Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt.

Wenn Sie den Browser Internet Explorer nutzen, stehen Ihnen nicht alle Funktionen dieser Seite zur Verfügung.
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benutzen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Firefox oder Edge).

BTHG-Kompass 2.6

Verfassen Sie einen Beitrag zu einem Dokument oder einem speziellen Kapitel, indem Sie das jeweilige Dokument öffnen. Klicken Sie auf "Reden Sie mit", wenn Sie allgemeine Anmerkungen oder Fragen zum Thema haben. Unter "Beiträge" finden Sie veröffentlichte Beiträge anderer Nutzender, die Sie unterstützen können.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 2.6

Erfassung krankheitsbezogener Anforderungen und Belastungen

In dem alten Hilfeplan im Rheinland und auch in dem neuen BEI-NRW, Bedarfe ermitteln – Teilhabe gestalten, wird nach den Punkten des ICF gefragt: Was mir gelingt und was mir gelingen könnte! Was mir nicht so gut gelingt und was ich verändern möchte!

Wonach nicht gefragt wird, sind: Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen.

Die ICF führt uns in ihrer Fragestellung nicht zu drohenden pflegerischen Problemen wie: Dekubitus, Sturzgefährdung, Umgang mit Schmerzen, Inkontinenzprobleme, Fehlernährung, was aber für eine qualifizierte Pflege und die soll ja auch in den Wohnstätten weiter erfolgen, unerlässlich ist.

Die Folge ist, dass ein weiteres System, zum Beispiel die SIS- Strukturierte Informationssammlung, neben der Individuellen Hilfeplanung zur Bedarfserhebung eingesetzt werden muss. Aus meiner Sicht widerspricht dies dem Gedanken des „Gesamtplans“. Vor allen Dingen ist es auch für den Berechtigten gefährlich, wenn nur ein Teil seines Bedarfs ermittelt wird. Hier wäre jetzt der Zeitpunkt das zu ändern.

Im Folgenden habe ich zur Verdeutlichung meines Anliegens die Fragestellungen des ICF und der SIS- Strukturierten Informationssammlung gegenüber gestellt.
ICF:

  1. Lernen Wissensanwendung, SIS 1: kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen, SIS 1: kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Kommunikation, SIS 1: kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  4. Mobilität, SIS 2: Mobilität und Beweglichkeit
  5. Selbstversorgung und 6. häusliches Leben, SIS 4: Selbstversorgung
  6. interpersonelle Interaktionen und Beziehungen, SIS 5: Leben in sozialen Beziehungen
  7. bedeutende Lebensbereiche, SIS 5: Leben in sozialen Beziehungen
  8. Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben, SIS 5: Leben in sozialen Beziehungen. Zuzüglich SIS 3: Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen


Antwort:

Unterschiede in den Sozialleistungssystemen

Die Ursache dafür, dass es zwei unterschiedliche Prozeduren zur Bedarfsfeststellung im Sinne des SGB IX einerseits und zur Maßnahmeplanung für Leistungen aus der Gesetzlichen Pflegeversicherung andererseits gibt, liegt in dem Umstand begründet, dass Leistungen aus zwei unterschiedlichen Sozialleistungssystemen begehrt werden.

Träger der Gesetzlichen Pflegeversicherung sind keine RehabilitationsträgerTräger der Gesetzlichen Pflegeversicherung im Gesamtplanverfahren

Kosten der Unterkunft

Hier finden Sie Fragen und Antworten, die sich mit der Ermittlung der anzuerkennenden Kosten der Unterkunft beschäftigen.

Aufwendungen für Brandschutz und Sicherungsmaßnahmen

Können bei der Kalkulation der Kosten der Wohnraumüberlassung für Menschen mit Behinderungen im gemeinschaftlichen Wohnen behinderungsspezifische Aufwendungen (beispielsweise Brandschutz) in die Fachleistung gerechnet werden?

Sind die investiven Aufwendungen für Sicherungsmaßnahmen bei geschlossener Unterbringung ausschließlich der Fachleistung oder auch anteilig den Kosten der Wohnraumüberlassung zuzurechnen?



Antwort:

Zur Beantwortung dieser Fragen haben die AG Personenzentrierung beim BMAS und der Deutsche Verein jeweils Empfehlungen entwickelt. Sie unterscheiden sich in der Zuordnung einzelner Positionen voneinander.

Die AG Personenzentrierung hat für die Berücksichtigung der Investitionskosten ein quotales Flächenzuordnungsverfahren vorgesehen. Dies ist zwar nicht verbindlich, wird aber in vielen Bundesländern umgesetzt.

Die Investitionskosten für brandschutzrechtliche Anforderungen sind ebenso wie die Investitionskosten für Sicherungsmaßnahmen entsprechend dem zuvor ermittelten Verhältnis zwischen Wohn- und Fachleistungsflächen auf Wohnen und Fachleistung aufzuteilen.

(AG Personenzentrierung 2018: 3).

 

AG Personenzentrierung empfiehlt quotale AufteilungMaterialien
Sie können Ihren Beitrag veröffentlichen und anderen Nutzern die Möglichkeit geben, diesen einzusehen und zu unterstützen. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ich möchte nicht, dass mein Beitrag in der Fachdiskussion online einsehbar ist. Ich möchte, dass mein Beitrag (nach Freigabe) online einsehbar ist.
Bundesland:
Gruppe:
Organisation:
Position:
Ich möchte meinen Namen nicht nennen. Ich möchte den Beitrag namentlich einreichen. Vorname:
Nachname:

Ich möchte via E-Mail informiert werden, wenn die neue Version des BTHG-Kompasses online verfügbar ist.
E-Mail-Adresse:
Ich möchte keine Rückmeldung zu meinem Beitrag erhalten.

Mein Beitrag:

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.