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BTHG-Kompass 4.3

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Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 4.3

Gestaltung der Leistungen in besonderen Wohnformen

Werden Anbieter besonderer Wohnformen verpflichtet sein, Assistenzleistungen personenzentriert aus ihren Poolleistungen herauszulösen, wenn Leistungsberechtigte dies wünschen?



Antwort:

Ja. Nach § 78 Abs. 2 SGB IX entscheiden die Leistungsberechtigten über die konkrete Gestaltung der Leistungen hinsichtlich Ablauf, Ort und Begleitung der Leistungsberechtigten. Auch in besonderen Wohnformen müssen die Leistungen entsprechend der Wünsche und des individuellen Bedarfs erbracht werden.

Eine Lösung in den Landesrahmenverträgen ist die Festlegung eines Basismoduls mit zusätzlicher Erbringung von Assistenzleistungen nach individuellem Bedarf. Für die Personalplanung der besonderen Wohnformen ist das eine große Herausforderung. Es ist lohnend, sich mit der Personalorganisation ambulanter Pflegedienste zu beschäftigen.

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Assistenzleistungen zur Sicherstellung der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen

Woraus ergeben sich die Assistenzleistungen zur Sicherstellung der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen?



Antwort:

Assistenzleistungen zur Sicherstellung der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen

Wie alle anderen Assistenzleistungen ergeben sich auch ärztliche und ärztlich verordnete Leistungen aus der individuellen Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX und damit aus den Teilhabebeeinträchtigungen in den neun Lebensbereichen der Aktivitäten und Partizipation der ICF. In der Bedarfsermittlung muss festgestellt werden, ob die leistungsberechtigte Person Unterstützung benötigt, und Ziele zu erreichen wie: sich gesund zu ernähren, das Gewicht zu regulieren, sich körperlich fit zu halten, bei Erkrankungen die Anordnungen der ärztlichen und pflegerischen Fachkraft umzusetzen etc.

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Wohnen und Tagesstruktur: Bedeutung für qualifizierte Assistenz

Welche Bedeutung hat es, dass Wohnen und Tagesstruktur nicht mehr getrennt sind? Was bedeutet das für die qualifizierte Assistenz?



Antwort:

Wohnen und Tagesstruktur: Bedeutung für qualifizierte Assistenz

Eine große! Die Leistungsplanung erfolgt nicht mehr anhand zweier verschiedener (Lebens-)Bereiche, sondern anhand der erforderlichen Assistenzleistungen. Das gilt nicht für die WfbM, da diese eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben darstellt. Die Leistungen zur sozialen Teilhabe werden für die gesamte Zeit des Tages nach individuellem Bedarf geleistet. Wenn die leistungsberechtigte Person Unterstützung bei einem Kochkurs in der Volkshochschule benötigt, erhält sie nicht-qualifizierte Assistenz, wenn eine Fachperson als Begleitung erforderlich ist und qualifizierte Assistenz, wenn z.B. eine autistische Person beeinträchtigungsbedingte Probleme der Verständigung mit Kursleitung und Kursmitgliedern hat.

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