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BTHG-Kompass 3.2

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Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 3.2

Bedarfsermittlung und ICF

Die ICF der WHO bildet die Grundlage für die Bedarfsermittlungsinstrumente im Eingliederungshilferecht. Damit werden die individuelle Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs und gleichwertige Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen unterstützt.

Bedarfsermittlung

Das BTHG sieht im reformierten Eingliederungshilferecht vor, dass die Ermittlung des individuellen Bedarfs durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der ICF orientiert. In diesem Zusammenhang erarbeiten die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer derzeit neue Bedarfsermittlungsinstrumente oder passen bestehende Instrumente an die Neuregelungen des BTHG an. 

Instrumente zur Bedarfsermittlung

Warum gibt es nicht bundesweit ein einheitliches Instrument zur Bedarfsermittlung?



Antwort:

In der Gesetzesbegründung zum BTHG wird ausgeführt, das in Teil 2 des SGB IX n.F. kein konkretes Instrument für die Durchführung der Bedarfsermittlung festgelegt werden konnte, da die Bundesländer die besonderen Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen als eigene Angelegenheiten ausführen (BT-Drs. 18/9522: 288). Nichtsdestotrotz wurde die Orientierung an der ICF als einheitliches Kriterium für alle Träger der Eingliederungshilfe im BTHG festgeschrieben.

Eingliederungshilfe ist Aufgabe der BundesländerMaterialien
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