Beteiligen
BTHG-Kompass 1.1
k.A.
Beteiligung beendet –
Beitrag #1002
Ist es vorgesehen, bei der Feststellung des weiteren Bedarfs nach Ablauf einer zeitlichen Befristung, die Erkenntnisse des Leistungserbringers aus dem zurückliegenden Leistungszeitraum zu berücksichtigen?
Beitrag #1001
Nur ist in der Hilfe zur Pflege ja auch eine vollumfassende körperliche Versorgung UND die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht, besonders durch die seit 01.01.2015 eingesetzten Alltagsbegleiter. So stellt sich die Frage, inwiefern hier die Eingliederungshilfe überhaupt noch zuständig sein darf, wenn die Hilfe zur Pflege ausreicht. Ist hier die Hilfe zur Pflege bei nicht-sprechenden Menschen mit schweren Mehrfachbeeinträchtigungen nicht vorrangig? Oder ist das dann altersabhängig?
Beitrag #1000
Die neue Einkommensgrenze nutzt vor allem der Gruppe von Menschen mit Behinderung nichts , die auf dem 1. Arbeitsmarkt eine Stelle meistens in Teilzeit gefunden haben , vielleicht sogar eine Leitungsposition haben und an den Kosten für die Asistenz stark beteiligt werden Wir beschäftigten als Arbeitgeber einer sozialen Einrichtung solche Akademiker im Bereich Personalleitung , Kitaleitung , Quartiersarbeiter , Sozialarbeiter usw das Einkommen und jede kleine Erhöhung muss angegeben werden . Auch der häufig längere Arbeitweg durch einen Fahrdienst muss durch einen hohen Eigenanteil bewerkstelligt werden .Wo soll die Motivation herkommen sich langfristig weiter in der Arbeit zu engagieren . In den meisten Fällen hat das Studium schon mehr Zeit in Anspruch genommen Dennoch stellen wir fest , dass gerade diese Menschen in der Regel sich sehr über die Arbeit definieren und hoch motiviert sind . Sie haben jedoch wenig davon , eine klare Benachteiligung gegenüber nicht behinderten Menschen in gleicher Postion .