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BTHG-Kompass 3.7

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Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 3.7

Leistungen der Pflegekasse im persönlichen Budget

Mir stellt sich die Frage ob es auch Möglichkeit ist, mit dem persönlichen Budget Leistungen anderer Rehaträger als dem EGH-Träger zu erhalten, z.B. auch von der Pflegekasse?



Antwort:

Ja, das Persönliche Budget kann auch trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht w erden. Budgetfähig sind neben Leistungen zur Teilhabe auch erforderliche Leistungen der Krankenkassen und der
Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sow ie Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig w iederkehrende Bedarfe beziehen und als
Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht w erden können (§ 29 Abs. 1 Satz 5 SGB IX).

Leistungen der Pflegekasse im persönlichen Budget

Leistungen anderer Rehabilitationsträger

Das gegliederte System der sozialen Sicherung in Deutschland sieht vor, dass unterschiedliche Rehabilitations-und Teilhabeleistungen durch unterschiedliche Rehabilitationsträger erbracht werden können. Die einzelnen Leistungsgesetze bestimmen Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen.

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie existenzsichernde Leistungen (Krankengeld) und anderere ergänzende Leistungen. Leistungsberechtigt kann nur sein, wer Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied eines in Deutschland zugelassenen Krankenversicherers ist, §§ 5 bis 10 SGB V. Leistungsbeschränkungen und Leistungsausschlüsse sind in den §§ 52 und 52a SGB V geregelt. Auch bei „Ruhen“ des Leistungsanspruchs unter den Voraussetzungen des § 16 SGB V erhalten Versicherte keine bzw. nur auf notfallmäßge Behandlung beschränkte Leistungen.

 

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