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BTHG-Kompass 4.3

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Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 4.3

Teilhabe am Arbeitsleben

Mit der bundesweiten Einführung des „Budgets für Arbeit“ und der Möglichkeit „anderer Leistungsanbieter“ schließt das BTHG Lücken zur individuellen Teilhabe am Arbeitsleben und schafft Alternativen zur WfbM.

Allgemeine Fragen

Die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein zentraler Punkt, in dem das BTHG das deutsche Sozialrecht in Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt.

Neue Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden durch das BTHG neu eingeführt?



Antwort:

Durch das BTHG sollen insbesondere durch zwei neue Leistungsarten Alternativen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) geschaffen werden, die mit § 140 SGB XII (ab 2020 § 111 SGB IX) sowie mit den §§ 60f. SGB IX zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind:

  1. Leistungen bei anderen Leistungsanbietern und
  2. Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern (Budget für Arbeit)

Mit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes wurde zudem ab 1. Januar 2020 das Budget für Ausbildung (§61a SGB IX) eingeführt. Dieses soll jungen Menschen mit Behinderungen den Einstieg in eine betriebliche Ausbildung erleichtern und eine Alternative zur WfbM bieten.

Andere Leistungsanbieter und Budget für Arbeit als neue Leistungen zur Teilhabe am ArbeitslebenAndere LeistungsanbieterBudget für ArbeitMaterialien

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