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Hamburg

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In Hamburg werden im Rahmen des Fallmanagements im Fachamt Eingliederungshilfe schon seit vielen Jahren durch sozialpädagogisch qualifizierte Fachkräfte in einem partizipativen Dialog im Rahmen einer Gesamtplankonferenz mit dem behinderten Menschen (und seinem Betreuer bzw. einer Vertrauensperson) die individuellen Bedürfnisse, Wünsche, Ziele, Entwicklungsmöglichkeiten und Selbsthilfepotentiale erfasst, der notwendige Unterstützungsbedarf ermittelt, und gemeinsam mit dem behinderten Menschen Art und Umfang der Leistung festgelegt und der Leistungserbringer gewählt. Dies wird in einem Gesamtplan festgehalten, der vom behinderten Menschen unterschrieben wird und als Grundlage der Leistungsbewilligung durch den gewählten Leistungserbringer dient.

In Umsetzung der Anforderungen des BTHG wurde der partizipative Ansatz der Bedarfsermittlung im Rahmen der Gesamt-/Teilhabplanung nochmal verstärkt, indem explizite Fragestellungen nach den Wünschen des Menschen mit Behinderung in das Gesamtplan-/Teilhabeplanformular aufgenommen wurden. Neben Schulungen der Fallmanager/innen in der ICF-orientierten Bedarfsermittlung wurden zudem beispielhafte ICF-Items in den Fragenkatalog und die Dokumentation aufgenommen. Die Zusammenarbeit mit dem im Fachamt ebenfalls angesiedelten ärztlichen Fachdienst wurde konkretisiert und auf die ärztlichen Fragestellungen im Rahmen der ICF-orientierten Bedarfsermittlung (u.a. Körperfunktionen und –strukturen) ausgeweitet.

Derzeit werden diese Änderungen erprobt und im Laufe des Jahres 2020 ausgewertet. Die Ergebnisse und auch die dann vorliegenden, ersten Erfahrungen anderer Träger der Eingliederungshilfe mit ihren neuen Bedarfsermittlungsinstrumenten, wollen wir dann in die Weiterentwicklung des Bedarfsentwicklungsinstruments in Hamburg einbeziehen.

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