Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt.

Wenn Sie den Browser Internet Explorer nutzen, stehen Ihnen nicht alle Funktionen dieser Seite zur Verfügung.
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benutzen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Firefox oder Edge).

BTHG-Kompass 4.2

Verfassen Sie einen Beitrag zu einem Dokument oder einem speziellen Kapitel, indem Sie das jeweilige Dokument öffnen. Klicken Sie auf "Reden Sie mit", wenn Sie allgemeine Anmerkungen oder Fragen zum Thema haben. Unter "Beiträge" finden Sie veröffentlichte Beiträge anderer Nutzender, die Sie unterstützen können.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 4.2

Leistungen für Wohnraum

Leistungen für Wohnraum werden erbracht, um Leistungsberechtigten zu Wohnraum zu verhelfen, der zur Führung eines möglichst selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Lebens geeignet ist. Die Leistungen umfassen Leistungen für die Beschaffung, den Umbau, die Ausstattung und die Erhaltung von Wohnraum, der den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entspricht.

Erhöhte Aufwendungen für eine reizreduzierte Wohnung

Kann ein Mensch mit ADS/ADHS auch erhöhte Aufwendungen für eine reizreduzierte Wohnung erhalten (z.B. Schalldämmung, reflexionsarme Fenster oder sogar ein freistehendes Wohnmodell ohne Nachbarn)? Wenn die Mehrkosten den Satz von HARZ IV und Grundsicherung übersteigen, würde dann der Reha-Träger den Überhang finanzieren?



Antwort:

Gemäß § 77 SGB IX kommen Leistungen für Wohnraum in Betracht, "um Leistungsberechtigten zu Wohnraum zu verhelfen, der zur Führung eines möglichst selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Lebens geeignet ist." Unter welche Voraussetzungen einen Wohnung des Bedürfnissen der leistungsberechtigten Person entspricht, ist nicht gesetzlich geregelt. Gleichwohl sind die Wünsche und Vorstellungen des Menschen mit Behinderungen bei der Bedarfsfeststellung zu berücksichtigen. Ob ein erhöhter Wohnraumbedarf besteht, entscheiden insofern die Umstände des Einzelfalls.

Bei Leistungen nach § 77 SGB IX handelt es sich neben den Leistungen zur Wohnungsbeschaffung auch um Leistungen für den Umbau von Wohnraum, also Kosten der baulichen Änderung des Wohnraums, vor allem der behindertengerechte Umbau der Wohnung, (BT-Drs. 14/5074, 111) als auch um Leistungen für die Ausstattung der Wohnung, z.B. Maßnahmen, mit denen der Zugang zum Wohnraum ermöglicht wird (NPGWJ/Winkler, 14. Aufl. 2020, SGB IX § 77 Rn. 1-11).

Gemäß § 77 SGB IX kommen Leistungen für Wohnraum in Betracht

Pauschale Geldleistungen

Pauschale Geldleistungen können etwa für Leistungen zur Assistenz, zur Förderung der Verständigung und zur Beförderung im Rahmen der Leistungen zur Mobilität erteilt werden.

Sie können Ihren Beitrag veröffentlichen und anderen Nutzern die Möglichkeit geben, diesen einzusehen und zu unterstützen. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ich möchte nicht, dass mein Beitrag in der Fachdiskussion online einsehbar ist. Ich möchte, dass mein Beitrag (nach Freigabe) online einsehbar ist.
Bundesland:
Gruppe:
Organisation:
Position:
Ich möchte meinen Namen nicht nennen. Ich möchte den Beitrag namentlich einreichen. Vorname:
Nachname:

Ich möchte via E-Mail informiert werden, wenn die neue Version des BTHG-Kompasses online verfügbar ist.
E-Mail-Adresse:
Ich möchte keine Rückmeldung zu meinem Beitrag erhalten.

Mein Beitrag:

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.