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BTHG-Kompass 1.1

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 1.1

Gutachten der Gesundheitsämter

Bisher haben die Ärzte der Gesundheitsämter die Krankheiten anhand des ICD ermittelt. Auf dieser Grundlage prüfte der Sozialdienst die Teilhabeeinschränkung und somit die Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis. In den Gutachten der Gesundheitsämter nach ICF werden jedoch seit dem 01.01.2018 detailliert die Teilhabeeinschränkungen beschrieben, sodass die Prüfung des Sozialdienstes entfallen könnte. Ist der Träger der Eingliederungshilfe an das Gutachten gebunden? Entfällt dieser Prüfschritt durch den Sozialdienst in Zukunft?



Antwort:

Aufgabenverteilung zwischen Gesundheitsämtern und Sozialdienst

Der Träger der Eingliederungshilfe bleibt weiterhin für die Feststellung der Teilhabeeinschränkungen zuständig.

Der Frage liegt ein terminologisches Missverständnis zugrunde.

Unter der Geltung des BTHG tragen die ärztlichen Dienste nicht nur Diagnosen nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD 10) zum Verfahren bei, sondern darüber hinaus die damit einhergehende individuelle Einschränkung der Körperfunktionen und -strukturen nach der ICF. Bei identischer Diagnose unterscheiden sich diese funktionellen Einschränkungen von Mensch zu Mensch. Diese Feststellung fällt in die ärztliche Zuständigkeit, nicht in die des Trägers der Eingleiderungshilfe. Die Funktionseinschränkung ist nicht identisch mit der Teilhabeeinschränkung.

In diesem Zusammenhang formuliert die BAGüS in ihrer Orientierungshilfe zur Gesamtplanung den Hinweis, am Gesamtplanverfahren „die fachlichen Disziplinen zu beteiligen, die die für die Ermittlung und Feststellung des Bedarfs notwendige Fachkompetenz mitbringen“ (BAGüS 2018: 8).

Der Träger der Eingliederungshilfe ist an das Gutachten des Gesundheitsamtes nicht gebunden, müsste aber, um es zu entkräften, wiederum ärztliche Expertise heranziehen.

Erst nach der ärztlichen Feststellung der funktionellen Einschränkungen kann die Zugehörigkeit zum leistungsberechtigten Personenkreis festgestellt und die individuellen Teilhabeeinschränkungen durch den Träger der Eingliederungshilfe geprüft werden.

 

 

 

Materialien

Leistung und Leistungsfähigkeit im Rahmen der ICF

Wie unterscheiden sich im Rahmen der ICF die Begriffe Leistung und Leistungsfähigkeit und welche Bedeutung hat die Unterscheidung dieser Begriffe?



Antwort:

Die Begriffe Leistung und Leistungsfähigkeit im Rahmen der ICF

Leistung und Leistungsfähigkeit sind Konstrukte im Rahmen der ICF-Komponenten Aktivitäten und Partizipation (Teilhabe). Sie beziehen sich somit auf die Durchführung von Handlungen oder Aufgaben durch eine Person.

Mit dem Begriff Leistung wird beschrieben, was ein Mensch in seiner gegenwärtigen, tatsächlichen Umwelt unter realen Lebensbedingungen tut. Dabei werden auch die Umweltfaktoren und die bestehenden Förderfaktoren und Barrieren in die Betrachtung einbezogen. Mit dem Begriff Leistungsfähigkeit wird hingegen das höchstmögliche Leistungsniveau, das ein Mensch in einem bestimmten Lebensbereich zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter optimalen Umweltbedingungen erreichen kann, beschrieben (z.B. im Rahmen von ärztlichen Untersuchungen) (WHO 2005: 20; Schuntermann 2013: 54).

Bedeutung der Unterscheidung zwischen Leistung und LeistungsfähigkeitDownloads und Links

Core-sets in der Bedarfsermittlung

Was ist bei der Einbeziehung von Core-sets im Rahmen der Bedarfsermittlungsinstrumente hinsichtlich der ICF-Orientierung zu beachten?



Antwort:

Bedeutung und Anwendung von Core-sets

ICF-Core-sets sind Gruppen von Items, die beanspruchen, die wesentlichen Merkmale vergleichbarer Gruppen abzubilden, also z.B. bei bestimmten Behinderungsarten, Hilfsbedarfsgruppen etc., die gemeinsam und typischerweise vorliegen und diese Gruppe charakterisieren können. Die Idee bei der Verwendung von Core-Sets ist es v.a., durch die Selektion typischer Items und deren Zusammenfassung zu Sets die Bedarfsermittlung oder die Hilfsplanung zu vereinfachen und zu verkürzen. Die Hypothese dabei ist, dass es ausreicht, eine kleine, aber charakteristische Menge von Items zu erheben, um die Behinderung oder den Unterstützungsbedarf zu charakterisieren. Dies kann für einige Behinderungsbilder bis zu einem gewissen Abstraktionsgrad gelingen.

Erfahrungen in der Anwendung von Core-setsProbleme und Grenzen bei der Anwendung von Core-setsCore-sets in unterschiedlichen InstrumentenVorgaben des BTHGBedeutung und Anwendung von Core-sets

Ein Core-set ist als eine Auswahl aus den ICF-Items zu verstehen, die von Expert/innen getroffen wird, um die Anwendung zu erleichtern.

ICF-Orientierung im Rahmen eines Core-sets bedeutet, eine funktionale Auswahl zu treffen – d.h. die Absicht/Interessenposition ist hier immer zu verdeutlichen.

  • Soll ein Core-set zur Beschreibung von spezifischen Gesundheitsproblemen unter Berücksichtigung aller Domänen dienen (Diagnostik /Anamnese)?
  • Soll ein Core-set zur Beschreibung der Rehabilitationsleistungen für eine bestimmte diagnostische Gruppe/Zielgruppe genutzt werden (Leistungskatalog)?

In diesen beiden Funktionen sind bisher in Deutschland häufig Core-sets für Behandlungsleistungen oder medizinische bzw. berufliche Rehabilitation entstanden.

Neuerungen durch das BTHGDownloads und Links

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