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BTHG-Kompass 1.1

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 1.1

Wie könnte man sich die Inhalte dieses Wegweisers denn vorstellen?

Vielleicht ist die Fragestellung auch ziemlich ausführlich. Das muss sich dann natürlich auf der Website sowie über die Exportschnittstelle auch so abbilden. Genauere Fragestellungen erfordern nunmal ausführlichere Beschreibungen, mit Beispielen oder konkreten Situationsbeschreibungen.



Antwort:

Wir beantworten das ausführlich.

Die Antwort ist so flexibel, wie's nur werden kann. Beliebige Content-Objekte können dafür verwendet werden, normaler Richtext, Listen, Tabellen, Bilder, Videos, you name it.

Gesamtplanung

Mit den §§ 141 ff SGB XII (bzw. §§ 117 ff. SGB IX ab 01.01.2020) hat der Gesetzgeber erstmals die Anforderungen an ein personenzentriertes Verfahren zur Ermittlung, Planung, Steuerung, Dokumentation und Wirkungskontrolle von Leistungen der Eingliederungshilfe gesetzlich normiert.

Wer plant die Leistungen?

Bisher haben vielfach die Sozialen Träger in der Eingliederungshilfe, also die Leistungserbringer, die Behandlungs- und Rehabiltationspläne für ihre Klientinnen und Klienten erstellt. Gemäß Gesamtplanverfahren nach § 141 ff. SGB XII müssen jetzt die Kostenträger, also z.B. das Fallmanagement des Sozialamts, die notwendigen Hilfen planen. Wie wird das in der Praxis umgesetzt?



Antwort:

Das Gesamtplanverfahren ist Sache der Behörde

Das Gesamtplanverfahren war auch nach bisherigem Recht Aufgabe des Leistungsträgers (§ 58 SGB XII a.F.). Die bisherige Praxis, dass Leistungserbringer Behandlungs-und Rehabilitationspläne für ihre Klienten erstellen, mag der Verfahrensvereinfachung gedient haben, ist aber spätestens seit dem 01.01.2018 unzulässig. Die nunmehr obligatorische Beteiligung des Leistungsberechtigten im Gesamtplanverfahren dient unter anderem seiner Beratung und der Einbeziehung seiner Wünsche in die Bedarfsfeststellung und Leistungsplanung.

…selbst dann, wenn das zeitaufwändig ist.Materialien

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