Schnittstelle zur Kinder- und Jugendhilfe
Bei der Leistungserbringung für Kinder und Jugendliche kommt es zu Herausforderungen hinsichtlich der Zuständigkeit der Eingliederungshilfe. Bei Doppeldiagnosen und Mehrfachbehinderungen ist eine Abgrenzung häufig besonders schwierig. Weitere Schnittstellen bestehen bei der Beteiligung und Mitwirkung der Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Teilhabeplanverfahren.
Zahlreiche Fragen und Antworten zu dieser Schnittstelle finden Sie bereits im BTHG-Kompass unter https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/bthg-kompass/bk-schnittstellen/egh-kjh/