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BTHG-Kompass 1.6

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 1.6

Bedarfsermittlungsinstrument und Gesamtplan

Ist mit einem Bedarfsermittlungsinstrument wie z.B. BENI (Niedersachsen) zugleich der Gesamtplan erstellt?



Antwort:

Bedarfsermittlung nur ein Teil des Gesamtplanverfahrens

Die Bedarfsermittlung anhand des gem. § 142 SGB XII landesrechtlich vorgegebenen Instruments ist gem. § 141 Abs 1 Nr. 4 SGB XII nur ein Element des Gesamtplanverfahrens. Im Gesamtplan muss schließlich gem. § 144 Abs 4 Nr. 3 SGB XII eine Feststellung über Art, Inhalt, Umfang und Dauer der zu erbringenden Leistungen getroffen werden. Wie der konkrete, in einem Verwaltungsakt zu konkretisierende Umfang der Eingliederungshilfeleistung rechtssicher bestimmt werden kann, ist bisher in keinem der veröffentlichten Bedarfsermittlungsinstrumente geregelt worden.  

Bedarfsermittlungsinstrumente per Rechtsverordnung

Werden die Länder ihre Bedarfsermittlungsinstrumente per Rechtsverordnung erlassen? Welche Vor- und Nachteile würde das mit sich bringen?



Antwort:

Bedarfsermittlungsinstrumente per Rechtsverordnung

Die Ländersozialministerien, die bereits Instrumente oder Teile davon veröffentlicht und für verbindlich erklärt haben, haben sich noch nicht abschließend dazu erklärt, ob sie von ihrer Verordnungsermächtigung gem. § 142 Abs 2 SGB XII Gebrauch machen werden oder nicht. Eine Rechtsverordnung der Landesregierung würde im Vergleich zu einer Verwaltungsvorschrift des Landessozialministeriums eine höhere Verbindlichkeit für die jeweiligen Träger der Eingliederungshilfe schaffen, das jeweilige Instrument auch pflichtgemäß anzuwenden. Ob allerdings Abweichungen von den Detailvorgaben des jeweiligen Instrumentes für die abschließende Leistungsfeststellung gem. § 143a SGB IX rechtlich bedeutsam sein würden, ergibt sich aus § 42 SGB X: „… Die Aufhebung eines Verwaltungsaktes … kann nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren … zustande gekommen ist, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat…“ 

Kennzeichen der ICF-Orientierung nach § 118 SGB IX-neu

Was sind die wesentlichen Kennzeichen eines Bedarfsermittlungsinstruments, damit dieses als ICF-orientiert betrachtet werden kann?



Antwort:

Wechselwirkungsmodell funktionaler Gesundheit

Im BTHG wird nur in § 118 bei der Bedarfsfeststellung ausdrücklich auf die ICF-Orientierung und auch hier nur auf eine der Domänen der ICF verwiesen. Grundsätzlich ist unter ICF-Orientierung jedoch zu verstehen, dass das Wechselwirkungsmodell funktionaler Gesundheit – folglich ein bio-psycho-soziales Modell – die Grundlage des Verständnisses von Beeinträchtigungen und Behinderung im BTHG wird. Die ICF ist ein Klassifikationssystem, das eine systematische Beschreibung von Einflussfaktoren auf Gesundheit unter Einbeziehung der Ebene der Körperstrukturen, der Körperfunktionen (einschließlich der mentalen Funktionen), der Ebenen der menschlichen Aktivitäten und der Teilhabe wie der Umwelt (sächlich und personal) wie der personenbezogenen Faktoren (z.B. Alter, Geschlecht) darstellt. Die funktionale Beschreibung von Beeinträchtigungen umfasst in der ICF folglich alle Ebenen.

ICF-orientiertes Bedarfsermittlungsinstrument

Ein ICF-orientiertes Instrument gestattet, alle Dimensionen und Komponenten des biopsychosozialen Models, das durch die ICF operationalisiert wird, einschließlich ihrer Wechselwirkungen zu erfassen. § 13 SGB IX verdeutlicht, was damit gemeint ist. Ein solches Instrument ist daran zu erkennen, dass es systematisch und konsequent die Begriffe des biopsychosozialen Modells verwendet.

Komponenten und Wechselwirkungen der ICFKennzeichen eines ICF-orientierten BedarfsermittlungsinstrumentsUnterschiede vorhandener InstrumenteWesentliche Voraussetzung der ICF-Orientierung

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