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BTHG-Kompass 2.7

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Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 2.7

Aufbau des Bedarfsermittlungsinstruments ITP

Im ITP (Integrierter Teilhabeplan) sind unter „7. Fähigkeiten und Beeinträchtigungen“ verschiedene Items der ICF aufgeführt. Es fällt auf, dass die Items im ITP nicht in der Reihenfolge, in der sie in der ICF genannt werden, aufgeführt sind, sondern zwischen verschiedenen Kapiteln und Komponenten der ICF hin und her springen. Nach welcher Logik wurden die ICF-Items im ITP bei „7. Fähigkeiten und Beeinträchtigungen“ ausgewählt und was ist der Grund für die im ITP enthaltene Reihenfolge der Items?



Antwort:

Hintergrund der Auswahl

Die Liste unter 7./Seite 3 im ITP soll für die Planung von Leistungen eine Art Checkliste zur Ausgestaltung von Leistungen unter der Berücksichtigung von Fähigkeiten und Beeinträchtigungen darstellen. An was ist alles noch zu denken, wenn Leistungen für die vereinbarten Ziele geplant werden? Es wird im Manual und den Schulungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hier nicht alles auszufüllen ist, sondern lediglich das, was für diese Person bei der Ausgestaltung der Leistungen von Bedeutung ist.

Die Auswahl bezieht sich sowohl auf die Domäne der Körper- und mentalen Funktionen wie auf die Domäne der Aktivitäten und auf Umweltfaktoren. Im Integrierten Behandlungs- und Rehaplan (IBRP) der Aktion psychisch Kranke von 1992 findet sich eine erste Version, die inhaltsanalytisch dann um Items für andere Zielgruppen der Eingliederungshilfe erweitert wurde und mehrfach in Anwendungserfahrungen der verschiedenen ITP-Versionen mit Fachkräften/Experten von Leistungsträgern und Leistungserbringern wie Betroffenen evaluiert wurde. Handlungsleitend für die Evaluation war auch hier die Frage: An was ist im Kontext von Leistungen der Eingliederungshilfe auch für unterschiedliche Zielgruppen noch zu denken, wenn Leistungen für die vereinbarten Ziele geplant werden?

Struktur der Auswahl

Schulungen zu den neuen Bedarfsermittlungsinstrumenten

Gibt es Schulungen für die neuen Bedarfsermittlungsinstrumente und falls ja, was umfassen diese Schulungen? Wie laufen sie ab?



Antwort:

Grundsätzlich ist zu erwarten, dass es für jedes neue Bedarfsermittlungsinstrument, das in einem Bundesland eingeführt wird, begleitende Schulungsveranstaltungen gibt. Im Rahmen der beiden Instrumente (IBRP und ITP), die ich mit entwickelt habe, sind bei jeder Einführung (z.B. in Hessen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen) begleitende Schulungen erfolgt, zu Beginn durch unser Hochschulinstitut, dann später kontinuierlich durch Bildungsträger aus dem Bereich öffentliche und freigemeinnützige und private Träger.

Schulungen zu IBRP und ITPSchulungskonzept

Erfassung krankheitsbezogener Anforderungen und Belastungen

In dem alten Hilfeplan im Rheinland und auch in dem neuen BEI-NRW, Bedarfe ermitteln – Teilhabe gestalten, wird nach den Punkten des ICF gefragt: Was mir gelingt und was mir gelingen könnte! Was mir nicht so gut gelingt und was ich verändern möchte!

Wonach nicht gefragt wird, sind: Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen.

Die ICF führt uns in ihrer Fragestellung nicht zu drohenden pflegerischen Problemen wie: Dekubitus, Sturzgefährdung, Umgang mit Schmerzen, Inkontinenzprobleme, Fehlernährung, was aber für eine qualifizierte Pflege und die soll ja auch in den Wohnstätten weiter erfolgen, unerlässlich ist.

Die Folge ist, dass ein weiteres System, zum Beispiel die SIS- Strukturierte Informationssammlung, neben der Individuellen Hilfeplanung zur Bedarfserhebung eingesetzt werden muss. Aus meiner Sicht widerspricht dies dem Gedanken des „Gesamtplans“. Vor allen Dingen ist es auch für den Berechtigten gefährlich, wenn nur ein Teil seines Bedarfs ermittelt wird. Hier wäre jetzt der Zeitpunkt das zu ändern.

Im Folgenden habe ich zur Verdeutlichung meines Anliegens die Fragestellungen des ICF und der SIS- Strukturierten Informationssammlung gegenüber gestellt.
ICF:

  1. Lernen Wissensanwendung, SIS 1: kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen, SIS 1: kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Kommunikation, SIS 1: kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  4. Mobilität, SIS 2: Mobilität und Beweglichkeit
  5. Selbstversorgung und 6. häusliches Leben, SIS 4: Selbstversorgung
  6. interpersonelle Interaktionen und Beziehungen, SIS 5: Leben in sozialen Beziehungen
  7. bedeutende Lebensbereiche, SIS 5: Leben in sozialen Beziehungen
  8. Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben, SIS 5: Leben in sozialen Beziehungen. Zuzüglich SIS 3: Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen


Antwort:

Die Ursache dafür, dass es zwei unterschiedliche Prozeduren zur Bedarfsfeststellung im Sinne des SGB IX einerseits und zur Maßnahmeplanung für Leistungen aus der Gesetzlichen Pflegeversicherung andererseits gibt, liegt in dem Umstand begründet, dass Leistungen aus zwei unterschiedlichen Sozialleistungssystemen begehrt werden.

Unterschiede in den SozialleistungssystemenTräger der Gesetzlichen Pflegeversicherung sind keine RehabilitationsträgerTräger der Gesetzlichen Pflegeversicherung im Gesamtplanverfahren
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