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BTHG-Kompass 3.6

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Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 3.6

Verbindung zwischen Gesundheitsproblem und Beeinträchtigung der Aktivitäten und Teilhabe im BEI_BW

Die ICF basiert auf einem bio-psycho-sozialen Modell – Störungen und Beeinträchtigungen in den verschiedenen Komponenten (Körperfunktion, -struktur, Aktivitäten/Teilhabe, …) müssen in Zusammenhang mit einem Gesundheitsproblem stehen. Wie wird dies im BEI_BW miteinander in Verbindung gestellt und überprüft, ob die mögliche Beeinträchtigung der Aktivitäten und Teilhabe und somit die bestehende Behinderung auf ein Gesundheitsproblem zurückzuführen ist?



Antwort:

Verbindung zwischen Gesundheitsproblem und Beeinträchtigung der Aktivitäten und Teilhabe im BEI_BW

Die Verbindung wird im Dialog hergestellt. Voraussetzung für die Beantragung von Leistungen ist nach der ICF ein Gesundheitsproblem, das in Form einer ICD-Diagnose beschrieben wird und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Körperfunktionen und -strukturen. Für die Beschreibung der Beeinträchtigung der Körperfunktionen hält die ICF eine Komponente mit acht Unterkapiteln vor, in der die Beschreibung der mentalen Funktionen für den Rehabilitationsbedarf von Menschen mit seelischen und geistigen Behinderungen relevant ist. Die konkrete Beschreibung der mentalen Funktionen ist relevant für die Einschätzung der Ausprägung der Teilhabebeeinträchtigung. Wer den ganzen Tag belästigende Stimmen hört, wird sich in der Kommunikation mit der Umwelt schwertun.

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Bedarfsermittlung bei Menschen, die gegen ihren Willen in der Eingliederungshilfe leben

Wie begegnet man Menschen in der Bedarfsermittlung, die gegen ihren Willen in der Eingliederungshilfe leben müssen (z.B. mit Unterbringungsbeschluss)?



Antwort:

Bedarfsermittlung bei Menschen, die gegen ihren Willen in der Eingliederungshilfe leben

In gleicher Weise wie Menschen ohne Unterbringungsbeschluss. Das Wesen der Leistungen zur sozialen Teilhabe ist die Stärkung der Selbstbestimmungsfähigkeit und die Befähigung zur eigenständigen Alltagsbewältigung. Bei der Bedarfsermittlung wird das Ziel sein, aus einer Wohnform mit Unterbringungsbeschluss heraus zu kommen, dementsprechend müssen die Hilfen entsprechend angelegt werden. Die konkret formulierten Assistenzleistungen helfen dabei.

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Anwendung des BEI_BW bei verschiedenen Personengruppen

Ist das Instrument in Baden-Württemberg auf alle Personengruppen der Menschen mit Behinderungen gleichwertig anzuwenden oder stellten sich für bestimmten Personengruppen Schwierigkeiten dar? Wenn ja, warum und welche Lösungsansätze gibt es (z.B. bei psychisch kranken Menschen)?



Antwort:

Anwendung des BEI_BW bei verschiedenen Personengruppen

Das Instrument ist bei allen Menschen mit Behinderung anzuwenden, es müssen allerdings unterschiedliche Zugangswege gewählt werden. Hilfreich ist bei Menschen mit seelischen und geistigen Behinderungen, wenn die betreffende Person eine Person ihres Vertrauens einbezieht, was ihr nach § 117 SGB IX n.F. im gesamten Gesamtplanverfahren zusteht. Außerdem sollten die Fallverantwortlichen des Trägers der Eingliederungshilfe darauf achten, dass sie sich auf die Besonderheiten der jeweiligen Klientel einstellen.

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