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Thema

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Persönliche Assistenz im SGB IX

Die persönliche Assistenz ist eine Leistungsform für Menschen mit Behinderungen im neunten Buch Sozialgesetzbuch. Assistenzkräfte können Betroffene in allen Bereichen des täglichen Lebens unterstützen, in denen ein Teilhabebedarf besteht: im Haushalt, in der Schule, bei der Arbeit oder in der Freizeit. Die Erfahrungen von Leistungsträgern, Leistungserbringern und Menschen mit Behinderungen mit dieser Leistungsform sind Gegenstand dieser Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG.

Beteiligung beendet 

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Persönliche Assistenz im SGB IX Dokument öffnen

Die persönliche Assistenz ist eine Leistungsform für Menschen mit Behinderungen im neunten Buch Sozialgesetzbuch. Assistenzkräfte können Betroffene in allen Bereichen des täglichen Lebens unterstützen, in denen ein Teilhabebedarf besteht: im Haushalt, in der Schule, bei der Arbeit oder in der Freizeit. Die Erfahrungen von Leistungsträgern, Leistungserbringern und Menschen mit Behinderungen mit dieser Leistungsform sind Gegenstand dieser Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG.

    Sie sehen hier die Beiträge, die von Beteiligten zu diesem Thema eingereicht und veröffentlicht wurden.

    Beitrag #1021

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 5

    Guten Tag, ich habe zwei Fragen zur Budgetassistenz. Meine Erfahrungen sind, dass die Bewilligung einer Budgetassistenz bundesweit sehr unterschiedlich gehandhabt wird. An einigen Orten wird diese Unterstützung für die Verwaltung des Persönlichen Budgets angeblich erst gar nicht bewilligt. Ist dies überhaupt rechtlich korrekt? Und: darf eine Budgetassistenz immer verweigert werden, wenn es eine rechtliche Betreuung gibt, die die Vermögenssorge hat (und sich dann auch um das Persönliche Budget kümmern soll?)?

    Beitrag #1020

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 4

    Guten Tag,

    gehörlose Menschen benötigen für die soziale Teilhabe Gebärdensprachdolmetscher*innen bzw. Kommunikationsassistent*innen. § 82 SGB IX sieht solche Unterstützungsleistungen für besondere Anlässe vor. § 78 SGB IX sieht solche Unterstützungsleistungen für den alltäglichen Bedarf vor. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit gehörlose Menschen auch Gebärdensprachdolmetscher*innen über § 78 SGB IX finanziert bekommen, wenn § 82 SGB IX nicht greift? Die meisten Ämter haben für gehörlose Menschen den § 78 SGB IX gar nicht auf dem Schirm. Weshalb?

    Beitrag #1019

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 4

    Kann ich für das persönliche Budget Leistungen für eine Budgetassistenz bekommen obwohl ich einen rechtlichen Betreuer habe, der die finanziellen Angeleigenheiten erledigen soll? Schließt sich das aus?

    Beitrag #1022

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 3

    Gibt es eine rechtliche Grundlage mit der eine "Anfahrts-Fahrtkostenpauschale" berechnet werden kann, wenn die Mitarbeiter*innen des Anbieters zur Klientin fahren? Der Klientin steht ein persönliches Buget zur Verfügung.

    Beitrag #1018

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 1

    Der gemeinsamen Inanspruchnahme steht nicht selten der individuelle Anspruch gegenüber. Besonders deutlich wird dies in gemeinschaftlichen oder besonderen Wohnformen. Während bei der Nachtbereitschaft eine gepoolte Leistung meist noch nachvollziehbar erscheint, wird eine Bewertung bei der Freizeitgestaltung, Förderung oder Bildung schon deutlich problematischer. Mit dem Einzug in eine besondere Wohnform wird der Individuelle Leistungsanspruch in einen gemeinsamen Leistungspool gegeben. Welche individuellen Ansprüche aus diesem Pool geltend gemacht werden können, blieb bislang im Ungefähren, wird aber hoffentlich durch eine neue Systematik nachvollziehbarer. Entlang welcher Kriterien soll bewertet werden, welche Leistungen ZUMUTBAR gemeinsam in Anspruch genommen werden können und welche ausdrücklich nicht? Wie kann sichergestellt werden, dass das selbstbestimmte Herauslösen von einzelnen Leistungselementen (z.B. über ein persönliches Budget) auch in besonderen Wohnformen ermöglicht wird? Wie könnten sich Leistungsanbieter hierauf wirtschaftlich und planerisch vorbereiten?

    Beitrag #1017

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 3

    Wer ist dafür zuständig, den Umgang mit Geld zu überprüfen? Ist das eine Assistenzleistung oder ist der Betreuer zuständig?

    Beitrag #1016

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:

    Die persönlichen Assistenten sind ein wichtiges Thema, das viele Menschen mit Behinderung angeht. Viele Dank für die Initiative für das Thema!

    Beitrag #1015

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 2

    Taschengeldkonto in einer Sozialpsychiatrischen Einrichtung (als Übergangseinrichtung). Mit Einführung des BFHG wurde das Taschengeldkonto in der Einrichtung "abgeschafft". Der Betreute kann krankheitsbedingt die EC Karte nicht nutzen (hebt bei Zahlungseingang die Überweisung ab und gibt das Geld aus). Ist es eine persönl. Assistenzleistung den Betreuten regelmäßig mit Geld zu versorgen oder ist dies Aufgabe des Betreuers?

    Beitrag #1014

    Verfasser*in: Privatperson
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    Unterstützt von: 4
    im BTHG-Kompass beantwortet

    Guten Tag!

    Neben den eigentlichen Leistungen (z.B. Leistungen zur Teilhabe am sozialen Leben) als Persönliches Budget können Budgetassistenz und Budgetberatung beantragt werden. Welche Aufgaben umfassen diese beiden Leistungen genau? In welchen Gesetzen und/oder Verordnungen sind sie geregelt?

    Vielen Dank!

    Beitrag #1013

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 5

    Ich betreue einen jungen Mann in einem Sozialpsy. Zentrum (m.E. eine Art Behindertenheim). "Früher" gab es ein Taschengeldkonto und der Bewohner hat im Heim Geld ausgezahlt bekommen. Er hat eine EC Karte und kann selbständig Geld abheben. Das klappt gut. Problem ist, dass er sofort nach Geldeingang das gesamte Geld abhebt und ausgibt. Ein zweites Girokonto richtet die Bank nicht ein. Gespräche haben bisher keinen Erfolg gebracht. Das Heim und der Sozialhilfeträger lehnt "die Geldversorgung". als Assistenzleistung ab. Wer ist dafür "zuständig"?

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