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BTHG-Kompass 3.1
Hier haben Sie die Möglichkeit, die bislang veröffentlichten Antworten in unserem BTHG-Kompass zu kommentieren, zu ergänzen oder eine Frage zu vertiefen. Sie können uns auch weiterführende Literatur- oder Rechtsprechungshinweise geben.
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Beitrag #1002
Ist ein Teilhabeplanverfahren bei einem inklusiv bereutem Kind in einer Kindertageseinrichtung regelmäßig erforderlich ,wenn zB zusätzliche Basis/individuelleLeistungen Z.B Frühförderung, Krankengymnastik, Ergotherapie...stattfinden? Oder Eltern das für das Kind wünschen?Und falls ja, liegt dann die Verantwortung zur Koordinierung und Ausrichtung beim primären Leistungserbringer (der Kita) oder bei wem?
Falls nein, bitte auch um Begründung.