Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt.

Wenn Sie den Browser Internet Explorer nutzen, stehen Ihnen nicht alle Funktionen dieser Seite zur Verfügung.
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benutzen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Firefox oder Edge).

BTHG-Kompass 2.7

Verfassen Sie einen Beitrag zu einem Dokument oder einem speziellen Kapitel, indem Sie das jeweilige Dokument öffnen. Klicken Sie auf "Reden Sie mit", wenn Sie allgemeine Anmerkungen oder Fragen zum Thema haben. Unter "Beiträge" finden Sie veröffentlichte Beiträge anderer Nutzender, die Sie unterstützen können.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 2.7

Was ist eine Eco-Map?

Was ist eine Eco Map und inwiefern dient es der Sozialraumerkundung?



Antwort:

Netzwerke und Ressource aufdecken

Beim Einsatz von Eco-Maps bzw. Ecomapping ist das Ziel, die Netzwerke und damit auch die Ressourcen der Umwelt einer Person in den Blick zu nehmen und aufzuschlüsseln.

Menschen mit Behinderungen haben häufig kleinere soziale Netzwerke und somit auch weniger Ressourcen, auf die sie zurückgreifen können. Wichtig ist jedoch, sich des bestehenden Netzwerkes bewusst zu werden (auch vonseiten der Unterstützenden in der Eingliederungshilfe) und dieses aufrechtzuerhalten und zu pflegen. Daraus ergeben sich oft schon automatisch auch räumliche Bezüge und Verbindungen und Wünsche für Freizeit und Aktivitäten von Menschen mit Behinderungen, die dann wiederum im jeweiligen Sozialraum verankert werden können.

Eine Übersicht und Erläuterung der Methode sowie Literaturhinweise finden Sie hier.

Materialien

Ressourcen von Menschen mit Behinderungen nutzen

Wie werden nicht nur die Ressourcen des Sozialraums genutzt, sondern wie können die Ressourcen der behinderten Menschen im Sozialraum produktiv gemacht werden?



Antwort:

Wünsche, Interessen und Ressourcen müssen bekannt sein

Menschen mit Behinderungen können dann ihre Ressourcen einbringen, wenn ihre Interessen und Wünsche an sozialer Teilhabe bekannt sind und sie die Unterstützung erhalten, diese auch umzusetzen.

Oft sind es die Ideen vor Ort in Abhängigkeit von den vorhandenen Angeboten und Interessen, die Möglichkeiten schaffen. Wichtig ist, dass dabei das gemeinsame Interesse an einem Thema/einer Aktivität im Fokus steht und nicht das vermeintliche Defizit einer Behinderung. Z.B. entstand aus einem inklusiv angelegten Workshop zur Freizeitgestaltung in Münster die Idee, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen, die gern Gesellschaftsspiele spielen zu einem regelmäßigen Spielenachmittag in die Stadtteilbücherei einladen, um mit Spielinteressierten gemeinsam neue Spiele auszuprobieren. Die Menschen mit psychischer Erkrankung waren dabei die Spielleitungen, indem sie den anderen Teilnehmenden die Regeln erklären und erfahren sich so in einer positiven und aktiven Rolle, in der sie Anerkennung erhalten.

Voraussetzung ist dabei, dass sich die Akteure im Sozialraum kennen und gemeinsam Ideen entwickeln, wie Teilhabe für alle besser gelingen kann und damit hängt es auch oft von engagierten Unterstützern ab, die sozialräumlich agieren und Strukturen gestalten wollen.

Auch ist es möglich, Menschen mit Behinderungen stärker in das Ehrenamt und Nachbarschaftshilfe zu integrieren und Teilhabe und Teilgabe zu ermöglichen.

Menschen mit Behinderungen können je nach Vorlieben und Interessen die Gelegenheit nutzen, z.B. bei Stadtteilfesten, Freizeitevents etc. teilzuhaben. Wichtig ist, dass sie eine aktive Rolle einnehmen können, um sich selbstwirksam und nutzenstiftend erleben zu können.

Downloads und Links

Fachkräfte für die Erbringung von qualifizierter Assistenz

Für die Erbringung qualifizierten Assistenz sollen Fachkräfte eingesetzt werden. Wird die Definition, wer/was als Fachkraft gilt weiterhin auf Landesebene getroffen oder gibt das BTHG hier einen Rahmen vor?



Antwort:

Fach- oder Hochschulausbildung im Sozial- und Gesundheitsbereich notwendig

Für die Assistenzleistungen zur Befähigung zu eigenständiger Alltagsbewältigung müssen qualifizierte Fachkräfte eingesetzt werden. Bei der qualifizierten Assistenz handelt es sich um pädagogische und psychosoziale Fachleistungen (Gesetzesbegründung BT-Drs. 18/9522: S. 262). Diese können nur von Fachkräften mit einer mindestens dreijährigen Fach- oder Hochschulausbildung im Sozial- und Gesundheitsbereich erbracht werden.

Das Weitere muss in der Leistungsvereinbarung zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und dem Leistungserbringer nach § 125 SGB IX festgelegt werden.

Downloads und Links
Sie können Ihren Beitrag veröffentlichen und anderen Nutzern die Möglichkeit geben, diesen einzusehen und zu unterstützen. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ich möchte nicht, dass mein Beitrag in der Fachdiskussion online einsehbar ist. Ich möchte, dass mein Beitrag (nach Freigabe) online einsehbar ist.
Bundesland:
Gruppe:
Organisation:
Position:
Ich möchte meinen Namen nicht nennen. Ich möchte den Beitrag namentlich einreichen. Vorname:
Nachname:

Ich möchte via E-Mail informiert werden, wenn die neue Version des BTHG-Kompasses online verfügbar ist.
E-Mail-Adresse:
Ich möchte keine Rückmeldung zu meinem Beitrag erhalten.

Mein Beitrag:

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.