Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt.

Wenn Sie den Browser Internet Explorer nutzen, stehen Ihnen nicht alle Funktionen dieser Seite zur Verfügung.
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benutzen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Firefox oder Edge).

BTHG-Kompass 2.6

Verfassen Sie einen Beitrag zu einem Dokument oder einem speziellen Kapitel, indem Sie das jeweilige Dokument öffnen. Klicken Sie auf "Reden Sie mit", wenn Sie allgemeine Anmerkungen oder Fragen zum Thema haben. Unter "Beiträge" finden Sie veröffentlichte Beiträge anderer Nutzender, die Sie unterstützen können.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 2.6

Bemessung der konkreten Eingliederungshilfe-Leistungen

Wie bemessen sich die konkreten Leistungen der Eingliederungshilfe, nachdem ein Bedarfsfeststellungsverfahren durchgeführt wurde? Die einzigen Anhaltspunkte, die das SGB IX dazu gibt, welchen Umfang Rehabilitations- und Teilhabeleistungen haben sollen, findet man in den § 1 SGB IX (Zweck des Gesetzes), § 3 SGB IX (Prävention), § 4 SGB IX (Rehabilitationsziele) und § 8 SGB IX (Wunsch-und Wahlrecht). Heißt das zusammengefasst, dass künftig jeder Mensch mit Behinderungen genau die Leistung bekommen soll, die er/sie sich wünscht?



Antwort:

Antwort

Nach § 141 Abs. 1 Nrn. 2 und 4 SGB XII sind die Wünsche der Leistungsberechtigten zu Ziel und Art der Leistungen sowie der individuelle Bedarf zu ermitteln. In der Gesetzesbegründung zu den von den Trägern der Eingliederungshilfe künftig anzuwendenden parallelen Bestimmungen §§ 118, 120 SGB IX heißt es: „[…] Die Ermittlung des individuellen Bedarfs im Gesamtplanverfahren erfolgt in transparenter und objektiver Art und Weise mit Hilfe eines wissenschaftsbasierten, konkreten Werkzeugs (z.B. Fragebogen, Checkliste, Leitfaden) […] dann werden die Leistungen zur Bedarfsdeckung festgestellt […]“ (BT-Drs. 18/9522 S. 287f.)

Die Länder haben diese Bedarfsermittlungsinstrumente auszuwählen und den Trägern der Eingliederungshilfe zur Anwendung vorzugeben. Die in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen als Bedarfsermittlungsinstrumente vorgestellten Konzepte BEI_NRW und BENi sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt tatsächlich nur Leitfäden zur Ermittlung der Wünsche zu Ziel und Art der von ihnen begehrten Leistungen. Maßstäbe zur konkreten Feststellung von Bedarfen und Leistungen fehlen bisher.

Bedarfsermittlungsinstrument und BudgetierungsinstrumentMaterialien

Hilfsmittel

Um eine durch die Behinderung bestehende Einschränkung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auszugleichen, sieht der offene Leistungskatalog der Sozialen Teilhabe Hilfsmittel vor. Dazu zählen insbesondere Kommunikations- und Mobilitätshilfen, aber auch Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens.

Was ist unter Hilfsmittel zu verstehen?

Was ist nach § 76 Abs. 2 Nr. 8 SGB IX i.V.m. § 84 SGB IX alles unter „Hilfsmittel“ zu verstehen?



Antwort:

Was ist unter Hilfsmittel zu verstehen?

§ 84 SGB IX umfasst ausschließlich Hilfsmittel, die zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erforderlich sind. Hilfsmittel zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur medizinischen Rehabilitation sind damit nicht umschlossen. Maßgebend für die Zuordnung zu der Leistungsgruppe ist, welche Bedürfnisse mit dem konkreten Hilfsmittel befriedigt werden sollen (Dau et al. 2019: 424).

Hilfsmittel nach § 84 SGB IX dienen dem Kontakt der leistungsberechtigten Person mit seiner Umwelt sowie der Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben (ebd.). Sie dienen gleichsam der Behebung von behinderungsbedingten Begleitumständen.

Als Orientierung können die im nicht abschließenden Katalog der ehemaligen Eingliederungshilfeverordnung (§ 9 Abs. 2 EinglHV) aufgeführten Leistungsarten herangezogen werden, sofern sie nicht von anderen Teilen der sozialen Teilhabe abgedeckt werden (vgl. Nr. 163 der Gemeinsamen Ausführungsvorschriften Eingliederungshilfe des Landes Berlin).

Literatur
Sie können Ihren Beitrag veröffentlichen und anderen Nutzern die Möglichkeit geben, diesen einzusehen und zu unterstützen. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ich möchte nicht, dass mein Beitrag in der Fachdiskussion online einsehbar ist. Ich möchte, dass mein Beitrag (nach Freigabe) online einsehbar ist.
Bundesland:
Gruppe:
Organisation:
Position:
Ich möchte meinen Namen nicht nennen. Ich möchte den Beitrag namentlich einreichen. Vorname:
Nachname:

Ich möchte via E-Mail informiert werden, wenn die neue Version des BTHG-Kompasses online verfügbar ist.
E-Mail-Adresse:
Ich möchte keine Rückmeldung zu meinem Beitrag erhalten.

Mein Beitrag:

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.