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BTHG-Kompass 1.3

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 1.3

Aufbau des Bedarfsermittlungsinstruments ITP

Im ITP (Integrierter Teilhabeplan) sind unter „7. Fähigkeiten und Beeinträchtigungen“ verschiedene Items der ICF aufgeführt. Es fällt auf, dass die Items im ITP nicht in der Reihenfolge, in der sie in der ICF genannt werden, aufgeführt sind, sondern zwischen verschiedenen Kapiteln und Komponenten der ICF hin und her springen. Nach welcher Logik wurden die ICF-Items im ITP bei „7. Fähigkeiten und Beeinträchtigungen“ ausgewählt und was ist der Grund für die im ITP enthaltene Reihenfolge der Items?



Antwort:

Hintergrund der Auswahl

Die Liste unter 7./Seite 3 im ITP soll für die Planung von Leistungen eine Art Checkliste zur Ausgestaltung von Leistungen unter der Berücksichtigung von Fähigkeiten und Beeinträchtigungen darstellen. An was ist alles noch zu denken, wenn Leistungen für die vereinbarten Ziele geplant werden? Es wird im Manual und den Schulungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hier nicht alles auszufüllen ist, sondern lediglich das, was für diese Person bei der Ausgestaltung der Leistungen von Bedeutung ist.

Die Auswahl bezieht sich sowohl auf die Domäne der Körper- und mentalen Funktionen wie auf die Domäne der Aktivitäten und auf Umweltfaktoren. Im Integrierten Behandlungs- und Rehaplan (IBRP) der Aktion psychisch Kranke von 1992 findet sich eine erste Version, die inhaltsanalytisch dann um Items für andere Zielgruppen der Eingliederungshilfe erweitert wurde und mehrfach in Anwendungserfahrungen der verschiedenen ITP-Versionen mit Fachkräften/Experten von Leistungsträgern und Leistungserbringern wie Betroffenen evaluiert wurde. Handlungsleitend für die Evaluation war auch hier die Frage: An was ist im Kontext von Leistungen der Eingliederungshilfe auch für unterschiedliche Zielgruppen noch zu denken, wenn Leistungen für die vereinbarten Ziele geplant werden?

Struktur der AuswahlDownloads und Links

Schulungen zu den neuen Bedarfsermittlungsinstrumenten

Gibt es Schulungen für die neuen Bedarfsermittlungsinstrumente und falls ja, was umfassen diese Schulungen? Wie laufen sie ab?



Antwort:

Schulungen zu IBRP und ITP

Grundsätzlich ist zu erwarten, dass es für jedes neue Bedarfsermittlungsinstrument, das in einem Bundesland eingeführt wird, begleitende Schulungsveranstaltungen gibt. Im Rahmen der beiden Instrumente (IBRP und ITP), die ich mit entwickelt habe, sind bei jeder Einführung (z.B. in Hessen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen) begleitende Schulungen erfolgt, zu Beginn durch unser Hochschulinstitut, dann später kontinuierlich durch Bildungsträger aus dem Bereich öffentliche und freigemeinnützige und private Träger.

SchulungskonzeptDownloads und Links

Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege

Die Praxis bei den Trägern der Sozialhilfe in 2017 hat gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen bereits jetzt zu weiteren Ausgrenzungen der Menschen mit Behinderungen führt, jedenfalls dann, wenn sie gleichzeitig pflegebedürftig sind. Den "Trick", den die Sozialhilfeträger hierbei anwenden, ist, dass sie pflegebedürftige Personen der Hilfe zur Pflege zuordnen, so dass sie aus der Eingliederungshilfe komplett oder zu einem großen Umfang herausfallen. Durch diesen Schritt ersparen sich die Sozialhilfeträger eine völlige oder umfangreiche Dokumentation der Bedarfsfeststellung. Die Gefahr, dass komplex beeinträchtigte Personen mit hohem Unterstützungsbedarf bis Ende 2019 völlig aus dem System der Eingliederungshilfe herausgedrängt und der Hilfe zur Pflege, also einem anderen Rechtskreis, zugeordnet werden, ist riesen groß. Dies geschieht schleichend und spielt in den öffentlichen Diskussionen keine Rolle, weshalb es in diesem öffentlichen Forum auftauchen muss. Wir werden dann sehen, ob es weiter ignoniert oder ernst genommen wird.



Antwort:

Weiterverweisung von der Eingliederungshilfe in das System der Hilfe zur Pflege

Die neuen, detaillierten Regelungen zur Gesamtplanung sind erst mit dem 01.01.2018 in Kraft getreten. Sie sind eine Reaktion des Gesetzgebers auf die in der Vergangenheit teils lückenhafte, teils völlig fehlende Prüfung von Teilhabebedarfen gerade auch bei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.

Diese Regelungen werden jetzt durch die Verwaltungen mit Leben erfüllt.

 

Downloads und Links

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