Schnittstelle zur gesetzlichen Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege
Schnittstellen der Eingliederungshilfe zur gesetzlichen Pflegeversicherung bestehen bei der Abgrenzung der Assistenzleistungen nach dem SGB IX von den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Auch aufgrund der Gleichrangigkeit beider Leistungen und bei der Einbindung der Pflegekassen im Gesamtplanverfahren kommt es zu Berührungspunkten beider Leistungen.
Zahlreiche Fragen und Antworten zu dieser Schnittstelle finden Sie bereits im BTHG-Kompass unter https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/bthg-kompass/bk-schnittstellen/eingliederungshilfe-gesetzliche-pflegeversicherung-hilfe-zur-pflege/