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Thema

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Fachdiskussion Soziale Teilhabe

Mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG erhalten leistungsberechtigte Personen ihre Fachleistungen der Eingliederungshilfe personenzentriert und damit unabhängig von der Wohnform, in der sie leben. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe, die seit dem 1.1.2020 aus dem SGB IX erbracht werden, sollen Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern und ihre selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung stärken. Der räumliche Bezug der Leistungen erstreckt sich auf den eigenen Wohnraum sowie auf den Sozialraum.

Beteiligung beendet 

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Sie sehen hier die Beiträge, die von Beteiligten zu diesem Thema eingereicht und veröffentlicht wurden.

Beitrag #M1035

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
im BTHG-Kompass beantwortet

Kann ein Mensch mit ADS/ADHS auch erhöhte Aufwendungen für eine reizreduzierte Wohnung erhalten (z.B. Schalldämmung, reflexionsarme Fenster oder sogar ein freistehendes Wohnmodell ohne Nachbarn)? Wenn die Mehrkosten den Satz von HARZ IV und Grundsicherung übersteigen, würde dann der Reha-Träger den Überhang finanzieren?

Beitrag #M1029

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
im BTHG-Kompass beantwortet

Gelten die Fristen für den überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe?

Gelten die neuen Fristen zur Bearbeitung bzw. Weiterleitung von Anträgen auch für die überörtlichen Kostenträger der Eingliederungshilfe?

Beitrag #M1055

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
im BTHG-Kompass beantwortet

Im § 135 "Begriff des Einkommens" wird Bezug genommen auf die Einkünfte des Vorvorjahres. Viele potentielle Leistungsempfänger haben weder einen Einkommenssteuerbescheid, noch die notwendigen Unterlagen aus dem Vorvorjahr. Hier sehe ich eine erhebliche Hürde in der Leistungsbeantragung. Dazu würde ich gerne eine Experten-Meinung hören.

Beitrag #M1040

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Pauschalierung vs. Personenzentrierung

Wie ist eine Pauschalierung bei weiteren besonderen Wohnformen (ehemals ABW z.B. für Menschen mit psych. Erkrankung) mit dem Personalisierungsgrundsatz (Soziale Teilhabeleistungen i.E.) vereinbar?

Beitrag #M1006

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
Unterstützt von: 1
im BTHG-Kompass beantwortet

Ich habe einige Fragen zu der Teilhabeleistung nach § 80 IX, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie:

Mit der Möglichkeit als erwachsener Mensch mit einer Behinderung von einer Pflegefamilie aufgenommen zu werden, in das Familienleben integriert zu werden gibt es eine neue Leistung, die es vorher m.W. so nicht gegeben hat.

Unklar ist mir jedoch der Unterschied in einer solchen Konstellation zu dem BWF = Betreutes Wohnen in einer (Gast-) Familie, einem Angebot in fast dem ganzen Bundesgebiet www.bwf-info.de .

Im BWF betreut eine Einrichtung der Eingliederungshilfe Gast und Gastfamilie im Verhältnis von monatlich 1:10, nachdem sie vorher interessierte Familie und interessierte Teilhabeberechtigte passend zusammen gebracht hat.

Diese fachliche Unterstützung scheint in den Pflegefamilien nach erreichter Pflegeerlaubnis und einem (möglichen) Angebot der Förderung der Vernetzung der Pflegefamilien untereinander nicht vorgesehen.

Wie soll sich die Betreuung erwachsener Menschen mit Teilhabeeinschränkungen in einer Pflegefamilie gestalten, innerhalb derer sich beide Seiten erst kennenlernen müssen?

Wer bringt diese in Kontakt?

Wer unterstützt fortlaufend?

Ich bin gespannt auch Ihre Antwort!

Beitrag #M1022

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
im BTHG-Kompass beantwortet

Sicherstellung der Sozialen Teilhabe für Kinder und Jugendliche

Wie wird die Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus der Schnittmenge der Jugend- und der Eingliederungshilfe sichergestellt?

Beitrag #M1048

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
Unterstützt von: 1
im BTHG-Kompass beantwortet

Unterscheidung Pauschale Geldleistung und Persönliches Budget

Könnten Sie bitte nochmal erklären, wo der Unterschied zwischen einer pauschalen Geldleistung und dem persönlichen Budget liegt? Inwiefern ist es nicht individuell bemessen?

Beitrag #M1024

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
im BTHG-Kompass beantwortet

In der Praxis gibt es bei der Anwendung des § 83 Abs. 4 SGB IX Unsicherheiten bzgl. einer Ungleichbehandlung bzw. Schlechterstellung von Minderjährigen. (nur noch Mehraufwand). Wie wird dies gesehen?

Beitrag #M1027

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Eine Frage zum Poolen: entscheidet die/der Betroffene, ob für sie/ihn Poolen anwendbar ist?

Beitrag #M1032

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
im BTHG-Kompass beantwortet

Wie ist im Bereich der Sozialen Teilhabe die Möglichkeit des "Persönliches Budget"§ 29 SGB IX? Gibt es ein Ermessen des Kostenträgers?

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