezug von Leistungen des SGB IX sowie von Leistungen aus den anderen Sozialgesetzbüchern ausgestalten.
Tristan Fischer, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, ging auf die ab 2020 geltenden Regelungen zum Thema Einkommen und Vermögen ein und stellte dar, was sich mit den Neuregelungen geändert hat.
§ 136 Abs. 5 SGB IX: Welche Leistungen für Minderjährige kommen hier konkret in Betracht, die nicht bereits unter den Ausschlusstatbestand nach § 138 SGB IX fallen?
Ab 2020 wird die Einkommensanrechnung in den § 135 ff. SGB IX neu geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die besonderen finanziellen Belastungen von Pflegebedürftigen …
Ich nehme Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch, beziehe aber keine Grundsicherung. Wird ein Grundstück, das von mir bewohnt wird, bei der …
Bei welchen Leistungen der Eingliederungshilfe für Minderjährige muss ein Eigenbeitrag gezahlt werden und die Leistungen fallen somit nicht unter den …