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BTHG-Kompass 1.2

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 1.2

Die ICF im BTHG

Ist die ICF im Rahmen des BTHG nur im Kontext der Bedarfsermittlung enthalten?



Antwort:

ICF als Grundlage des neuen Behinderungsbegriffs

Nein. Neben der Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX-neu, die durch ein Instrument zu erfolgen hat, das sich an der ICF orientiert, bildet die ICF zudem die Grundlage für den neuen Behinderungsbegriff. Ebenso wie im bio-psycho-sozialen Modell, das der ICF zugrundeliegt, definiert das BTHG in § 2 Abs. 1 SGB IX-neu Behinderung als Ergebnis der Wechselwirkung zwischen Gesundheitsproblem und den personen- und umweltbezogenen Kontextfaktoren (BT-Drs. 18/9522, S. 227). Damit wird zugleich der Bezug zum Behinderungsverständnis der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) deutlich (vgl. Präambel und Art. 1 UN-BRK).

ICF und leistungsberechtigter Personenkreis

Darüber hinaus soll auch der noch zu definierende leistungsberechtigte Personenkreis in § 99 SGB IX-neu an der ICF und an den darin enthaltenen Lebensbereichen ausgerichtet werden. In den Jahren 2017 bis 2018 wird die Regelung zum leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe wissenschaftlich untersucht und in den Folgejahren 2019 bis 2021 modellhaft in den Bundesländern erprobt. Anhand der gewonnen Untersuchungsergebnisse wird der Gesetzgeber dann über die konkrete Fassung der Norm entscheiden.

Downloads und Links

Verhältnis zwischen Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren

Wie ist das Verhältnis zwischen Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren?



Antwort:

Bedarfsermittlung als Kern des Gesamtplanverfahrens

Die Bedarfsermittlung ist ein Bestandteil des Gesamtplanverfahrens und neben der Beratung der erste Schritt der Gesamtplanung. Die Bedarfsermittlung wird auch als "Herzstück" (Schartmann 2017: 7) und "unverzichtbarer Baustein" (BAGüS 2018: 11) des Gesamtplanverfahrens bezeichnet. Dabei enthält der Gesamtplan gemäß § 121 SGB IX-neu neben den Inhalten des Teilhabeplans nach § 19 SGB IX-neu „die im Rahmen der Gesamtplanung eingesetzten Verfahren und Instrumente“. Das Ergebnis der Bedarfsermittlung wird anschließend zum Gegenstand der Leistungsplanung im Rahmen des Gesamt- bzw. Teilhabeplans.

Materialien

Kennzeichen der ICF-Orientierung nach § 118 SGB IX-neu

Was sind die wesentlichen Kennzeichen eines Bedarfsermittlungsinstruments, damit dieses als ICF-orientiert betrachtet werden kann?



Antwort:

Wechselwirkungsmodell funktionaler Gesundheit

Im BTHG wird nur in § 118 bei der Bedarfsfeststellung ausdrücklich auf die ICF-Orientierung und auch hier nur auf eine der Domänen der ICF verwiesen. Grundsätzlich ist unter ICF-Orientierung jedoch zu verstehen, dass das Wechselwirkungsmodell funktionaler Gesundheit – folglich ein bio-psycho-soziales Modell – die Grundlage des Verständnisses von Beeinträchtigungen und Behinderung im BTHG wird. Die ICF ist ein Klassifikationssystem, das eine systematische Beschreibung von Einflussfaktoren auf Gesundheit unter Einbeziehung der Ebene der Körperstrukturen, der Körperfunktionen (einschließlich der mentalen Funktionen), der Ebenen der menschlichen Aktivitäten und der Teilhabe wie der Umwelt (sächlich und personal) wie der personenbezogenen Faktoren (z.B. Alter, Geschlecht) darstellt. Die funktionale Beschreibung von Beeinträchtigungen umfasst in der ICF folglich alle Ebenen.

ICF-orientiertes Bedarfsermittlungsinstrument

Ein ICF-orientiertes Instrument gestattet, alle Dimensionen und Komponenten des biopsychosozialen Models, das durch die ICF operationalisiert wird, einschließlich ihrer Wechselwirkungen zu erfassen. § 13 SGB IX verdeutlicht, was damit gemeint ist. Ein solches Instrument ist daran zu erkennen, dass es systematisch und konsequent die Begriffe des biopsychosozialen Modells verwendet.

Komponenten und Wechselwirkungen der ICFKennzeichen eines ICF-orientierten BedarfsermittlungsinstrumentsUnterschiede vorhandener InstrumenteWesentliche Voraussetzung der ICF-OrientierungDownloads und Links

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