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BTHG-Kompass 3.0

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Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 3.0

Bedarfsermittlung in der interdisziplinären Frühförderung

Wenn der Förder- und Behandlungsplan das Teilhabeplanverfahren ersetzt, dann müssten dazu ja aber auch über die Komplexleistung hinausgehende Bedarfe ermittelt werden (z. B. in Hinblick auf Kita-Besuch). Ist das so zu verstehen?



Antwort:

Auf Grundlage der Förder- und Behandlungsplanung werden gegebenenfalls weitere Bedarfsermittlungen vorgenommen

Der Förder- und Behandlungsplan soll den Teilhabeplan ersetzen. Das bedeutet, dass im Rahmen einer interdisziplinären Diagnostik, an der mindestens Fachärztinnen für Kinder- und Jugendmedizin und Heilpädagoginnen beteiligt sind, der gesamte Bedarf des Kindes und seiner Familie zu diesem Zeitpunkt interdisziplinär ermittelt wird. Über eine ICF-basierte Bedarfsermittlung wird interdisziplinär mit den Eltern dann der Förder- und Behandlungsplan festgeschrieben. Dieser bildet die Grundlage für die Entscheidungsfindung der Rehabilitationsträger. Manchmal wird weiterer Bedarf für Kind und Familie festgestellt (z.B. Integrationskita). Der Rehabilitationsträger entscheidet auf Grundlage der Förder- und Behandlungsplanung, welche weiteren Bedarfsermittlungen gegebenenfalls darüber hinaus notwendig sind und veranlasst diese. Es empfiehlt sich, dass Leistungsträger und Leistungserbringer in diesem Prozess sehr eng zusammenarbeiten, um Doppelstrukturen zu vermeiden, d.h. praktisch, der zuständige Rehabilitationsträger kann zur Förder- und Behandlungsplanung, somit zum Fachgespräch mit eingeladen werden und nutzt dieses Fachgespräch als Basis für sein weiteres Vorgehen in der Entscheidungsfindung. Wichtig ist grundsätzlich, eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und der Eltern/ Kinder anzustreben, damit die Verfahren zur Einschätzung der Teilhabe der leistungsberechtigten Personen möglichst gering gehalten werden und sehr abgestimmt von Anfang an erfolgen.

Downloads und Links

ICF

Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll eine international einheitliche Kommunikation über die Auswirkungen von Gesundheitsproblemen unter Beachtung des gesamten Lebenshintergrunds eines Menschen ermöglichen. Die ICF ist gemäß BTHG insbesondere Bezugspunkt der Bedarfsermittlung im Eingliederungshilferecht und Grundlage des neu definierten Behinderungsbegriffs.

Definition ICF

Was ist die ICF?



Antwort:

Antwort

Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) ist eine internationale Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie wurde 2001 auf der 54. Vollversammlung der WHO verabschiedet und soll eine international einheitliche Kommunikation zur „Beschreibung des Gesundheitszustands und der mit Gesundheit zusammenhängenden Zustände“ (WHO 2005: 11) aller Menschen und damit nicht nur für Menschen mit Behinderungen ermöglichen (ebd.: 13). 

Die ICF stellt zugleich die Weiterentwicklung der Internationalen Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen (ICIDH) aus dem Jahr 1980 dar. Durch die Fokussierung auf die Funktionsfähigkeit und damit zusammenhängend die Einbeziehung der Komponenten Körperfunktionen, Körperstrukturen, Aktivitäten, Partizipation sowie Umwelt- und personbezogenen Faktoren und deren Wechselwirkungen im Rahmen eines bio-psycho-sozialen Modells beinhaltet die ICF ein umfassenderes Konzept der funktionalen Gesundheit als die Vorgängerversion der ICIDH.

 

Materialien
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