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BTHG-Kompass 1.7
Hier haben Sie die Möglichkeit, die bislang veröffentlichten Antworten in unserem BTHG-Kompass zu kommentieren, zu ergänzen oder eine Frage zu vertiefen. Sie können auch weiterführende Literatur- oder Rechtsprechungshinweise geben, um auf diese Weise dabei zu helfen, das Wissen aller Nutzer zu erweitern.
Beteiligung beendet –
Beitrag #1001
Wenn ein Leistungsberechtigter in einem anderen Bundesland lebt als der zuständige Leistungsträger, auf welcher Grundlage wird dann die Bedarfsermittlung durchgeführt? Beispiel: Ein Leistungsberechtigter lebt in Hannover. Leistungsträger ist der LWL. Wird zur Bedarfsermittlung B.E.Ni oder Bei_NRW genutzt?