Übersicht

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeit das Projektlogo, ein Paragrafenzeichen, dessen unteres Ende sich als Dreiviertelkreis um das Zeichen legt. Es steht allein und wirft einen Schafften auf den weißen Hintergrund.

© Anke Seeliger

Betreuungswesen

Das BTHG für Betreuerinnen und Betreuer

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz oder BTHG, hat für Menschen mit Behinderungen und ihre rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer viel verändert. Sie müssen sich sowohl im reformierten System der Eingliederungshilfe als auch im System der Grundsicherung auskennen. Die Neuerungen bei den Fachleistungen der Eingliederungshilfe und bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bieten mehr Chancen für die selbstbestimmte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen.

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Online-Fachdiskussion

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt zwei Personen, eine sitzt im Rollstuhl, eine läuft neben ihr her. Sie sind auf einem Weg unterwegs, an dem in der Ferne eine Schild mit den Buchstaben BTHG steht.

BTHG für Akteure des Betreuungswesens

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Die wesentlichen Änderungen des BTHG für Betreuerinnen und Betreuer

Einführung

Das Bild zeigt eine Illustration in Schwarz-Weiß, in der einzelne Elemente farbig hervorgehoben sind. Im Hintergrund steht ein überdimensionales Buch, auf dem BTHG steht. Drumherum und davor stehen Menschen mit und ohne Behinderungen, im Gespräch miteinander. Bei einigen sieht es so aus, als würden sie in das Buch hinein gehen.

Das Bundesteilhabegesetz

Mit dem BTHG sind schrittweise Verbesserungen für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen bei der Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe in Kraft getreten. Mit dem 1. Januar 2020 wurde zudem das dem Fürsorgegedanken verpflichtete Anrechnungsverfahren auf ein Beitragsverfahren umgestellt.

Systemwechsel

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt ein abstraktes Netzwerk, das Punkte mit Strichen verbindet.

Beratung

Mit dem BTHG verpflichtet der Bundesgesetzgeber alle Rehabilitationsträger dazu, Menschen mit Behinderungen orientiert an ihrer konkreten Lebenssituation zu beraten. Für die Eingliederungshilfe gibt es gesonderte, umfangreiche Beratungspflichten. Außerdem finanziert der Bundesgesetzgeber seit 2018 die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, kurz EUTB.

Paradigmenwechsel

Das Bild ist eine Illustration in Gelb, Blau und Pink mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Person, die einen gestrickten Schal um den Hals trägt. Der Schal ist in verschiedene farbliche Segmente unterteilt, die für verschiedene Anteile stehen.

Verwaltungsverfahren

Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber im SGB IX festgelegt, wie ein personenzentriertes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des individuellen Bedarfs sowie zur Steuerung, Dokumentation und Wirkungskontrolle des Teilhabeprozesses ablaufen soll. Personenzentriert bedeutet, dass der Mensch mit Behinderungen im Mittelpunkt des Verfahrens steht.

Fachleistung

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeig zwei Personen, die Helme tragen und zusammen in einen Plan schauen.

Teilhabe am Arbeitsleben

Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen, kurz WfbM, geschaffen. Sie sollen für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen einer WfbM haben, neue Anreize und Möglichkeiten sein, eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen.

Fachleistung

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Tafel mit der Aufschrift ,,Bildung macht auf Dauer alle Leute schlauer''.

Teilhabe an Bildung

Mit dem BTHG definiert der Bundesgesetzgeber Teilhabe an Bildung erstmals als eigene Rehabilitationsleistung. Der Leistungsumfang wurde um Verbesserungen bei der Zweitausbildung ergänzt. Das unterstreicht den hohen Stellenwert von Bildung als Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Fachleistung

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt die Skyline einer Stadt. Mit Pfeilen sind verschiedene Einrichtungen eingetragen wie zum Beispiel Kino oder Arzt.

Soziale Teilhabe

Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist ein Leitziel der UN-BRK sowie des neunten Sozialgesetzbuchs. Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben nach ihren individuellen Wünschen planen und gestalten können. Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber den Leistungskatalog neu strukturiert und Leistungstatbestände benannt, die in der Rechtsprechung entwickelt wurden.

Fachleistung

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt zwei Personen beim Therapeutischen Schwimmen.

Medizinische Rehabiliation

Leistungen der medizinischen Rehabilitation werden insbesondere durch die gesetzlichen Krankenkassen erbracht. Die Eingliederungshilfe erbringt diese Leistungen nach dem Nachrangprinzip. Mit dem BTHG reformiert der Bundesgesetzgeber vor allem die Frühförderung, die Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder  und ihre Familien interdisziplinär unterstützt.

Systemwechsel

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt ein Sparschwein, in das von einer Person Kleingeld geworfen wird.

Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Mit dem BTHG ändert der Bundesgesetzgeber die Vorschrift en darüber, wie viel eigenes Einkommen und Vermögen Menschen mit Behinderungen einsetzen müssen, wenn sie Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen. Damit erhält die Arbeitsleistung von Menschen mit Behinderungen, die auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sind, mehr Anerkennung.

Systemwechsel

Das Bild ist eine Illustration in Gelb und Blau mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeig einige Personen, die an einem Konferenztisch sitzen. Manche von ihnen sitzen im Rollstuhl.

Das neue Vertragsrecht

Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber die Eingliederungshilfe in das neunte Sozialgesetzbuch als eigenes Leistungsrecht überführt. Auf der Basis des neuen Vertragsrechts im SGB IX mussten und müssen diese Leistungsträger, Leistungserbringer und Menschen mit Behinderungen gemeinsame Verträge neu schließen bzw. verhandeln.

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